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Podcast – Was lohnt sich zu hören?

Im Info 2/2022 des Zürcher Anwaltsverbandes werden den Zürcher Anwält:innen Podcast empfohlen. Wer nach einem langen Arbeitstag noch nicht genug von Rechtsfragen und Rechtsfällen habe, solle reinhören. Erfreulicherweise wird der Podcast Auf dem Weg als Anwältin aufgeführt. Man kann diesen auf allen üblichen Plattformen kostenlos hören (bspw. auf Apple Podcast oder Spotify). Die weiteren empfohlenen Podcast sind Contralegem von Prof. Marcel Niggli, 100 Bundesgerichtsentscheide von Dr. Phil Baumann, Slahi – 14 Jahre Guantanamo von den Journalisten Bastian Berbner und John Goetz sowie Verbrechen Zeit Online von den Journalisten Sabine Rückert und Andreas Sentker.

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Das Erwachsenenstrafrecht

Das Erwachsenenstrafrecht richtet sich an Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahr. Rechtsgrundlagen (StGB, StPO) Ab der sog. Volljährigkeit wird man bestraft, wenn man im Strafgesetzbuch (abgekürzt StGB) festgelegte Verhaltensweisen zu verantworten hat. Also wenn man gegen einen oder mehrere Artikel im StGB verstösst. Die Regeln, nach welchen das Strafverfahren geführt ist, sind in der Strafprozessordnung (kurz StPO) festgelegt. Tat und Schuld Im Erwachsenenstrafrecht stehen die Tat und die Schuld im Vordergrund. Diese werden durch die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) untersucht. Abhängig von der Strafhöhe endet die Strafuntersuchung mit einer Anklage beim Gericht oder einem Strafbefehl durch den Staatsanwält:in. Sinn der

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Rechte der beschuldigten Person

Wann spricht man von einer beschuldigten Person? Zu einer solchen wird man, wenn der Verdacht besteht, dass man eine Straftat begangen hat. Es wird dann ein Strafverfahren eröffnet. In diesem soll geklärt werden, ob dieser Verdacht zutrifft oder nicht. Das wirft die Frage auf: Welche Rechte hat man als beschuldigte Person in einem Strafverfahren? Die wichtigsten Rechte sind: Aussageverweigerungsrecht (Art. 113 StPO) Die beschuldigte Person muss grundsätzlich nicht mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitarbeiten. Dazu gehört, dass man keine Aussagen machen muss. Und klugerweise meist auch nicht machen sollte und zwar selbst dann, wenn man unschuldig ist. Eine Aussageverweigerung darf denn

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Das Anwaltsgeheimnis

Anwält:innen unterstehen wie Ärzte oder Geistliche einem strengen Berufsgeheimnis. Sie dürfen deshalb niemanden von ihren Fällen oder Klienten:innen erzählen. Dieses Geheimnis gilt absolut. Also auch gegenüber nahen Angehörigen wie Ehepartner und Eltern der beschuldigten Person. Strafbarkeit bei Verletzung des Anwaltsgeheimnis Häufig verstehen gerade nahe Angehörige nicht, warum der Anwält:in der beschuldigten Person sie nicht einfach informieren kann. Aber der Anwält:in würde sich strafbar machen (Art. 321 StGB) und zudem das Vertrauen der beschuldigten Person hintergehen. Entbindung vom Anwaltsgeheimnis Strafverteidiger:innen dürfen die Angehörigen der beschuldigten Person erst informieren, wenn sie die Einwilligung der beschuldigten Person eingeholt haben, das Informieren mit den

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Ich kenne keinen Strafverteidiger

Die beschuldigte Person hat das Recht, einen Verteidiger:in zu bestellen. Dieses Recht besteht ab Beginn der Strafuntersuchung. Man spricht vom Anwalt der ersten Stunde. Wahl des Strafverteidiger:in  Die beschuldigte Person kann selbst entscheiden, welchen Anwält:in sie mit ihrer Interessenvertretung beauftragt (Art. 129 StPO). Bei einer Verhaftung kann sie entsprechend gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft äussern, welcher Anwält:in sie vertreten soll. Die Strafverfolgungsbehörden hat diesem Wunsch grundsätzlich zu entsprechen, sprich mit dem gewünschten Anwält:in Kontakt aufzunehmen und mit dem Beginn der Einvernahme zuzuwarten, bis dieser am Einvernahmeort erscheint. Wenn man keinen Anwält:in kennt? Wenn man keinen Anwält:in kennt und das Gesetz

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Was ist, wenn man sich keinen Strafverteidiger leisten kann?

Das Recht, einen Verteidiger:in beizuziehen, nützt der beschuldigten Person natürlich nichts, wenn sie kein Geld hat, diesen zu bezahlen. Was gilt dann? Kein Geld Die mittellose beschuldigte Person hat den Anspruch, auf einen vom Staat bezahlten (sog. unentgeltlichen) Strafverteidiger:in. Die Voraussetzungen sind: Das Delikt muss von einer gewissen Schwere sein (≠ Bagatelldelikt) und/oder es stellen sich komplizierte rechtliche Fragen. Auch in solchen Fällen kann man seinen Verteidiger:in im Übrigen frei wählen. Respektive sucht man am besten zuerst einen Verteidiger:in. Dieser weiss dann schon, wo man wie das Gesuch beim Staat einzureichen hat. Unentgeltliche Rechtsvertretung ist häufig! Es verfügen die wenigsten

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