Rechte der beschuldigten Person

Wann spricht man von einer beschuldigten Person? Zu einer solchen wird man, wenn der Verdacht besteht, dass man eine Straftat begangen hat. Es wird dann ein Strafverfahren eröffnet. In diesem soll geklärt werden, ob dieser Verdacht zutrifft oder nicht.

Das wirft die Frage auf: Welche Rechte hat man als beschuldigte Person in einem Strafverfahren?
Die wichtigsten Rechte sind:

Aussageverweigerungsrecht (Art. 113 StPO)

Die beschuldigte Person muss grundsätzlich nicht mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitarbeiten. Dazu gehört, dass man keine Aussagen machen muss. Und klugerweise meist auch nicht machen sollte und zwar selbst dann, wenn man unschuldig ist. Eine Aussageverweigerung darf denn auch nicht zu Lasten der beschuldigten Person gewertet werden.

Weiter muss man der Polizei oder der Staatsanwaltshaft auch nicht die Wahrheit sagen. Das „Lügerecht“ findet aber eine Grenze bei neuen Straftaten. Bspw. darf man nicht eine andere Person falsch beschuldigt (Art. 303 Ziff. 2 StGB). So oder anders ist das Lügen aber selten eine kluge Strategie.

Rechtliches Gehör (Art. 107 Abs. 1 lit. d StPO)

Auch hat man das Recht, sich zum Fall zu äussern. Es ist dies Ausfluss des rechtlichen Gehörs. Damit man dies in Kenntnis der genauen Vorwürfe und der Beweislage tun kann, hat man ein Akteneinsichtsrecht.

Bevor man die Akten nicht studieren konnte, ist es meist klüger, sich (einstweilen) nicht zu äussern. Die Krux liegt in den Details. Man kann es deshalb nicht genug betonen: Es ist meist die beste Strategie, am Anfang des Strafverfahrens keine Aussagen zu machen und zuerst zu schauen, was im Detail genau die Vorwürfe sind, was für Beweismittel vorliegen und sich mit einem Strafverteidiger:in zu beraten. Gerade wenn man sicher ist, unschuldig zu sein, kann man das ja auch später vorbringen, dann einfach vorbereitet und geordnet.

Das führt uns zu einem weiteren wichtigen Recht:

Recht auf einen Strafverteidiger:in (Art. 127 ff. StPO)

Wichtig ist sodann das Recht auf Beizug eines Rechtsanwaltes nach eigener Wahl. 

Dies ist deshalb so wichtig, da man sich ja meist nicht so exakt mit den Gesetzen und Spielregeln im Strafverfahren auskennt und es zudem immer hilft, sich mit einem Profi über die Strategie zu beraten und eine Aussensicht einzuholen. Man kommt ja auch nicht auf die Idee, sich sein Knie selbst zu operieren. Und Fussball kann man auch nur schlecht spielen, wenn man die Spielregeln nicht kennt. Man würde immer im Offside stehen. Im Strafverfahren ist das nicht viel anders, nur sind die Regeln noch viel komplizierter als auf dem Fussballplatz. Zudem ist klar: Mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft stehen einem absolute Profis gegenüber, die ihren Verdacht bestätigt sehen wollen. Mit sehr viel Objektivität und Ausgewogenheit sollte man dabei nicht rechnen. 

Weiter ist der Anwalt wichtig, weil man dann nicht alleine der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegenübersteht. Es ist dann noch jemand an Ihrer Seite im Raum, der kontrolliert, dass sich die Strafverfolgungsbehörden an die Regeln halten. Ich bekomme von meinen Mandanten:innen auf jeden Fall Immer wieder zu hören, dass die Drucksituation in den Einvernahmen eine andere ist, wenn der Strafverteidiger:in im Raum anwesend ist. Selbst ich als Anwalt würde nie alleine in eine Einvernahme gehen.

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

Letzte beiträge