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Rechtsmittelverzicht

Wenn man mit einem gerichtlichen Entscheid nicht einverstanden ist, kann man meistens ein Rechtsmitteln dagegen ergreifen.  Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Einlegung eines Rechtsmittels immer an Rechtsmittelfristen gebunden: In der Regel beträgt diese Frist ein Monat ab Zustellung des Entscheides. Erst wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist und keine Rechtmittel eingelegt wurde, wird der Entscheid rechtskräftig und damit für die Parteien bindend. Begriff Rechtsmittelverzicht Der Rechtsmittelverzicht ist eine Erklärung, mit welcher man vor Ablauf der Rechtsmittelfrist auf die Einlegung eines Rechtsmittels ausdrücklich verzichtet.  Rechtskraft Erklären alle Verfahrensbeteiligten Rechtsmittelverzicht, erwächst der Entscheid auf der Stelle in Rechtskraft und die Parteien sind

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Die Untersuchungshaft

Wenn Untersuchungshaft angeordnet wird, muss eine Person vorübergehend ins Gefängnis. Untersuchungshaft bedeutet jedoch nicht, dass diese Person schuldig ist, sondern sie ist „nur“ beschuldigt. Zweck der Untersuchungshaft Der Zweck der Untersuchungshaft liegt darin, die strafrechtliche Untersuchung zu ermöglichen. Ob die beschuldigte Person schuldig ist oder nicht, wird erst nach Abschluss der Untersuchung das Gericht entscheiden. Wann kommt ein Beschuldigter in Untersuchungshaft? Der Beschuldigte wird in Untersuchungshaft gesetzt, wenn ein dringender Tatverdacht besteht – von einem dringenden Tatverdacht spricht man, wenn ein Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt und dieser Verdacht durch Spuren, Zeugenaussagen, etc. gestützt wird – und die Gefahr besteht, dass

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Verjährung der Strafverfolgung

Bereits das Römische Recht kannte die Verjährung als longi temporis praescriptio. Offenbar kam schon früh in der Rechtsgeschichte der Wunsch auf, nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne den Rechtsfrieden automatisch wieder herzustellen. Weshalb dieser Wunsch? Begriff Verjährung Verjährung bedeutet, dass eine Straftat nicht mehr verfolgt resp. eine Forderung nicht mehr eingeklagt werden kann. Ziel der Verjährung Der Gedanke dahinter ist, dass der Berechtigte seine Ansprüche in nützlicher Frist anmeldet und geltend macht. Dies macht für alle Beteiligten Sinn, da die Beweisbarkeit mit fortschreitender Zeit immer schwieriger oder sogar unmöglich wird. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Qualität von Zeugenaussagen nimmt im

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Behörden im Jugendstrafverfahren

Nachdem wir im letzten Beitrag geklärt haben, wann das Jugendstrafrecht Anwendung findet, wollen wir die Behörden des Jugendstrafrechts betrachten: Jugendanwaltschaft Der Jugendanwaltschaft obliegt die Führung der Strafuntersuchung gegen Personen, welche im Alter von 10 bis 18 Jahren möglicherweise eine strafbare Handlung begangen haben. Polizei Unterstützt wird die Jugendanwaltschaft hierbei von der Polizei. Sozialarbeit Ebenfalls wird die Jugendanwaltschaft durch SozialarbeiterInnen unterstützt. Diesen obliegen namentlich die Umfeldabklärungen: Sie eruieren, ob die Straftat ein „Ausrutscher“ oder ein Zeichen für eine tiefergreifende persönliche Problematik darstellt. Sie führen hierzu Gespräche mit dem Jugendlichen, den Eltern sowie allenfalls weiteren Bezugspersonen. Gutachten Bei Hinweise auf eine tiefergreifende

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Wann findet das Jugendstrafrecht Anwendung?

In diesem Blogbeitrag wollen wir den Fragen nachgehen, wann das Jugendstrafrecht Anwendung findet und  welche Gesetze hierbei zu berücksichtigen sind.  Strafmündigkeit Hier geht es um die Frage, ab welchem Alter man sich strafbar machen kann. In der Schweiz ist dies ab 10 Jahren. In den meisten anderen europäischen Ländern liegt die Strafmündigkeit bei 12 oder 14 Jahren. In der Schweiz kann man also sehr früh mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Volljährigkeit Der obere Rahmen für die Anwendung des Jugendstrafrechts bildet die Volljährigkeit. Ab dem 18. Lebensjahr gilt dann das Erwachsenenstrafrecht. Da insbesondere bei jungen Männern die persönliche Entwicklung der körperlichen

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Das Jugendstrafrecht

Anknüpfungspunkt im Jugendstrafrecht ist (wie auch bei den Erwachsenen) eine strafbare Handlung. Eine solche ist Anlass, um genauer hinzusehen: Neben der Aufklärung der Tat ist zu analysieren, aus welchen Gründen das Delikt begangen wurde.  Zweck des Jugendstrafrecht Neben der Tataufklärung ist Zweck des Jugendstrafrecht, minderjährige Straftäter auf den richtigen Weg zu bringen und weitere Delikte zu verhindern. Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht Das Jugendstrafrecht ist im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht deshalb ein „Täterstrafrecht“. Im Fokus steht der straffällige Jugendliche und dessen Umfeld. Der Grund dafür ist, dass Kinder und Jugendliche mitten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stehen und deshalb aus anderen Gründen als Erwachsene delinquieren.

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