Was ist, wenn man sich keinen Strafverteidiger leisten kann?

Das Recht, einen Verteidiger:in beizuziehen, nützt der beschuldigten Person natürlich nichts, wenn sie kein Geld hat, diesen zu bezahlen. Was gilt dann?

Kein Geld

Die mittellose beschuldigte Person hat den Anspruch, auf einen vom Staat bezahlten (sog. unentgeltlichen) Strafverteidiger:in. Die Voraussetzungen sind:

  • Das Delikt muss von einer gewissen Schwere sein (≠ Bagatelldelikt) und/oder
  • es stellen sich komplizierte rechtliche Fragen.

Auch in solchen Fällen kann man seinen Verteidiger:in im Übrigen frei wählen. Respektive sucht man am besten zuerst einen Verteidiger:in. Dieser weiss dann schon, wo man wie das Gesuch beim Staat einzureichen hat.

Unentgeltliche Rechtsvertretung ist häufig!

Es verfügen die wenigsten beschuldigten Personen über die finanziellen Mittel, um in ausgedehnten und komplizierten Straferfahren ihre Verteidigung selbst zu finanzieren. Denn solche Verfahren werden schnell sehr teuer. Aus diesem Grund kommt es relativ häufig vor, dass der Staat für die beschuldigten Personen finanziell einspringen muss.

Warum übernimmt der Staat die Kosten für die Strafverteidigung?

Die beschuldigten Personen können oftmals nicht verstehen, dass der Staat, der sie einsperrt, ihnen einen Strafverteidiger bezahlt. Es ist ja auch absurd: Der Staat finanziert den eigenen „Gegner“. Viele beschuldigte Personen meinen deshalb, dieser Verteidiger:in arbeite in Tat und Wahrheit für den Staat. Das ist aber eine falsche Vorstellung.

Weshalb aber bezahlt der Staat die Verteidigung? Weil man aus der Geschichte gelernt hat, dass auch die Vertreter des Staates (Staatsanwaltschaft und Polizei) Fehler machen und klugerweise kontrolliert werden. Der Strafverteidiger:in leistet denn auch einen wertvollen Beitrag zu einem funktionierenden Rechtsstaat.

Notwendige Verteidigung von Gesetzes wegen

Das Gesetz bestimmt sogar Fälle, wo man zwingend einen Anwalt haben muss (Art. 130 StPO). Das heisst, dass die beschuldigte Person einen Strafverteidiger:in haben muss, auch wenn sie das selbst nicht will.

Die wichtigsten Fälle sind,

  • wenn man mehr als 10 Tage in Untersuchungshaft ist oder
  • das vorgeworfene Delikt besonders schwer ist. Besonders schwer ist das Delikt, wenn die Strafe höher als ein Jahr sein könnte.

In solchen Fällen muss jede beschuldigte Person zum Schutz einen Strafverteidiger:in haben. Man spricht von notwendiger Verteidigung.

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

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