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Auf dem Weg als Anwält:in

Duri Bonin reflektiert mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche. Abobutton klicken und keine Folge verpassen.

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#591 Das Landmansche Geständnis (Art. 165 StPO)

Gefängnis Zürich West, Schweigegebot für Zeugen, Prompts gegen KI-Halluzinationen

Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist zunächst das Gefängnis Zürich West. Ihre Diskussion geht sodann über zum Schweigegebot nach Art. 165 StPO. Dieses soll Absprachen zwischen Zeug:innen oder zwischen Zeug:innen und beschuldigten Personen verhindern, indem es den Zeug:innen untersagt, über bestimmte Aspekte des Verfahrens zu sprechen. Das Verbot nach Art. 165 StPO gilt nicht für andere Verfahrensbeteiligte, wie z.B. Rechtsanwält:innen, die allerdings durch Standesrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet sein können. Die Anordnung einer Schweigepflicht setzt konkrete Anhaltspunkte für eine Beeinflussungsgefahr voraus und darf nicht routinemässig erfolgen. Sie muss zeitlich befristet sein und kann bereits in der Vorladung ausgesprochen werden. Verstösse gegen die Schweigepflicht können nach Art. 292 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Zum Abschluss kommen sie auf Unzuverlässigkeiten von ChatGPT zu sprechen und die Frage, mit welchen Prompts solches vermieden werden kann.

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#590 Liebesbeziehungen in der Strafjustiz

50 goldene Regeln der Strafverteidigung, inspiriert von Wim Wenders (33-37)

Nina und Duri verbinden in ihrem Podcast die goldenen Regeln des Filmemachens von Wim Wenders mit den Herausforderungen im Bereich der Strafverfolgung. Sie diskutieren die Frustration, die entsteht, wenn die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft die Ausführungen der Verteidigung stillschweigend übergeht. Was ist von der Begründungsdichte bei Haftentscheidungen zu halten? Ein weiteres Thema sind Paare im Strafrecht: Im Gegensatz zur Architektur, wo Liebespaare häufig gemeinsame Büros führen, ist dies in der Strafverteidigung nicht der Fall. Wie sieht es überhaupt mit Liebespaaren im Strafrecht aus: Gibt es viele Liebesbeziehungen zwischen den verschiedenen Playern in Strafverfahren (Staatsanwält:innen, Polizist:innen, Richter:innen, Strafverteidieger:innen)?

Die besprochenen Regeln: 38. Warum würdest du in deinem Trailer sitzen, während deine Crew arbeitet? 39. Lass sie keine Gleise legen, bevor du wirklich durch deinen Sucher geschaut hast. 40. Du brauchst von Anfang an einen guten Titel. Drehe den Film nicht mit einem Arbeitstitel, den du hasst! 41. Im Allgemeinen ist es besser, keine Paare zu beschäftigen. (Aber natürlich gibt es Ausnahmen!)

50 goldene Regeln der Strafverteidigung:

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#589 Rechtliche Grauzonen: Navigierte die Staatsanwaltschaft in der Causa Vincenz am Limit?

Qualitätssicherung oder Kompetenzmangel? Der unklare Expertenbeizug im Fall Raiffeisen

Im neuesten Podcast bei Duri Bonin ist der renommierte Strafverteidiger Andreas Josephsohn zu Gast. Sie diskutieren brisante Neuigkeiten im Fall Vincenz/Raiffeisen. Einem Bericht der NZZ zufolge hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zur Qualitätssicherung einem externen Experten zur „Begutachtung“ vorgelegt, wobei sowohl Person als auch Honorar einstweilen im Dunkeln bleiben. Dies wirft Fragen bezüglich Delegation ureigener Funktionen der Staatsanwaltschaft auf. Fehlt es der Staatsanwaltschaft III an Fachkenntnissen zur Erstellung einer Anklage? Gibt es für diese „Delegation“ eine gesetzliche Grundlage? Inwiefern sollen Dritte besser als die Staatsanwaltschaft befähigt sein, eine Anklage zu erstellen ? Weshalb wurde dieser Expertenbeizug nicht dokumentiert? Nehmen geheime Drittpersonen geheimen Einfluss auf Anklagen? Hat sich die Staatsanwaltschaft damit allenfalls sogar strafbar gemacht? Natürlich gilt auch für die Staatsanwaltschaft die Unschuldsvermutung. Aber was sollten die Konsequenzen aus dieser „Affäre“ sein?

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#588 Aus dem Innern der Strafverfolgung: Protokollierung, Haft, Anklage, Plädoyer

Im Gespräch mit Staatsanwältin Sarah von Hoyningen-Huene

Sarah von Hoyningen-Huene und Duri Bonin tauchen wieder in die Welt der Staatsanwaltschaft ein und erörtern deren Rolle und Herangehensweisen im Rahmen von Strafverfahren. Sie diskutieren die Feinheiten der Protokollierung, den Umgang mit dem Aussageverweigerungsrecht und die oft schwierige Entscheidung, Haft zu beantragen. Darüber hinaus beleuchten sie, wann Anklageschriften formuliert werden und die Bedeutsamkeit des Plädoyers.

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast Auf dem Weg als Anwält:in versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

Podcast mit Sarah:

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#587 Die Nachbearbeitung von Einvernahmen

50 goldene Regeln der Strafverteidigung, inspiriert von Wim Wenders (33-37)

Werden die beschuldigten Personen mit jeder Einvernahme besser oder schlechter? Wie die Nachbearbeitung von Einvernahmen gestalten? Was machen, wenn Angehörige oder andere Anwält:innen auf die Verteidigungsstrategie Einfluss nehmen wollen? Stärkt oder schwächt dies die Verteidigung? Wie mit der psychischen Belastung umgehen, die aus der Auseinandersetzung mit belastenden Straftaten resultiert? Warum ist die Teilnahme an Einvernahmen kein einfach verdientes Geld? Auf welche Weise können sich Anwälte und Staatsanwältinnen selbst kritisch hinterfragen und kontinuierlich verbessern? Inspiriert von Wim Wenders und seinen 50 goldenen Regeln der Filmmacherei diskutieren Nina und Duri Fragen rund um blutende Strafverfolgungsherzen.

Die besprochenen Regeln: 33. Ein „schönes Bild“ kann das Schlimmste sein, was einer Szene passieren kann. 34. Wenn du einen Schauspieler hast, der bei jedem Take besser wird, und einen anderen, der nach einer Weile nachlässt, stelle sicher, dass sie sich in der Mitte treffen können. Oder erwäge ein Neubesetzung. (Und du weisst, wessen Nahaufnahmen du zuerst drehen musst!) 35. Wenn du nachts in einer dunklen Gasse drehst, lass deinen Kameramann dir nicht ein helles blaues Gegenlicht aufzwingen, auch nicht in der Ferne. Es sieht immer kitschig aus. 36. Einige Schauspieler sollten sich niemals die Rohschnitte ansehen. Andere sollten dazu gezwungen werden. 37. Sei bereit, während des Schnitts deine Lieblingsaufnahme loszuwerden.

50 goldene Regeln der Strafverteidigung:

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#586 Aus dem Innern der Strafverfolgung: In der Ersteinvernahme bekommt man das beste Ergebnis

Im Gespräch mit Staatsanwältin Sarah von Hoyningen-Huene

Diese Podcastfolge befasst sich mit der Rolle und den Herangehensweisen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Rahmen von Strafverfahren. Sarah von Hoyningen-Huene beleuchtet mit Duri Bonin verschiedene Aspekte und Stufen des Strafverfahrens, beginnend mit der Information über eine Verhaftung, über die ersten Schritte in einem Fall, die Festlegung und Umsetzung einer Strategie, die Vorbereitung und Durchführung der Ersteinvernahme, bis hin zum Umgang mit beschuldigten Personen, der Verteidigung und der Privatklägerschaft. Diskutiert werden eine mögliche Kontrollsucht und das Bestreben der Strafverfolgungsbehörden, ihre Hypothesen bestätigt zu sehen. Thematisiert werden weiter die Herausforderungen und Strategien im Umgang mit dem Ankereffekt der Polizeiarbeit und die Bedeutung der Gestaltung des Einvernahmeraums sowie die Schulung in der Vernehmungslehre.

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast Auf dem Weg als Anwält:in versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

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#585 Die Zeugin ist zu Aussagen verpflichtet (Art. 114, 163, 164, 285a ff., Art. 298a ff. StPO; Art. 307 StGB)

Ist «Izzy» ein verdeckter Ermittler?

Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren die Art. 163 und 164 StPO. Art. 163 StPO regelt die Zeugnisfähigkeit und Zeugnispflicht: Personen, die älter als 15 Jahre und bezüglich des Einvernahmethemas urteilsfähig sind, gelten als zeugnisfähig. Diese sind unter Vorbehalt von Zeugnisverweigerungsrechten zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Das Vorleben und persönliche Verhältnisse einer Zeugin dürfen nur insoweit abgeklärt werden, als dies zur Beurteilung ihrer Glaubwürdigkeit notwendig ist. Dies hält Art. 164 StPO fest. Bei Zweifeln an der Urteilsfähigkeit kann die Verfahrensleitung eine ambulante Begutachtung anordnen, wenn die Bedeutung des Strafverfahrens und des Zeugnisses dies rechtfertigt.

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#584 Wie viele Anwälte hast du als Staatsanwältin erlebt, denen du deinen eigenen Fall anvertrauen würdest?

Im Gespräch mit Staatsanwältin Sarah von Hoyningen-Huene

Die Staatsanwältin Sarah von Hoyningen-Huene bietet Duri Bonin einen einzigartigen Einblick in die Welt der Strafverfolgung: Ist sie selbst auch schon in einem Strafverfahren gestanden? Und was hat sie daraus für ihre Arbeit in der Strafverfolgung und im Umgang mit der Verteidigung gelernt? Sie diskutiert, was eine effektive Strafverteidigung ausmacht, und wie vielen der Anwältinnen und Anwälte, denen sie als Staatsanwältin gegenübergestanden hat, sie ihr eigenes rechtliches Schicksal anvertrauen würde. Weiter möchte Duri wissen, wie Sarah abschaltet, wenn der Arbeitstag endet, und ob es ein Debriefing in der Staatsanwaltschaft gibt. Schliesslich teilt sie ihre Buch- und Podcast-Empfehlungen für angehende Staatsanwälte und andere kluge Menschen.

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#583 Causa Vincenz: Die Folgen einer fehlenden Übersetzung der Anklage

Zürcher Obergericht kippt Urteil der Erstintanz

Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil im Fall Vincenz vom 11. April 2022 aufgehoben. Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren den Rückweisungsgrund der fehlenden Übersetzung der Anklage auf Französisch. Das Fehlen einer Übersetzung erachtet das Obergericht als schwerwiegender, nicht heilbarer Mangel des Verfahrens. Weiter diskutieren sie die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sowie die angemessene Entschädigung der Parteien. Schliesslich stellen sie sich noch die Frage, ob der obergerichtliche Zwischenentscheid ans Bundesgerichts weitergezogen werden kann und ob die Erstinstanz wegen Vorbefassung befangen sein könnte.

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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#582 Anklageschrift in der Causa Vincenz auf dem Prüfstand: Zu detailliert, um gerecht zu sein

Art. 325, 408 und 409 StPO

Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil im Fall Vincenz vom 11. April 2022 aufgehoben und das Verfahren im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zurückgewiesen. Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren, wann das Berufungsgericht das angefochtene Urteil aufheben und die Sache für eine neue Hauptverhandlung an die Vorinstanz zurückweisen kann. Inwiefern besteht in solchen Fällen eine Bindung des erstinstanzlichen Strafgerichts an die Rechtsauffassungen und Weisungen des Berufungsgerichts? Welche Rückweisungsgründe haben die Parteien in der Causa Vincenz vorgebracht (Unvollständigkeit der Akten; nur teilweise gewährte Akteneinsicht; Befangenheit der Richter aufgrund verschiedener Umstände, wie Dauer der Urteilsberatung, Vorformulierung des Urteils, Dauer der Hauptverhandlung)? Was war der obergerichtliche Kritikpunkt an der Anklageschrift? Weshalb genügt diese den Anforderungen von Art. 325 Abs. 1 und 2 StPO nicht und bedarf deshalb der Verbesserung?

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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