#587 Die Nachbearbeitung von Einvernahmen

50 goldene Regeln der Strafverteidigung, inspiriert von Wim Wenders (33-37)

Werden die beschuldigten Personen mit jeder Einvernahme besser oder schlechter? Wie die Nachbearbeitung von Einvernahmen gestalten? Was machen, wenn Angehörige oder andere Anwält:innen auf die Verteidigungsstrategie Einfluss nehmen wollen? Stärkt oder schwächt dies die Verteidigung? Wie mit der psychischen Belastung umgehen, die aus der Auseinandersetzung mit belastenden Straftaten resultiert? Warum ist die Teilnahme an Einvernahmen kein einfach verdientes Geld? Auf welche Weise können sich Anwälte und Staatsanwältinnen selbst kritisch hinterfragen und kontinuierlich verbessern? Inspiriert von Wim Wenders und seinen 50 goldenen Regeln der Filmmacherei diskutieren Nina und Duri Fragen rund um blutende Strafverfolgungsherzen.

Die besprochenen Regeln: 33. Ein „schönes Bild“ kann das Schlimmste sein, was einer Szene passieren kann. 34. Wenn du einen Schauspieler hast, der bei jedem Take besser wird, und einen anderen, der nach einer Weile nachlässt, stelle sicher, dass sie sich in der Mitte treffen können. Oder erwäge ein Neubesetzung. (Und du weisst, wessen Nahaufnahmen du zuerst drehen musst!) 35. Wenn du nachts in einer dunklen Gasse drehst, lass deinen Kameramann dir nicht ein helles blaues Gegenlicht aufzwingen, auch nicht in der Ferne. Es sieht immer kitschig aus. 36. Einige Schauspieler sollten sich niemals die Rohschnitte ansehen. Andere sollten dazu gezwungen werden. 37. Sei bereit, während des Schnitts deine Lieblingsaufnahme loszuwerden.

50 goldene Regeln der Strafverteidigung:

Links zu diesem Podcast:

Die Podcasts „Auf dem Weg als Anwält:in“ sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.