#571 Wenn du nichts zu sagen hast, fühl dich nicht verpflichtet, so zu tun, als ob du es tätest

50 goldene Regeln der Strafverteidigung, inspiriert von Wim Wenders (1-5)

Wim Wenders, bekannt für seine poetischen Filme wie „Der Himmel über Berlin“, „Paris, Texas“ oder „Perfect Day“, hat auf der Webseite Movie Maker seine „50 Goldenen Regeln der Filmemacherei“ veröffentlicht. Nina Langner und Duri Bonin haben diese Regeln auf ihre Tätigkeit als Strafverteidiger:innen übertragen. Ihre Adaption bietet eine spannende Sichtweise auf Strafverfahren: Soll man die Arbeit aus Spass oder als Geschäft betreiben? Wie soll man vorgehen, wenn man nichts zu sagen hat? Ein wichtiger Aspekt ist der Respekt gegenüber den Klienten, deren Risiko in Strafverfahren immens sein kann, zumindest viel grösser als das der anderen Beteiligten. Nina und Duri heben die Wichtigkeit der direkten Beobachtung hervor: Die nonverbale Kommunikation offenbart oft mehr als das, was auf dem Papier zu lesen ist.

Die besprochenen Regeln: 1. Du hast die Wahl, „im Geschäft“ zu sein oder Filme zu machen. Wenn du lieber Geschäfte machst, zögere nicht. Du wirst reicher werden, aber nicht so viel Spass haben! 2. Wenn du nichts zu sagen hast, fühl dich nicht verpflichtet, so zu tun, als ob du es tätest. 3. Wenn du etwas zu sagen hast, bleib dabei. (Aber gib dann nicht zu viele Interviews.) 4. Respektiere deine Schauspieler. Ihr Job ist 10-mal gefährlicher als deiner. 5. Sieh nicht auf den Monitor. Beobachte die Gesichter vor deiner Kamera! Steh direkt daneben! Du wirst unendlich mehr sehen. Du kannst deinen Monitor immer noch nach dem Take überprüfen.

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