Podcast
Auf dem Weg als Anwält:in
Duri Bonin reflektiert mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche. Abobutton klicken und keine Folge verpassen.
#797 Am Obergericht Thurgau: Wie läuft eine Berufungsverhandlung ab?
Duri Bonin und Nina Langner über eine Berufungsverhandlung in Frauenfeld, Anwaltszimmer, Sitzordnung, Aussageverweigerungsrecht, Plädoyernotizen vorab und schriftliche Urteilseröffnung
Wie läuft eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau ab? Nina Langner war in Frauenfeld und nimmt Duri Bonin mit durch den Verhandlungstag: vom Treffen am Bahnhof über das Anwaltszimmer und die Sitzordnung bis zur Befragung, den Plädoyers, der Replik, dem Schlusswort und der schriftlichen Urteilseröffnung.
Anlass dieser Folge ist ein frischer Erfahrungsbericht aus dem Obergericht Thurgau. Wie ist die Anreise? Wo bespricht man sich mit dem Klienten? Wie ist der Gerichtsempfang? Wie ist der Gerichtssaal eingerichtet? Wer sitzt wo? Was passiert in der Gerichtsverhandlung? Wann wird gesprochen? Was bedeutet Schweigen? Wie lange dauert es? Wann erfährt man das Urteil?
Darum geht es in dieser Folge
- Wie eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau praktisch ablaufen kann
- Warum Nina ihren Klienten bereits am Bahnhof trifft
- Was Vorbereitung unmittelbar vor der Verhandlung bedeutet
- Wie Empfang und Orientierung im Gerichtsgebäude funktionieren
- Weshalb ein Anwaltszimmer vor Verhandlungsbeginn wertvoll ist
- Was Gerichtsbesetzung, Sitzordnung und Raumaufteilung für die Verteidigung bedeuten
- Wie sich der Ablauf in Frauenfeld von Zürcher Berufungsverhandlungen unterscheiden kann
- Wann die beschuldigte Person befragt wird
- Was das Aussageverweigerungsrecht in der Berufungsverhandlung praktisch heisst
- Welche Rolle Publikum und Gerichtsöffentlichkeit spielen
- Wie lange Plädoyers dauern können
- Ob Plädoyernotizen vorab abgegeben werden sollen
- Was daran praktisch ist – und wo Verteidigerinnen und Verteidiger aufmerksam bleiben müssen
- Wie Replik, Duplik und Schlusswort in der Verhandlung Platz finden
- Was eine schriftliche Urteilseröffnung für Verteidigung und Klientschaft bedeutet
Nina trifft ihren Klienten bereits beim Bahnhof. Das ist mehr als Organisation. Vor einer Berufungsverhandlung gibt es fast immer letzte Punkte zu klären. Der gemeinsame Weg zum Gericht schafft Raum für diese letzten Absprachen – mit Bewegung und etwas Luft vor dem Verfahren.
Das Obergericht Thurgau liegt in Frauenfeld in einem grossen Gebäude, klar angeschrieben und gut auffindbar rund 5 Minuten vom Bahnhof entfernt. Nach dem Empfang werden Nina und ihr Klient direkt in ein Anwaltszimmer gebracht. Unaufgefordert. Mit Tisch und einem Zettel zur Gerichtsbesetzung. Solche Details prägen einen Verhandlungstag. Für die Verteidigung ist ein geschützter Raum vor Beginn nicht Luxus, sondern praktisch: Unterlagen ordnen, kurz durchatmen, letzte Fragen besprechen, ankommen.
Danach geht es in den Saal. Wer sitzt wo? Wo ist die Staatsanwaltschaft? Wo sitzen die Verteidigerinnen? Wo nimmt der Klient Platz? Wo befindet sich das Pult für die Befragung? Solche Fragen klingen klein, sind aber Teil jeder Gerichtsverhandlung. Ein Strafverfahren besteht nicht nur aus Anträgen und Rechtsfragen, sondern auch aus Blickachsen, Wegen, Sitzordnungen und der Frage, ob eine beschuldigte Person sich orientieren kann. Die Strafprozessordnung gilt schweizweit, aber die konkrete Gerichtskultur ist kantonal und manchmal sogar von Gericht zu Gericht verschieden.
Nach der Klärung der Anwesenheiten und einzelner prozessualer Punkte kommt die Befragung der beschuldigten Person. In dieser Verhandlung dauert sie nicht lange, weil vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird. Das ist kein Störfall und keine Unhöflichkeit gegenüber dem Gericht, sondern ein zentrales Recht der beschuldigten Person. Interessant ist, wie das Gericht damit umgeht. Manche Gerichte stellen trotz Aussageverweigerung noch zahlreiche Fragen. Hier wird die Befragung nicht künstlich verlängert.
Nach der Befragung folgen die Plädoyers. Nina schildert, wie lange die einzelnen Vorträge ungefähr dauern und wie man als Verteidigerin auch während des Plädoyers der anderen Beteiligten arbeitet: zuhören, Argumente prüfen, mögliche Reaktion vorbereiten, entscheiden, was in der Replik noch aufgenommen werden muss.
Besonders interessant ist die Frage der Plädoyernotizen. Nina wird gebeten, diese bereits vor Beginn der Verhandlung abzugeben, damit sie kopiert und gescannt werden können. Praktisch ist das nachvollziehbar. Das Gericht, die Gerichtsschreiberin, die Staatsanwaltschaft und die Mitverteidigung haben damit eine saubere Grundlage. Gleichzeitig stellt sich aus Verteidigungssicht die Frage, wann man sich schriftlich festlegt. Wenn sich in der Befragung oder im Verlauf der Verhandlung etwas Unerwartetes ergibt, muss das Plädoyer angepasst werden können.
Nach den Plädoyers besteht die Möglichkeit zur Replik. Danach folgt das Schlusswort der beschuldigten Person. Auch das gehört zum Ablauf einer Berufungsverhandlung und ist für die Klientschaft oft ein besonderer Moment: Noch einmal selber etwas sagen können – oder bewusst darauf verzichten.
In diesem Fall wird das Urteil nicht mündlich eröffnet. Das Gericht kündigt an, dass das Urteilsdispositiv einige Tage später schriftlich zugestellt wird. Für die Verteidigung bedeutet das: Der Verhandlungstag endet nicht mit einem Entscheid im Saal. Man muss mit dem Klienten besprechen, was als Nächstes passiert, wie die Zustellung erfolgt, welche Fragen offenbleiben und wie nach Eingang des Dispositivs weiter vorzugehen ist.
Die Folge zeigt eine Berufungsverhandlung nicht aus der Distanz, sondern aus der Bewegung heraus: ankommen, warten, besprechen, hineingehen, sitzen, zuhören, plädieren, reagieren, hinausgehen. Gerade für Studierende, junge Anwältinnen und Anwälte, Medienschaffende oder Klientinnen und Klienten ist das wertvoll. Denn viele wissen abstrakt, dass es Berufungsverhandlungen gibt. Wenige wissen, wie sich ein solcher Verhandlungstag konkret zusammensetzt.
Am Schluss fällt noch eine Zahl: Zwischen erstem Vorwurf und Berufungsverhandlung lagen rund 8,5 Jahre. Das ist nicht der Schwerpunkt dieser Folge, aber es erinnert daran, dass ein Verhandlungstag für das Gericht ein Termin sein kann – für die beschuldigte Person aber Teil einer viel längeren Geschichte.
Kapitel
00:00 Der mögliche violette Boden
00:19 Rätsel: Welches Obergericht?
02:31 Auflösung: Obergericht Thurgau in Frauenfeld
02:40 Anreise und Vorbereitung mit dem Klienten
03:12 Warum Gehen vor der Verhandlung hilft
04:00 Empfang und Orientierung im Gericht
04:58 Anwaltszimmer, Kaffee und Gerichtsbesetzung
06:25 Beginn der Verhandlung
07:17 Sitzordnung im Gerichtssaal
09:26 Ablauf im Vergleich zu Zürich
10:19 Befragung und Aussageverweigerungsrecht
11:02 Zuschauer und Gerichtsöffentlichkeit
12:51 Plädoyers und Länge der Vorträge
15:44 Plädoyernotizen vorab abgeben
16:25 Praktisch oder problematisch?
18:23 Replik und Schlusswort
18:44 Keine mündliche Urteilseröffnung
20:05 Gerichtsbesetzung und Verfahrensführung
21:28 Eindrücke vom Obergericht Thurgau
22:24 Dauer des Verfahrens
23:09 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Obergericht des Kantons Thurgau
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Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Berufungsverhandlungen, Strafverteidigung und gerichtliche Praxis in der Schweiz. Sie beruhen auf einem persönlichen Erfahrungsbericht aus einem konkreten Verfahren und enthalten keine verbindliche Darstellung der allgemeinen Praxis des Obergerichts Thurgau, keine offizielle Mitteilung des Gerichts und keine Anleitung für den Einzelfall.
#796 Ist unsere Justiz käuflich? Korruption in der Schweiz
Duri Bonin und Nina Langner über Justizlöhne als rechtsstaatliche Sicherheitsarchitektur, richterliche Unabhängigkeit, Parteibindungen, Korruptionsindex, Kontrolle und Vertrauen in die Schweizer Justiz
Ein guter Lohn kauft keine Integrität. Aber ein schlechter Lohn kann Integrität unnötig teuer machen. Ist unsere Justiz käuflich? Die kurze Antwort lautet: Nein. Die bessere Antwort lautet: Nur ein Rechtsstaat, der Löhne, Kontrolle, Transparenz und Berufsethos ernst nimmt, bleibt davor geschützt.
Wer über Korruption in der Schweiz spricht, spricht nicht nur über Strafrecht, Couvert und verbotene Geschenke. Es geht um Vertrauen in die Justiz, um richterliche Unabhängigkeit, um Staatsanwaltschaften, um Kontrolle – und um die Frage, wie ein Rechtsstaat seine empfindlichsten Stellen schützt.
Ausgangspunkt dieser Folge ist die letzte Aufnahme von Duri Bonin und Nina Langner über Löhne in der Zürcher Justiz. Duri schiebt einen Gedanken nach: Löhne von Staatsanwältinnen, Richtern und Gerichtspersonal sind keine Nettigkeit des Staates, sondern Teil einer rechtsstaatlichen Sicherheitsarchitektur. Bezahlt wird nicht nur Arbeitszeit. Bezahlt werden auch Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit, Qualität und die Fallhöhe bei Fehlverhalten.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum gute Justizlöhne nicht Luxus sind, sondern Vertrauen in den Rechtsstaat stützen
- Weshalb Korruption selten als spontane Sünde beginnt, sondern oft als Kosten-Nutzen-Rechnung
- Warum gerade Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafverfahren besonders korruptionsanfällig wären
- Was Freiheit, Untersuchungshaft, Vermögenswerte, Sorgerecht, Informationen und Macht mit Korruptionsrisiken zu tun haben
- Weshalb die Schweiz im Korruptionsindex gut abschneidet, aber nicht frei von Korruption ist
- Warum Korruption in der Schweiz oft subtiler ist als ein Couvert mit Bargeld
- Wie Interessenkonflikte, politische Netzwerke, wirtschaftliche Nähe, Lobbying und spätere Karrierepfade Vertrauen beschädigen können
- Warum richterliche Unabhängigkeit durch Parteiwahlen, Wiederwahlen, Parteibeiträge und Nebenmandate berührt wird
- Weshalb Lohn allein nicht genügt: Kontrolle, Transparenz und professionelle Auswahl sind ebenso wichtig
- Welche Rolle Medien als Kontrollinstanz spielen können – im Guten wie im Schlechten
- Warum interne Kontrolle bei Staatsanwaltschaften, Polizei und Justiz besonders schwierig ist
- Weshalb Instanzenzug und Begründungspflicht zentrale Elemente rechtsstaatlicher Kontrolle sind
- Warum Begründungen gerade bei Untersuchungshaft nicht aus Textbausteinen bestehen dürfen
- Weshalb tiefe Löhne nicht automatisch korrupt machen, aber die moralische und ökonomische Fallhöhe senken
- Warum Vertrauen in die Justiz eine Voraussetzung dafür ist, dass ein Staat funktioniert
In der letzten Folge ging es um Lohnklassen, Gerichtsschreiberinnen, Staatsanwälte, Bezirksrichterinnen und das Obergericht. Diese Folge dreht die Perspektive: Angemessene Löhne sind nicht bloss Personalpolitik. Sie sind ein Teil der institutionellen Vorsorge. Wer in der Justiz über Freiheit, Haft, Sorgerecht, Vermögen und Schuld entscheidet, muss so positioniert sein, dass Bestechung nicht attraktiv wird – weder finanziell noch beruflich noch sozial.
Das heisst nicht, dass man Integrität kaufen kann. Ein hoher Lohn macht niemanden automatisch integer. Aber er erhöht die Verlusthöhe: Wer ein angesehenes Amt, ein gutes Einkommen, eine berufliche Reputation und eine glaubwürdige Zukunft aufs Spiel setzt, muss mehr verlieren, wenn er seine Stellung missbraucht. Genau darin liegt ein Teil der präventiven Wirkung.
Die Schweiz ist kein Land, in dem man im Normalfall mit 200 Franken einen Stempel kauft. Gerade deshalb ist der Korruptionsbegriff anspruchsvoller. Es geht weniger um das offene Couvert als um Nähe, Netzwerke, Interessenkonflikte, politische Abhängigkeiten, Lobbying, Geldwäscherei, spätere Karrierepfade und Insiderwissen. Korruption beginnt nicht immer dort, wo das Strafrecht offensichtlich zuschlägt. Sie beginnt manchmal dort, wo Abhängigkeiten nicht mehr sauber erkannt, offengelegt oder begrenzt werden.
Der Corruption Perceptions Index zeigt, dass die Schweiz international weiterhin sehr gut dasteht. Das ist erfreulich. Aber ein guter Rang ist kein Freipass. Gerade in einem gut funktionierenden System muss man früher hinschauen, nicht später. Denn wenn das Vertrauen in die Justiz erodiert, verliert nicht nur eine Behörde Ansehen. Dann verliert der Staat an Legitimation.
Ein heikler Punkt ist die Wahl und Wiederwahl von Richterinnen und Richtern über politische Parteien. Duri und Nina sprechen über Parteibindungen, Parteibeiträge und Nebenmandate. Das ist kein Vorwurf an einzelne Personen. Es ist eine strukturelle Frage: Wie unabhängig wirkt eine Justiz, wenn Spitzenpositionen faktisch kaum ohne Parteizugehörigkeit erreichbar sind? Und wie verträgt sich das mit dem Anspruch, dass Gerichte nicht nur unabhängig sind, sondern auch unabhängig erscheinen müssen?
Dasselbe gilt über die Gerichte hinaus. Auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger müssen auf ihre Unabhängigkeit achten. Wer überall eingebunden ist – in Zünften, Clubs, Netzwerken, Kommissionen oder informellen Zirkeln –, kann an Distanz verlieren. Nicht jede Nähe ist problematisch. Aber Nähe muss reflektiert werden. Berufsethos beginnt dort, wo man sich selber misstraut, bevor es andere tun müssen.
Eine zentrale These der Folge ist: Lohn ist wichtig, aber er ist nie genug. Hohe Löhne müssen eingebettet sein in Kontrolle, Transparenz und professionelle Auswahl. Wer in einer sensiblen Funktion arbeitet, braucht nicht nur Vertrauen, sondern auch überprüfbare Standards. Vertrauen ohne Kontrolle ist bequem, aber gefährlich.
Besonders heikel wird es dort, wo Behörden intern gegen eigene Leute oder eng verbundene Partner ermitteln müssten. Wenn Staatsanwältinnen gegen Polizeibeamte ermitteln sollen, mit denen sie im Alltag eng zusammenarbeiten, entsteht ein institutionelles Spannungsfeld. Genau für solche Situationen braucht es klare Zuständigkeiten, Distanz und ein Bewusstsein dafür, dass Kollegialität keine Kontrollstruktur ersetzt.
Medien können eine Kontrollinstanz sein, wenn interne Systeme schwerfällig werden. Sie können Missstände sichtbar machen und politischen Druck erzeugen. Gleichzeitig sind Medien kein Ersatz für saubere Verfahren. Rechtsstaatliche Kontrolle muss primär institutionell funktionieren: durch unabhängige Instanzen, nachvollziehbare Entscheide und eine Begründungspflicht, die diesen Namen verdient.
Duri betont besonders die Begründungsdichte bei Haftentscheiden. Untersuchungshaft gehört zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit. Gerade dort reicht es nicht, mit Textbausteinen zu arbeiten. Wer Freiheit entzieht, muss konkret begründen, warum die Voraussetzungen erfüllt sind. Gute Begründungen sind nicht Formalismus. Sie sind Kontrolle.
Nina hält fest: In der Schweiz scheint vieles zu funktionieren. Korruption ist im Alltag nicht der prägende Bestandteil des Systems. Das ist ein Privileg. Aber daraus folgt nicht Selbstzufriedenheit, sondern Wachsamkeit. Rechtsstaatliches Vertrauen ist schwer aufzubauen und leicht zu beschädigen.
Am Ende steht eine einfache, unbequeme Einsicht: Tiefe Löhne machen nicht automatisch korrupt. Aber sie senken die moralische und ökonomische Fallhöhe. Gute Löhne machen nicht automatisch integer. Aber sie können zusammen mit Kontrolle, Transparenz, professioneller Auswahl, Medienöffentlichkeit, Instanzenzug und Berufsethos helfen, die Justiz vor Käuflichkeit zu schützen.
Kapitel
00:00 Justizlöhne als Sicherheitsarchitektur
00:47 Warum Korruption entsteht
01:18 Justiz, Macht und Bestechungsrisiko
01:43 Staatliche Löhne und Privatwirtschaft
02:38 Sicherheit, Druck und Grosskanzleien
03:12 Unabhängigkeit, Parteien und Nebenmandate
04:37 Gute Justiz und staatliche Legitimation
05:47 Korruptionsindex: Schweiz im Vergleich
07:21 Subtile Korruption in der Schweiz
07:51 Geschenke am Gericht
08:11 Lohn allein reicht nicht
08:27 Kontrolle und Auswahl in der Justiz
09:08 Staatsanwaltschaft, Polizei und interne Kontrolle
10:34 Eigene Leute kontrollieren
11:04 Medien als Kontrollinstanz
11:24 Berufsethos, Instanzenzug und Begründungspflicht
12:48 Tiefe Löhne und Fallhöhe
13:20 Warum Justizvertrauen zählt
13:30 Wachsam bleiben
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
- #795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit
- Transparency International: Corruption Perceptions Index 2025
- Transparency International: Schweiz
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Korruption, Justizlöhne, Unabhängigkeit und rechtsstaatliche Kontrolle in der Schweiz. Sie enthalten keine verbindliche Feststellung zu konkreten Korruptionsfällen, Behörden oder Personen und keine Anleitung für den Einzelfall. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, amtlichen Informationen und konkreten Umstände.
#795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit
Duri Bonin und Nina Langner über Lohnklassen im Kanton Zürich, Auditorinnen, Gerichtsschreiber, Staatsanwältinnen, Richterlöhne und die Frage, ob Geld Sicherheit, Status oder Freiheit schafft
Eine Zahl aus den USA sprengt die Vorstellungskraft: durchschnittlich 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner. Daneben wirken Zürcher Justizlöhne zunächst fast bodenständig – bis man sie schwarz auf weiss durchgeht: Auditoriat, Gerichtsschreiber, Assistenzstaatsanwältin, Staatsanwalt, Bezirksrichterin, Obergericht. Dann wird aus Neugier schnell eine ernsthafte Frage: Was soll juristische Arbeit wert sein?
Ausgangspunkt dieser Folge ist ein Zufall im Zug: Nach der letzten Aufnahme kommt Duri Bonin mit einem befreundeten Anwalt ins Gespräch über Geld, US-Kanzleien und die Löhne in der Schweizer Justiz. Daraus entsteht mit Nina eine Folge über Lohnklassen, Lohnstufen, öffentliche Justizstellen, Strafverteidigung, richterliche Unabhängigkeit und die Frage, ob man im juristischen Beruf Sicherheit, Freiheit, Einfluss oder möglichst viel Geld sucht. Die im Gespräch genannten Zahlen sind gerundet und hängen im Einzelfall von Funktion, Lohnstufe, Ausbildung, Erfahrung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt ab.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum US-Kanzleizahlen wie bei Quinn Emanuel das Bild von Anwaltslöhnen verzerren können
- Weshalb man in der Schweiz eher über grosse Zahlen spricht als über den eigenen Lohn
- Was ein Auditoriat im Kanton Zürich finanziell bedeutet
- Wie Lohnklassen und Lohnstufen im Zürcher Lohnsystem funktionieren
- Wo Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber im Lohngefüge stehen
- Was eine Assistenzstaatsanwältinnen verdient
- Was Staatsanwältinnen, leitende Staatsanwälte und Oberstaatsanwältinnen ungefähr verdienen können
- Warum der Lohn von Richterinnen und Richtern mit richterlicher Unabhängigkeit zusammenhängt
- Weshalb das Obergericht Zürich lohnmässig in einer eigenen Liga spielt
- Was das Anwaltspatent, Berufserfahrung und der persönliche «Rucksack» für die Einstufung bedeuten
- Warum die amtliche Verteidigung wirtschaftlich ganz anders funktioniert als Grosskanzlei-Litigation
- Welche Gerechtigkeitsfragen sich stellen, wenn Lohn vor allem mit Alter und Dienstjahren steigt
- Warum Geld in der Juristerei nicht nur Einkommen bedeutet, sondern Optionen
- Was juristische Karrieren zwischen Status, Sicherheit, Freiheit und Einfluss unterscheidet
Der Einstieg ist absurd: 9 Millionen US-Dollar Gewinn pro Equity-Partner, 750’000 Dollar pro Monat, Milliardenumsätze und Margen, die mit dem Alltag einer Schweizer Strafverteidigung nichts zu tun haben. Solche Zahlen schaffen Bilder. Sie prägen, was Öffentlichkeit, Justiz und vielleicht auch junge Juristinnen und Juristen unter «Anwaltslohn» verstehen. Nur: Zwischen US-Litigation, Zürcher Wirtschaftskanzlei, Einzelkanzlei, amtlicher Verteidigung und kantonaler Justiz liegen Welten.
Gerade deshalb lohnt sich der Blick auf die Zürcher Justiz. Denn dort sind die Zahlen nicht geheimnisvoll, sondern strukturiert: Lohnklassen, Lohnstufen, Funktionen, Erfahrung, Ausbildung. Wer als Auditorin oder Auditor startet, befindet sich in einer Übergangsphase zwischen abgeschlossenem juristischem Studium, Ausbildung und Vorbereitung auf das Anwaltspatent. Der Lohn ist kein Kanzleilohn, aber er ist auch nicht einfach Praktikumsgeld. Er gehört zu einer institutionellen Laufbahn.
Bei Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern zeigt sich die Spannung besonders deutlich. Der Lohn ist gut genug, um für junge Juristinnen und Juristen attraktiv zu sein – und damit konkurrenziert die Justiz unmittelbar Anwaltskanzleien, die ebenfalls Nachwuchs suchen. Wer in einer Kanzlei ausbildet, muss sich fragen, was man ausser Geld bietet: Verantwortung, Nähe zu Mandaten, Freiheit, Tempo, Ausbildung, Perspektive.
Ähnliches gilt für Assistenzstaatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie sind Teil der Strafverfolgung und tragen theoretisch wie hoffentlich auch praktisch enorme Verantwortung: Untersuchung führen, Beweise würdigen, Anklage erheben, Verfahren einstellen, Strafbefehle erlassen. In vielen Fällen ist die Staatsanwaltschaft nicht nur Partei, sondern auch Entscheidinstanz. Das macht die Lohnfrage nicht kleiner, sondern grösser: Was ist diese Verantwortung wert?
Etwas schärfer wird die Diskussion bei Richterinnen und Richtern. Nina betont die Unabhängigkeit und die Entscheidfunktion. Duri hält dagegen, dass Staatsanwälte im Schweizer Strafprozess ebenfalls stark entscheiden, insbesondere im Strafbefehlsverfahren. Dahinter steckt keine Neiddebatte, sondern eine institutionelle Frage: Welche Rolle wird wie bewertet? Und was sagt der Lohn über die Bedeutung dieser Rolle im Rechtsstaat?
Ein weiterer Punkt ist die Logik der Lohnstufen. Berufserfahrung zählt. Das ist nachvollziehbar. Aber ist es gerecht, wenn Einkommen stark dann steigt, wenn gewisse finanzielle Belastungen des Lebens bereits kleiner geworden sind? Duri stellt die Frage zugespitzt: Gibt Geld mit 35 andere Optionen als mit 55? Wer kleine Kinder hat, ein Risiko eingehen will, eine Kanzlei aufbaut oder ein Anwaltspatent finanziert, braucht finanzielle Spielräume oft früher, nicht später.
Aus Sicht der Strafverteidigung kommt eine weitere Reibung dazu: Die amtliche Verteidigung, gekürzte Wegzeiten, Pauschalen und Honorare, die mit dem Aufwand nicht immer Schritt halten. Wer US-Kanzleizahlen im Kopf hat, versteht die Realität vieler Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger nicht. Der Anwaltsmarkt ist kein einheitlicher Markt. Zwischen Equity-Partner-Gewinn und Gefängnisbesuch im Rahmen einer amtlichen Verteidigung liegt nicht nur eine Lohnspanne, sondern ein anderes Berufsverständnis.
Am Ende bleibt die eigentliche Frage: Was will man? Möglichst viel Geld? Sicherheit? Freiheit? Einfluss? Status? Eine institutionelle Rolle? Diese Begriffe werden oft vermischt. Diese Folge trennt sie. Und genau deshalb ist sie mehr als ein Gespräch über Löhne: Sie ist eine Folge über juristische Berufswahl, Verantwortung und den Preis von Optionen.
Kapitel
00:00 Quinn Emanuel und 9 Millionen pro Partner
01:35 Schweiz, USA und unterschiedliche Geldmodelle
02:31 Über Zahlen spricht man, über Lohn nicht
02:56 Associate-Löhne und falsche Vorstellungen
03:39 Honorare, amtliche Verteidigung und Kürzungen
04:53 Lohnklassen und Lohnstufen im Kanton Zürich
05:20 Auditorinnen als Einstieg in die Justiz
07:14 Gerichtsschreiber und Assistenzstaatsanwältinnen
08:44 Gerichtsschreiber am Obergericht
09:49 Staatsanwälte, Anwaltspatent und Einstufung
11:04 Bundesanwalt und leitende Staatsanwaltschaft
12:40 Bezirksrichterinnen und richterliche Unabhängigkeit
14:22 Obergericht und Lohnklasse 29
15:11 Erfahrung, Lohnstufen und Gerechtigkeit
16:27 Geld, Lebensphase und Anreizsysteme
17:46 Sicherheit, Status, Freiheit und Einfluss
18:55 Schluss
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
- #793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9)
- Legal Business zu Quinn Emanuel
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts „Auf dem Weg als Anwält:in“ sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Löhne, Laufbahnen und Rollen in der Zürcher Justiz. Die genannten Beträge sind keine verbindlichen Lohnangaben. Sie können je nach Funktion, Einreihung, Lohnklasse, Lohnstufe, Erfahrung, Ausbildung, Pensum, Zulagen und Zeitpunkt abweichen. Massgeblich sind die jeweils aktuellen offiziellen Vorgaben und Lohntabellen.
#794 Causa Vincenz: Einzelfall-Akkreditierung für die Berufungsverhandlung
Duri Bonin und Gregor Münch über Gerichtsöffentlichkeit, Akteneinsicht, Medienpflichten und die Vorbereitung der Berichterstattung vor Obergericht Zürich.
Die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregi Münch haben Post vom Obergericht Zürich, 1. Strafkammer, erhalten: Sie sind für die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren als Medienschaffende einzelfall-akkreditiert.
Was auf den ersten Blick wie eine formelle Mitteilung wirkt, ist für ihre weitere Berichterstattung wichtig: Sie müssen nicht mehr hoffen, dass im Gerichtssaal noch Platz ist. Sie sind angemeldet, können an der Berufungsverhandlung teilnehmen und erhalten in beschränktem Umfang Zugang zu gewissen Unterlagen.
In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» sprechen Duri und Gregi über Einzelfall-Akkreditierung, Gerichtsöffentlichkeit, Akteneinsicht, journalistische Pflichten, gesetzliche Grundlagen, das Aufnahmeverbot im Gerichtsgebäude und die geplante Berichterstattung zur Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren.
Darum geht es in dieser Folge:
- Warum Duri und Gregi Post vom Obergericht Zürich erhalten haben
- Was eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende bedeutet
- Weshalb der sichere Zugang zum Gerichtssaal für die Berichterstattung wichtig ist
- Welche Unterlagen akkreditierten Medienschaffenden zugänglich gemacht werden können
- Warum bei der Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren am ersten Prozesstag mit grossem Andrang zu rechnen ist
- Was sich gegenüber der erstinstanzlichen Verhandlung im Volkshaus ändert
- Welche Rechte und Pflichten mit der Akkreditierung verbunden sind
- Welche gesetzlichen Grundlagen für Medienakkreditierung, Akteneinsicht und Berichterstattung gelten
- Warum § 37 Abs. 1 IAV sachliche und angemessene Berichterstattung verlangt
- Weshalb Vorverurteilung, unnötige Blossstellung und suggestive Berichterstattung zu vermeiden sind
- Warum Art. 71 StPO und § 132 GOG Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude verbieten
- Welche Rolle die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten des Schweizer Presserats spielt
- Warum Wahrheit, Quellenintegrität, Berichtigung, Privatsphäre, Menschenwürde und Unabhängigkeit zentrale journalistische Grundsätze sind
- Weshalb der Podcast werbefrei und finanziell unabhängig bleibt
- Wie Duri und Gregi die Berichterstattung zur Berufungsverhandlung vorbereiten wollen
Im Zentrum steht die praktische Bedeutung der Gerichtsöffentlichkeit. Öffentlichkeit ist nicht blosse Neugier, sondern Teil rechtsstaatlicher Kontrolle. Wer über Strafverfahren berichtet, macht Verfahren sichtbar — trägt aber zugleich Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit, den Beschuldigten, weiteren Verfahrensbeteiligten, Opfern, Angehörigen und der Wahrheit.
Die Einzelfall-Akkreditierung ist deshalb mehr als eine organisatorische Anmeldung. Sie ist ein rechtlich geregelter Status. Nach § 32 IAV verfügen Personen mit einer Einzelfall-Akkreditierung für die Dauer des betreffenden Verfahrens über dieselben Rechte und Pflichten wie akkreditierte Medienschaffende. Dazu gehört insbesondere der Zugang zu bestimmten Informationen und Unterlagen, aber auch die Pflicht, sorgfältig, sachlich und fair zu berichten.
Für die Akteneinsicht ist § 35 IAV zentral. In Strafsachen können akkreditierte Medienschaffende namentlich Einsicht in die Anklageschrift erhalten; im Rechtsmittelverfahren auch in den angefochtenen Entscheid. Weitergehende Akteneinsicht ist nur möglich, soweit keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.
Für die Berichterstattung verweist § 37 Abs. 1 IAV auf klare Grenzen: Sie soll sachlich und angemessen erfolgen und auf die schutzwürdigen Interessen der Verfahrensbeteiligten Rücksicht nehmen. Medienschaffende und Medienunternehmen sollen dabei die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserates berücksichtigen und insbesondere Vorverurteilung, unnötige Blossstellung und suggestive Berichterstattung vermeiden.
Gerade darin liegt die besondere Spannung dieser Folge: Die Akkreditierung eröffnet Zugang, setzt aber zugleich Grenzen. Sie ermöglicht Berichterstattung, verlangt aber Sorgfalt. Es geht nicht nur darum, im Saal zu sitzen, sondern darum, in der richtigen Rolle aufzutreten: nicht als Partei, nicht als Stimmungsmacher, sondern als Beobachter mit journalistischer Verantwortung.
Auch das Aufnahmeverbot hat eine klare gesetzliche Grundlage. Art. 71 StPO verbietet Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sowie Aufnahmen von Verfahrenshandlungen ausserhalb des Gerichtsgebäudes. Für die Zürcher Gerichte verweist Duri zudem auf § 132 GOG. Praktisch bedeutet das: Was technisch möglich wäre, ist rechtlich nicht einfach erlaubt. Im Gericht gilt Schutz — für die Verfahrensbeteiligten, die Integrität des Verfahrens und die Würde der Situation.
Besonders wichtig ist Duri und Gregi auch die Unabhängigkeit. Der Podcast ist werbefrei und finanziell unabhängig. Niemand unterstützt sie mit einem Franken. Gerade bei der Berichterstattung über ein grosses Strafverfahren ist das mehr als ein Nebensatz: Unabhängigkeit ist Voraussetzung dafür, frei, kritisch und glaubwürdig berichten zu können.
Die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren ist vom 10. bis 21. August 2026 angesetzt. Duri und Gregi rechnen mit grossem Interesse und beginnen deshalb bereits jetzt mit der Planung: Wer ist wann vor Ort? Wie kann eine Vorberichterstattung aussehen? Welche Unterlagen müssen aufgearbeitet werden? Und wie lässt sich das Verfahren für die Hörerinnen und Hörer verständlich begleiten?
Eine kurze Folge über ein Schreiben des Obergerichts — und über grosse Fragen: Gerichtsöffentlichkeit, Medienethik, Strafjustiz, Unabhängigkeit und die Verantwortung, über Strafverfahren so zu berichten, dass es der Sache dient.
Kapitel:
00:00 Gregi hat Post bekommen
00:06 Eingang am 18. Mai 2026
00:29 Bei Gregi zuhause: 30 Grad und Holundersirup
00:43 Das Schreiben im Verfahren SB250133
01:34 Einzelfall-akkreditierte Medienschaffende
02:00 Was sich durch die Akkreditierung ändert
02:26 Offizieller Zugang zu gewissen Akten
02:32 Grosser Gerichtssaal und erwarteter Andrang
03:04 Erinnerungen an die erste Instanz im Volkshaus
03:30 Mögliche Beschränkungen bei den Plätzen
04:01 Vom Publikum auf der Empore zur Medienakkreditierung
04:25 Anklageschrift, Urteil und Akteneinsicht
04:57 Sachlich und angemessen berichten: § 37 IAV
05:33 Presserat: Pflichten und Rechte von Journalistinnen und Journalisten
06:26 Wahrheit, Informationsfreiheit, Quellen und Integrität
07:07 Lautere Recherche, Transparenz und Berichtigung
07:54 Quellenschutz, Privatsphäre und Menschenwürde
08:35 Unabhängigkeit und Trennung von Werbung
09:02 Werbefrei und finanziell unabhängig
09:20 Bild- und Tonaufnahmen im Gericht
09:44 Art. 71 StPO und § 132 GOG
10:18 Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Obergerichts
10:53 Warum man im Gerichtsgebäude geschützt ist
11:26 Organisatorische Hinweise vor der Berufungsverhandlung
11:44 Verhandlung vom 10. bis 21. August 2026
12:16 Planung der Präsenz vor Ort
12:54 Idee einer Vorberichterstattung
13:04 Auf geht’s Richtung Hirschengraben
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Gerichtsöffentlichkeit, Medienakkreditierung, Strafverfahren und Gerichtsberichterstattung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine offizielle Mitteilung des Gerichts.
Links zu diesem Podcast:
- Strafrechtskanzlei Duri Bonin
- Anwaltskanzlei Gregor Münch
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Zürcher Gerichte – Verhandlungstermine
- Zürcher Gerichte – Akkreditierung
- Zürcher Gerichte – Entscheide suchen
- Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV)
- Schweizer Presserat – Erklärung und Richtlinien
- Schweizerische Strafprozessordnung, Art. 71 StPO
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#793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9)
Ausgehend von Alan Dershowitz sprechen Duri Bonin und Nina Langner über den goldenen Käfig hoher Einkommen, amtliche Verteidigung, Honorare und die Kosten guter Verteidigung.
In der Schweiz spricht man nicht über Geld. Duri Bonin und Nina Langner tun es trotzdem.
Ausgangspunkt dieser Folge ist der Text «Don’t Limit Your Options by Making a Lot of Money» von Alan Dershowitz. Seine unbequeme These: Viel Geld kann nicht nur Optionen schaffen, sondern auch Optionen zerstören. Wer sich an einen hohen Lebensstandard, Hypotheken, Erwartungen, Statussymbole und ein bestimmtes Selbstbild gewöhnt, kann irgendwann weniger frei sein als früher – obwohl mehr Geld auf dem Konto liegt.
Was bedeutet das für Anwältinnen und Anwälte? Und was bedeutet es besonders für die Strafverteidigung? In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Geld, Freiheit, Berufsstolz, anwaltliche Unabhängigkeit, amtliche Verteidigung, Honorare, Kanzleikosten, Ferien, Erreichbarkeit und die Frage, warum gute Strafverteidigung für den Rechtsstaat unverzichtbar ist.
Darum geht es in dieser Folge:
- Warum Geld Optionen schaffen sollte – und nicht Abhängigkeiten
- Wie ein hoher Lebensstandard zum goldenen Käfig werden kann
- Weshalb finanzielle Sachzwänge die anwaltliche Unabhängigkeit gefährden können
- Was das BGFA mit Geld, Berufspflichten und Interessenkonflikten zu tun hat
- Warum die Organisation amtlicher Verteidigung für den Rechtsstaat zentral ist
- Weshalb Strafverteidigung nicht der Beruf ist, wenn man vor allem sehr viel Geld verdienen will
- Warum Honorare in der amtlichen Verteidigung nicht nur eine private Frage sind
- Was bei der Frage «Was kostet eine Verteidigung?» oft vergessen geht
- Warum die bessere Frage manchmal lautet: Was kostet keine oder schlechte Verteidigung?
- Welche Kostenstruktur hinter einer Kanzlei steht: Sekretariat, IT, Sicherheit, Infrastruktur und Vorleistung
- Warum Anwaltsserien ein falsches Bild davon vermitteln, wie Strafverteidigung wirtschaftlich funktioniert
- Wie Geld gesellschaftlich steuert, wo fähige Leute arbeiten
- Warum es exzellente Wirtschaftsanwälte braucht – aber ebenso exzellente Strafverteidigerinnen, Staatsanwälte, Richter und Gerichtsschreiberinnen
- Weshalb Ferien für selbständige Anwältinnen und Anwälte wirtschaftlich etwas anderes sind als für Staatsangestellte
- Warum Freizeit keine Belohnung nach guter Arbeit ist, sondern Teil guter Arbeit
Ein zentrales Thema ist die anwaltliche Unabhängigkeit. Strafverteidigung verlangt, dass Anwältinnen und Anwälte unbequeme Entscheidungen treffen können: einem Klienten widersprechen, ein Mandat ablehnen, ein schlecht bezahltes Mandat trotzdem sorgfältig führen oder sich gegen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stellen, wenn es nötig ist.
Wer finanziell zu abhängig ist – von einzelnen Mandanten, von Behörden, von bestimmten Einnahmequellen oder vom eigenen Lebensstil –, läuft Gefahr, nicht mehr ganz frei zu sein. Genau darum geht es bei Dershowitz’ These: Geld ist nicht das Problem. Das Problem entsteht dort, wo Geld nicht mehr Möglichkeiten eröffnet, sondern Entscheidungen diktiert.
Duri und Nina sprechen deshalb nicht über Geld, um zu jammern. Es geht nicht darum, ob Anwältinnen und Anwälte genug verdienen. Es geht um eine grundsätzlichere Frage: Welche wirtschaftlichen Bedingungen braucht gute Verteidigung? Und was passiert mit dem Rechtsstaat, wenn Strafverteidigung unter Kostendruck gerät?
Besonders deutlich wird das bei der amtlichen Verteidigung. Duri erklärt, warum es problematisch sein kann, wenn Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger darauf angewiesen sind, von Behörden berücksichtigt zu werden. Wenn die Staatsanwaltschaft amtliche Verteidigungen bestellt oder faktisch Einfluss darauf hat, wer Mandate erhält, können unsichtbare Abhängigkeiten entstehen. In Zürich wird dieses Risiko durch ein Pikett-System unter Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern abgefedert. Die Grundfrage bleibt aber: Wie organisiert man amtliche Verteidigung so, dass die Verteidigung unabhängig bleibt?
Auch die Kostenfrage kommt zur Sprache. Mandantinnen und Mandanten möchten verständlicherweise wissen, was eine Strafverteidigung kostet. Nur lässt sich das oft nicht seriös im Voraus sagen. Ein Strafverfahren hängt von vielen Faktoren ab: vom Vorwurf, von der Beweislage, von der Verfahrensführung, von Einvernahmen, Beweisanträgen, Haftfragen, Gutachten, Rechtsmitteln und davon, wie Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten. Duri dreht die Frage deshalb um: Es geht nicht nur darum, was eine Verteidigung kostet. Es geht auch darum, was keine Verteidigung oder eine schlechte Verteidigung kosten kann – beruflich, familiär, finanziell, reputationsmässig und strafrechtlich.
Duri und Nina sprechen auch über den Unterschied zwischen Wirtschaftskanzlei und Strafverteidigung, über Löhne bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft, über gekürzte Honorarnoten, über fehlende Wertschätzung und über die falschen Bilder aus Serien wie «Suits» oder «Boston Legal». Denn nicht alle Anwältinnen und Anwälte sitzen in Glaspalästen, fahren teure Autos und rechnen Fantasiehonorare ab. Strafverteidigung ist oft kleinteilig, zeitintensiv, schwer planbar und mit erheblicher Vorleistung verbunden. Hinter einer Kanzlei stehen Sekretariat, IT, sichere Kommunikation, Infrastruktur, Aktenarbeit, Verfügbarkeit und Verantwortung.
Gleichzeitig geht es um mehr als Kanzleibetriebswirtschaft. Wenn Geld der wichtigste gesellschaftliche Treiber wird, landen viele fähige Leute dort, wo am meisten bezahlt wird. Der Rechtsstaat braucht aber nicht nur exzellente Wirtschaftsanwälte. Er braucht auch exzellente Strafverteidiger, Staatsanwältinnen, Richter und Gerichtsschreiberinnen.
Am Ende führt die Folge zurück zur Ausgangsthese: Geld ist nicht schlecht. Geld kann Freiheit schaffen. Aber nur, wenn es nicht zum Grund wird, gegen die eigene Überzeugung zu handeln. Die entscheidenden Fragen lauten deshalb:
Kann ich ein Mandat ablehnen, das ich nicht führen möchte?
Kann ich ein Mandat annehmen, obwohl es schlecht bezahlt ist?
Kann ich einem Klienten widersprechen, auch wenn er danach vielleicht geht?
Kann ich mir Zeit nehmen, statt einfach weitere Stunden zu verkaufen?
Kann ich in einer heiklen Situation an meiner Überzeugung festhalten?
Wenn diese Fragen mit Ja beantwortet werden können, dann schafft Geld Optionen. Wenn nicht, ist Geld kein Mittel zur Freiheit mehr, sondern Teil des Problems. Es ist eine Folge über Geld. Aber vor allem eine Folge über Unabhängigkeit, Berufsethik, Strafverteidigung und den Rechtsstaat.
Kapitel:
00:00 Das liebe Geld
00:06 In der Schweiz spricht man nicht über Geld
00:11 Alan Dershowitz: Geld soll Optionen schaffen
00:35 Können hohe Einkommen Optionen beschränken?
01:06 Der goldene Käfig aus Lebensstandard, Erwartungen und Selbstbild
02:05 Geld, Sachzwänge und anwaltliche Unabhängigkeit
02:35 Amtliche Verteidigung und mögliche Abhängigkeiten
03:55 Warum das Zürcher Pikett-System wichtig ist
04:13 Der Vorwurf: Verdienen Verteidiger am Strafverfahren?
04:39 Wirtschaftskanzlei vs. Strafverteidigung
05:31 Honorarnoten, Kürzungen und fehlende Wertschätzung
05:52 Die Kostenstruktur einer Kanzlei
06:11 Berufsstolz unter Kostendruck
07:14 Studium, Geld und Freiheit
08:15 Was kostet eine Strafverteidigung?
09:01 Was kostet keine oder schlechte Verteidigung?
10:22 Traumjob, Lifestyle und Entscheidungsfreiheit
12:00 Löhne bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwaltschaft
14:13 Der Blick auf andere Berufe
15:00 Amtliche Mandate und Zweiklassenverteidigung
16:15 Das falsche Anwaltsbild aus Serien
16:52 Geld als gesellschaftlicher Treiber
17:27 Gerichtsschreiber, Karrierewege und Monokultur
19:14 Braucht es höhere Ansätze für amtliche Verteidigung?
20:08 Warum reiche Menschen manchmal die kürzesten Ferien machen
21:09 Dienstleistung, Erreichbarkeit und Erschöpfung
21:30 Freizeit als Teil guter Arbeit
22:00 Was Nina aus dem Dershowitz-Text mitnimmt
22:13 Die entscheidenden Fragen an sich selbst
23:07 Geld, Land und der Olivenhain
25:01 Ausblick auf das nächste Kapitel
Links zu diesem Podcast:
- Letters to a Young Lawyer
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
Die Podcasts „Auf dem Weg als Anwält:in“ sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.
Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafverteidigung, Berufsethik und anwaltliche Unabhängigkeit. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
#792 Was passiert, wenn ein Strafverteidiger erstmals die Zelle betritt? Vertrauen vor der ersten Einvernahme
Haftschock, Aussageverweigerung, Dolmetscher: Duri Bonin und Frank Renold über die ersten Minuten der Verteidigung
Frank kommt zu spät – und bringt genau daraus die Frage dieser Folge mit: Wenn nur wenig Zeit bleibt, wie kommt man schnell in ein echtes Gespräch? Welche Fragen öffnen eine Begegnung? Und wie schafft man Vertrauen, ohne sich zu verstellen?
Duri Bonin führt diese Frage direkt in eine Extremsituation der Strafverteidigung: die erste Begegnung mit einer beschuldigten Person in Haft. Eine enge Zelle, Zeitdruck, Polizei oder Staatsanwaltschaft vor der Tür, ein Mensch im Haftschock – und ein Strafverteidiger, der in wenigen Minuten erklären, beruhigen, zuhören und eine erste Verteidigungsstrategie finden muss.
In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Haftsituationen, erste Einvernahmen, Aussageverweigerung, Dolmetscher, Blickkontakt, Kleidung, Sprache, Rollen und die Kunst, unter Druck das Eis zu brechen. Später führt das Gespräch vom Strafverfahren zum Smalltalk: Welche Fragen bringen Menschen wirklich miteinander in Kontakt? Wann wird Nähe zu viel? Und wie bleibt man echt, wenn man beruflich trotzdem eine Rolle einnimmt?
Darum geht es in dieser Folge:
- Warum die erste Begegnung in Haft für die Strafverteidigung entscheidend sein kann
- Weshalb Zeit in einer Haftsituation nicht einfach vorhanden ist, sondern oft erobert werden muss
- Was ein Haftschock mit der Aussagefähigkeit einer beschuldigten Person macht
- Warum Schweigen in der ersten Einvernahme häufig der sicherere Weg ist
- Wann frühe Aussagen trotzdem wichtig sein können
- Wie ein Strafverteidiger Vertrauen schafft, bevor über Strategie gesprochen werden kann
- Welche Rolle Blickkontakt, Sprache, Kleidung und Sitzordnung spielen
- Weshalb Dolmetscher in Strafverfahren eine heikle und oft unterschätzte Macht haben
- Warum Übersetzungen, Protokolle und Einvernahmen besondere Vorsicht verlangen
- Wie Vernehmer Menschen dazu bringen können, doch zu antworten
- Was Smalltalk, Improvisation und Strafverteidigung gemeinsam haben
- Warum echtes Auftreten nicht bedeutet, immer gleich zu sein
- Weshalb man vor Gericht anständig erscheinen sollte, aber nicht verkleidet
Ein zentrales Thema ist die Aussageverweigerung. Duri erklärt, weshalb es in vielen Fällen gefährlich sein kann, in einer ersten Einvernahme unter Druck sofort Aussagen zu machen. Wer erschöpft, verängstigt, sprachlich unsicher oder nur teilweise orientiert ist, gibt oft nicht deshalb eine Antwort, weil sie strategisch sinnvoll ist, sondern weil eine Frage gestellt wurde. Was einmal protokolliert ist, lässt sich später nur schwer zurückholen.
Gleichzeitig ist Schweigen keine starre Schablone. Es kann Situationen geben, in denen eine frühe Aussage wichtig ist – etwa wenn ein entlastender Umstand sofort gesichert werden muss oder wenn ein Notwehrgeschehen sonst später unglaubwürdig erscheint. Gute Strafverteidigung bedeutet deshalb nicht, automatisch immer dasselbe zu raten. Sie bedeutet, in kürzester Zeit herauszufinden: Gibt es heute einen zwingenden Grund zu sprechen? Oder ist es besser, zuerst zuzuhören, Akten und Vorwürfe zu verstehen und die Nerven zu behalten?
Besonders spannend wird das Gespräch dort, wo Duri konkret beschreibt, wie Vertrauen entsteht: allein in die Zelle gehen, Blickkontakt aufnehmen, Fesseln lösen lassen, Distanz abbauen, keine unnötige Hierarchie erzeugen, die Sprache des Gegenübers finden. Es geht nicht darum, jemanden zu manipulieren. Es geht darum, der beschuldigten Person spürbar zu machen: Ich bin jetzt auf deiner Seite. Ich will verstehen, was los ist. Und ich helfe dir, nicht aus Angst, Schock oder Überforderung etwas zu sagen, das dir später schadet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rolle von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. In Strafverfahren hängt viel davon ab, wie Fragen, Antworten, Nuancen und Emotionen übersetzt werden. Am Ende zählt, was protokolliert wird – und oft ist genau das nur eine übersetzte, verdichtete Version dessen, was tatsächlich gesagt wurde. Duri erklärt, weshalb diese Situation für Beschuldigte besonders heikel ist und warum sprachliche Unsicherheit ein weiterer Grund sein kann, in der ersten Einvernahme vorsichtig zu bleiben.
Von dort aus weitet sich das Gespräch: Frank und Duri sprechen über Smalltalk, Improvisation, Partys, echte Fragen und soziale Müdigkeit. Was ist eine gute Frage? Muss man lange warten, bis man persönlich wird? Oder darf man Menschen manchmal auch überraschen, um schneller in ein echtes Gespräch zu kommen? Frank erzählt von spontanen Begegnungen im Alltag, Duri von einem Ikea-Sofa, einem Fiat 500 und der Hilfsbereitschaft fremder Menschen.
Am Ende geht es um Rollen und Echtheit. Spielt ein Anwalt eine Rolle? Spielt jeder Mensch je nach Situation eine andere Facette seiner Persönlichkeit? Frank argumentiert aus der Perspektive des Schauspielers: Menschen experimentieren mit Rollen, Haltungen und Ausdrucksformen. Duri hält dagegen: Ja, man ist nicht immer gleich. Aber man sollte nicht künstlich etwas vorspielen – weder in der Zelle, noch vor Gericht, noch gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Eine Folge über Strafverteidigung, Kommunikation und Menschenkenntnis. Über die erste Einvernahme in Haft. Über Aussageverweigerung und Vertrauen. Und über die Frage, wie man in kurzer Zeit eine Beziehung herstellt, wenn sehr viel auf dem Spiel steht.
Kapitel:
00:00 Intro: Mit 40i cha mers mit de Tiger
00:34 Frank kommt zu spät
00:49 Welche Fragen öffnen ein Gespräch, wenn wenig Zeit bleibt?
01:35 Haftsituation als Extremfall von Kommunikation
01:59 Zeitdruck durch Polizei und Staatsanwaltschaft
03:20 Wie viel Zeit braucht Verteidigung vor der Einvernahme?
04:11 Vorwurf, Zelle, Haftschock und Vertrauensaufbau
05:40 Was weiss der Verteidiger vor der ersten Einvernahme?
06:24 Warum Schweigen oft schützt
07:26 Wann frühe Aussagen trotzdem wichtig sein können
08:03 Zugewandtheit, Blickkontakt und Fesseln lösen
09:08 Nicht belehren, sondern Strategie finden
10:33 Nonverbale Mittel: Wie entsteht ein Teamgefühl?
11:50 Kleidung, Sprache und Distanzabbau
13:28 Nähe herstellen, aber nicht manipulieren
14:47 Sitzordnung, Zeichnen und gemeinsame Perspektive
16:16 Dolmetscher und Übersetzungsrisiken
19:27 Warum Übersetzung ein Grund für Schweigen sein kann
20:47 Der Klient bleibt Chef seines Falls
21:59 Wie Vernehmer Menschen ins Antworten hineinziehen
23:44 Smalltalk, Improvisation und ungewohnte Fragen
25:28 Fragen ernst nehmen
26:31 «Ist alles gut?» – eine alltägliche Frage wird ernst
28:00 Konkrete Fragen und echte Interaktion
30:26 Soziale Müdigkeit auf Partys
31:55 Rollen, Facetten und Echtheit
34:51 Auftreten vor Gericht: anständig, aber nicht verkleidet
37:30 Rollenbewusstsein ohne Schauspielerei
38:54 Fragen, die schnell in die Tiefe führen
40:13 Darf man Menschen mit persönlichen Fragen überrumpeln?
42:42 Smalltalk und seine Grenzen
43:01 Franks Jumbo-Geschichte
44:09 Duris Ikea-Sofa, der Fiat 500 und spontane Hilfe
47:32 Kulturen, Teilen und Begegnung
48:23 Abschluss
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- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Firma von Frank Renold
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Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafverteidigung, Kommunikation und Strafverfahren. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
#791 Massgeschneiderte Strafverteidigung: Don’t Follow Off-the-Rack Advice (Letters to a Young Lawyer 8)
Alan Dershowitz über Einvernahmen, Aussageverweigerung, Akteneinsicht, Kooperation, Staatsanwaltschaft und die Frage, weshalb gute Verteidigung nie von der Stange kommt
Eine Verteidigung kann laut, scharf und kämpferisch wirken – und dem Beschuldigten gerade deshalb schaden. Darum geht es in dieser Folge. Die Zürcher Strafverteidiger Duri Bonin und Nina Langner besprechen Alan Dershowitz’ achten Brief Don’t Follow Off-the-Rack Advice. Es ist ein Gespräch über die eigentliche Kunst der Strafverteidigung: Wie findet man zur Strategie, ohne bloss einem Stil, einem Reflex oder einem Rat von der Stange zu folgen?
Ausgangspunkt ist Dershowitz’ unbequeme These, dass viele Ratschläge in Wahrheit „verkappte Autobiografien“ sind. Wer berät, empfiehlt oft nicht das, was passt, sondern den eigenen Weg. Duri übersetzt das sofort in die Praxis des Strafrechts: Man solle solche Ratschläge „wie eine Zeugenaussage“ behandeln. Wer spricht? Aus welcher Perspektive? Mit welchem Interesse? Und was müsste wahr sein, damit dieser Rat für mich überhaupt stimmt? Aus Dershowitz’ Brief über Karriere wird so ein Gespräch über Selbsterkenntnis, Rollenpassung und die Frage, welche Haltung in der Strafverteidigung trägt.
Dann wird das Gespräch konkret. Nina beschreibt, was Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen mit beschuldigten Personen machen: Blackouts, leere Köpfe, falsche Worte, Redewendungen unter Stress, vorschnelle Antworten aus Druck. Genau dort setzt gute Verteidigung an. Duri formuliert es bewusst scharf: „Ein guter Strafverteidiger ist kein pubertärer Rebell. Sondern er ist ein rechtsstaatlicher Prüfmechanismus. Er zwingt den Staat, sauber zu arbeiten. Das ist keine Störung des Rechtsstaats. Das ist Rechtsstaat.“ Und deshalb ist die Strafakte für ihn auch nicht einfach Wahrheit, sondern „eine organisierte Perspektive“ der Staatsanwaltschaft. Und der „Staatsanwalt ist nicht automatisch der “Gute” und der Verteidiger nicht automatisch der Störenfried. Beide können rechtsstaatlich handeln. Beide können es auch nicht tun.
Besonders spannend ist die Folge dort, wo sie scheinbar energische, in Wahrheit aber leere Verteidigung zerlegt. Scharfe Schreiben, aggressive Ergänzungsfragen oder böse Stimmen können nach Kampf aussehen und trotzdem strategisch wertlos sein. Oder, wie Duri formuliert: „Laut ist nicht unbedingt ein kluger Angriff. Freundlichkeit auch kein Nachgeben. Umfangreich ist nicht immer gründlich. Kurz ist nicht oberflächlich. Und nicht jeder Fehler der Gegenseite muss sofort gerügt werden.“ Einer der stärksten Sätze der Folge lautet: „Ein scharfes Schreiben kann schwach sein. Und ein höflicher Satz tödlich, wenn er exakt trifft.“
Am Ende verdichtet sich alles zu einem Gedanken, der weit über Dershowitz hinausgeht: Es gibt „nicht den Standard der Verteidigung, nicht den Standard des Falles, nicht den Standard der Menschen“. Gute Strafverteidigung ist massgeschneidert. Sie ist weder Pose noch Dauerangriff, sondern klar, flexibel und präzise. Sie begegnet der Staatsvertreterin respektvoll – und verschenkt zugleich „keinen Zentimeter rechtsstaatlichen Boden“. Wer sich für Strafrecht, Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsstrategie und die Frage interessiert, woran man echte Verteidigung von blossem Theater erkennt, sollte diese Folge hören.
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- Letters to a Young Lawyer
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- Strafrechtskanzlei von Duri Bonin und Nina Langner
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#790 Noma-Skandal und René Redzepi: Wo endet Küchendruck, wo beginnt Missbrauch?
Pro-Beiz-Präsident Flurin Capaul & Strafverteidiger Duri Bonin ordnen Vorwürfe, Beweise und die toxische Seite der Spitzengastronomie ein
Duri Bonin spricht mit Flurin Capaul über den Noma-Skandal um René Redzepi: toxische Küchenkultur, unbezahlte Praktika, Druck in der Spitzengastronomie und die Frage, wo harte Arbeit endet und Missbrauch beginnt.
Das Noma in Kopenhagen galt als eines der wichtigsten Restaurants der Welt: drei Michelin-Sterne, fünfmal Platz 1 bei The World’s 50 Best Restaurants, New Nordic Cuisine, radikale Regionalität, Fermentation, Nachhaltigkeit und eine Küche, die Fine Dining weltweit verändert hat. Noma war nicht einfach ein Restaurant. Noma war ein Ideal. Genau deshalb trifft der Skandal um René Redzepi so hart. Ehemalige Mitarbeitende erhoben schwere Vorwürfe: psychische und physische Übergriffe, Demütigungen, ein Klima der Angst, unbezahlte Praktika und extremen Leistungsdruck. Die Debatte eskalierte 2026 rund um das Noma-Pop-up in Los Angeles; Redzepi trat daraufhin aus dem Tagesgeschäft zurück.
In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin, Strafverteidiger und Anwalt in Zürich, mit Flurin Capaul. Flurin ist Präsident von Pro Beiz, Foodie, Restaurantkenner und selbstironisch einer der verfressensten Lokalpolitiker Zürichs. Er hat selbst in Küchen gearbeitet, den Druck eines Services erlebt und war 2010 im Noma essen – genau in jenem Jahr, in dem Noma erstmals zum besten Restaurant der Welt gewählt wurde.
Duri und Flurin sprechen darüber, was Noma revolutionär machte und was hinter der Präzision der Spitzengastronomie steht: lange Arbeitstage, Mise en place, Timing, Service-Druck, Fehlerintoleranz und eine Küche, in der ein falsches Blatt oder ein zurückgeschickter Teller die ganze Kette ins Wanken bringen kann. Zugleich ordnen sie den Fall juristisch ein: Was ist ein Vorwurf? Was ist bewiesen? Was bedeutet ein Rücktritt? Was ist ein Schuldeingeständnis – und was ist zunächst einmal öffentlicher Druck? Genauigkeit ist wichtig, weil der Noma-Skandal auch von Beweisbarkeit, Reputation, Macht und Verantwortung handelt.
Eine professionelle Küche ist kein stiller Meditationsraum. Sie ist laut, schnell, eng, körperlich und direkt. Aber daraus folgt nicht, dass Demütigung, Entwertung oder Gewalt dazugehören müssen. Druck gehört zur Arbeit. Missbrauch nicht. Tempo gehört zur Arbeit. Entwertung nicht. Klare Ansagen gehören zur Arbeit. Erniedrigung nicht.
Das Gespräch führt von Noma nach Zürich, von René Redzepi zu Marco Pierre White und Gordon Ramsay, vom Drei-Sterne-Restaurant zur Schweizer Beiz, von alten Härten in Küchen, Fussballkabinen, Schulen und Staatsanwaltschaften zur Frage, wie Führung in Hochleistungssystemen aussehen muss. Am Ende wird klar: Der Noma-Skandal ist nicht nur ein Gastro-Thema. Er ist ein Fallbeispiel für Macht in geschlossenen Systemen, für die Verklärung von Härte und für die Unterscheidung zwischen Exzellenz und Missbrauch.
Links zu diesem Podcast:
- Zu meinem Gast Flurin Capaul
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Pro Beiz
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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#789 Nicht mittrotten im Strafverfahren: Don’t Have Deathbed Regrets (Letters to a Young Lawyer 7)
Alan Dershowitz über Strafverteidigung, Ehrgeiz, Work-Life-Balance, Prioritäten und die Kunst, im Leben wie im Strafverfahren selber zu entscheiden
Der schlimmste Fehler ist oft nicht, falsch zu entscheiden – sondern gar nicht zu merken, dass man entscheiden müsste.
In dieser Folge sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Alan Dershowitz’ Brief Don’t Have Deathbed Regrets (Keine Reue am Sterbebett) aus Letters to a Young Lawyer. Der Titel klingt nach Lebensratgeber, führt aber mitten ins Strafrecht: Wie trifft man gute Entscheidungen, wenn man nie alle Informationen hat? Und wie verhindert man, dass man im Strafverfahren – oder im eigenen Leben – einfach mitläuft?
Dershowitz provoziert mit der These, dass man am Ende nicht nur bereuen kann, zu viel gearbeitet zu haben. Man kann auch bereuen, sein berufliches Potential nicht ausgeschöpft zu haben – aus Bequemlichkeit, Angst, Unklarheit oder falschen Prioritäten. Duri und Nina lesen den Text aber nicht als Aufforderung zu blindem Ehrgeiz. Es geht nicht darum, einfach mehr zu arbeiten. Es geht darum, bewusster zu entscheiden. Für Duri Bonin als Strafverteidiger liegt darin auch der Kern guter Verteidigung: Nicht die Polizei, nicht die Staatsanwaltschaft und nicht der Gang des Verfahrens dürfen bestimmen, was geschieht. Jeder Schritt muss autonom geprüft werden. Soll der Klient aussagen? Welche Tür bleibt offen, welche wird geschlossen? Was weiss man wirklich – und was wird nur durch den Druck des Verfahrens suggeriert?
Ein weiteres Thema der Folge ist Entscheidungserschöpfung. Wer den ganzen Tag in Strafverfahren, Einvernahmen, Akten, Fristen und Mandantengesprächen entscheidet, hat am Abend oft wenig Kraft für das eigene Leben. Duri und Nina sprechen deshalb über Routinen, Tagesplanung und die Frage, wie man unnötige Entscheidungen reduziert, um für die wichtigen klar zu bleiben. Auch die vielbeschworene Work-Life-Balance wird hinterfragt. Nina sagt offen: Strafverteidigung hat oft keine Balance. Haftfälle, Fristen, Verhaftungen und Hauptverhandlungen kommen nicht dann, wenn sie in den Kalender passen. Vielleicht ist Balance darum das falsche Ideal. Wichtiger ist Kurskorrektur: rechtzeitig merken, wann man in zu viele Mandate, zu wenig Schlaf, zu viel innere Härte oder zu wenig eigenes Leben hineindriftet.
Dershowitz’ stärkster Gedanke bleibt: Prioritäten sollen nicht einfach passieren. Sie sollen entschieden werden. Auch wenn Herkunft, Familiengeschichte, beruflicher Ehrgeiz und äussere Erwartungen durch uns hindurchwirken. Diese Folge ist ein Gespräch über Strafverteidigung als Lebensform: über Ehrgeiz, Erschöpfung, Entscheidungsdruck, Work-Life-Balance, Selbsttäuschung und die Fähigkeit, rechtzeitig zu korrigieren. Für Anwältinnen und Anwälte, junge Juristinnen und Juristen – und für alle, die sich fragen, ob sie ihr Leben wirklich selber führen oder nur im Verfahren des Alltags mittrotten.
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#788 Echte Begegnung statt Bildschirm: Frank Renold und Duri Bonin über Zuhören, Verhandlung und Verteidigung
Mit 40i cha mers mit de Tiger
Was geht verloren, wenn Gespräche nur noch über Zoom, Teams oder schriftlich geführt werden? Wie viel Wahrnehmung, Spannung und Wahrheit steckt in einem Raum, den keine Kamera vollständig erfassen kann? In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Präsenz, Zuhören, Zusammenarbeit und darüber, warum zwischenmenschliche Begegnung oft der entscheidende Unterschied ist. Von dort aus entwickelt sich ein dichtes Gespräch über Arbeitsformen, Improvisation, Kommunikation und die Frage, wann digitale Werkzeuge helfen – und wann sie nur so tun, als könnten sie echte Begegnung ersetzen.
Duri Bonin bringt dabei seine Erfahrung als Anwalt und Strafverteidiger ein. Gerade im Strafverfahren, bei Einvernahmen, Konfrontationen und Gerichtsverhandlungen, zeigt sich für ihn besonders klar, dass Präsenz nicht bloss eine Formalität ist. Wer im gleichen Raum sitzt, nimmt mehr wahr, spürt Zwischentöne, erkennt Unsicherheiten und kann anders reagieren. Genau darin liegt oft der Unterschied zwischen abstrakter Aktenlage und wirksamer Verteidigung. Frank Renold erweitert den Blick auf Organisationen, Teams und Zusammenarbeit. Er spricht über Methoden, Frameworks und den Irrtum, komplexe menschliche Probleme mit standardisierten Werkzeugen lösen zu wollen. Statt blosser Methodik plädiert er für Aufmerksamkeit, echtes Zuhören und bewusste Begegnung.
Im zweiten Teil geht es um Neugier als Haltung. Duri erzählt von einem Reflexionsprogramm, das er gemeinsam mit Nina nutzt, und davon, wie sich der Arbeitsalltag verändert, wenn man sich bewusst vornimmt, dem Moment mit echtem Interesse zu begegnen. Plötzlich wird selbst eine lange Gerichtsverhandlung wieder lebendig, weil man nicht nur «funktioniert», sondern wirklich schaut, hört und wahrnimmt. Die Folge verbindet damit mehrere Themen: Strafverteidigung, Kommunikation, Selbstmanagement, Teamarbeit, Wahrnehmung und die Kunst, Menschen nicht vorschnell auf Rollen, Protokolle oder digitale Oberflächen zu reduzieren.
Darum geht es in dieser Episode
- Präsenz statt Videokonferenz: warum persönliche Treffen oft bessere Lösungen ermöglichen
- Was in digitalen Gesprächen fehlt: Ausstrahlung, Zwischentöne, Körpersprache und situatives Gespür
- Warum echte Teilnahme im Strafverfahren mehr ist als ein prozessuales Detail
- Duri Bonin über Konfrontationsrecht, Einvernahmen und die Grenzen schriftlicher Befragungen
- Weshalb Protokolle Komplexität reduzieren und dadurch neue Interpretationsrisiken schaffen
- Frank Renold über Zusammenarbeit in Organisationen und den blinden Glauben an Methoden und Frameworks
- Scrum, Retrospektiven und der Unterschied zwischen Ritual und echtem Zuhören
- Neugier als berufliche Haltung: wie Gespräche, Verhandlungen und Begegnungen interessanter werden
- Warum jede Begegnung ein kleines Experiment sein kann
- Was Anwälte, Coaches, Führungspersonen und Teams von genauer Wahrnehmung lernen können
Diese Folge ist für alle, die mit Menschen arbeiten: für Anwälte, Strafverteidiger, Coaches, Führungspersonen, Beraterinnen, Mediatoren und Teams. Wer sich für Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsverfahren und die praktische Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers interessiert, bekommt hier einen direkten Einblick in die Denkweise von Duri Bonin. Seine Überlegungen zeigen, dass Strafverteidigung nicht nur aus Aktenkenntnis besteht, sondern aus Präsenz, Wahrnehmung, Genauigkeit und der Fähigkeit, im richtigen Moment die richtige Frage zu stellen.
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- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Firma von Frank Renold
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