Podcast
Auf dem Weg als Anwält:in
Duri Bonin reflektiert mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche. Abobutton klicken und keine Folge verpassen.
#640 Es war nicht nur Beruf, es war auch Berufung
Das Vermächtnis des Strafverteidigers Wladimir Rosenbaum
Wladimir Rosenbaum war ein markanter Anwalt der Zwischenkriegszeit, dessen Karriere von politischen und beruflichen Kontroversen geprägt war. Seine Beteiligung an Waffenlieferungen an die Republikaner im Spanischen Bürgerkrieg führte zu einer Verurteilung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe und zum Entzug des Anwaltspatents. In den Tonbandaufnahmen von Bernd Stappert, die im Schweizerischen Sozialarchiv aufbewahrt werden, berichtet Rosenbaum von seinen Erfahrungen im Gefängnis, die ihm paradoxerweise eine tiefere Freiheit und Klarheit vermittelten: Er beschreibt, wie er durch die Haft die strukturellen und moralischen Zwänge des Justizsystems und des Anwaltsberufs aus einer neuen Perspektive betrachten konnte. In seiner Reflexion über die Anwaltstätigkeit beschreibt Wladimir Rosenbaum auch die intensive Arbeitsbelastung und die damit verbundenen persönlichen Herausforderungen. Er zeichnet das Bild eines äusserst anspruchsvollen Berufslebens, das sowohl hohe fachliche Kompetenz als auch grosse persönliche Resilienz erfordert.
Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast Auf dem Weg als Anwält:in versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.
Links zu diesem Podcast:
- Lebensgeschichte von Wladimir Rosenbaum auf total 18 Kassetten – Interview und Aufnahmen von Bernd Stappert
- Peter Kamber: Geschichte zweier Leben – Wladimir Rosenbaum und Aline Valangin
- #510 Welche Podcast- und Buchempfehlungen hat Marc Thommen für Richter, Anwältinnen, Staatsanwälte und Studentinnen?
- BGE 64 I 365 – Feindseligkeiten in Spanien
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Die Podcasts „Auf dem Weg als Anwält:in“ sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.
#639 Strafverfahren haben eine Tendenz zur Selbstbestätigung
Anklage gegen Paul Gauguin: Dieser soll van Gogh das Ohr abgeschlagen haben
Die Geschichte von Vincent van Gogh, der sich im Wahn sein Ohr abgeschnitten haben soll, ist weithin bekannt. Rita Wildegans und Hans Kaufmann stellen in ihrem Buch „Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens“ eine alternative Theorie auf: Paul Gauguin soll van Goghs Ohr im Streit abgeschnitten haben. Duri und sein Gästin Sophia untersuchen die Stichhaltigkeit dieser „Anklage“. Thema ist Gauguins „Nachtat“-Verhalten und seine wechselnden Schilderungen des Vorfalls. Deutet dies auf eine Lüge hin oder ist es nicht natürlich, dass sich Erinnerungen mit der Zeit verändern? Und welchen Einfluss haben die Erwartungen des Gegenübers auf die Aussagen, aber auch auf das Verständnis des Gehörten? Interessanterweise beschuldigt van Gogh Gauguin an keiner Stelle. Wie ist dieses Schweigen zu interpretieren? Wäre nicht zu erwarten, dass das Opfer einer so schweren Körperverletzung den Täter anzeigt oder zumindest mit der Tat konfrontiert? Zentral ist die Herangehensweise des Strafgerichts an einen Kriminalfall: Wenn es bloss die von der Staatsanwaltschaft gesammelten Beweise sichtet und dabei die Anklage „abhakt“, wird es die Anklage leicht bestätigt sehen. Denn natürlich „stimmt“ meist, was da steht. Aber: Was da steht, ist nur eine der möglichen Interpretationen dessen, was geschehen sein könnte. Das Strafgericht muss deshalb aktiv nach alternativen Erklärungsansätzen suchen, sonst kommt es leichtfertig zu einem Schuldspruch. Aus diesem Grund haben Strafverfahren eine Tendenz zur Selbstbestätigung. Deshalb wäre es auch wichtig, dass sich das Gericht einen eigenen Eindruck von den Zeugen und den sonstigen Beweismitteln verschafft, mithin sich nicht einfach auf die Untersuchungsakten der Staatsanwaltschaft verlässt. „Wahr“ ist letztlich, was zwei von drei Richtern für wahr halten.
Links zu diesem Podcast:
- Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens – von Hans Kaufmann und Rita Wildegans
- Meine Gästin Sophia Berdelis
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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#638 Wie funktioniert die Konstruktion von Wahrheit im Strafrecht?
Anklage gegen Paul Gauguin: Dieser soll van Gogh das Ohr abgeschlagen haben
Jeder kennt die Geschichte von Vincent van Gogh, der sich am 23. Dezember 1888 in Arles sein linkes Ohr abgeschnitten und es einer Prostituierten geschenkt haben soll. In ihrem Buch „Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens“ erheben Rita Wildegans und Hans Kaufmann „Anklage“ gegen Paul Gauguin. Dieser, ein geübter Fechter, habe van Gogh im Streit ein Ohr abgeschnitten. Die Aufklärung des Vorfalls, der möglicherweise aus Notwehr oder Wut geschah, sei von Gauguin manipuliert worden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Ankläger stützen ihre Thesen auf Briefe, Kunstwerke, zeitgenössische Polizeiberichte, Krankenakten und Aussagen von Prostituierten und Ärzten. Duri hinterfragt mit seiner Gästin Sophia das Beweisfundament der Anklage. Warum ermöglicht erst die minutiöse Aufnahme der Fakten eine Beurteilung der Zeugenaussagen? Warum muss zu Beginn einer strafrechtlichen Untersuchung so lange wie möglich mit offenen Fragen operiert werden? Warum kommt es auch bei Profis vor, dass sie die vorhandenen Beweismittel unbewusst im Sinne ihrer eigenen These interpretieren? Wie funktioniert die Konstruktion von Wahrheit im Strafrecht? Diese stellt ein Puzzle aus Rekonstruktion und Konstruktion der Realität dar.
Links zu diesem Podcast:
- Van Goghs Ohr: Paul Gauguin und der Pakt des Schweigens – von Hans Kaufmann und Rita Wildegans
- Wie verlor van Gogh sein Ohr? (Artikel Spiegel Geschichte)
- Meine Gästin Sophia Berdelis
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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#637 Anwälte gehen meist bewaffnet in Einvernahmen (Art. 128 StPO)
Die E-Mail-Adresse einer renommierten Anwaltskanzlei wurde „übernommen“
Die E-Mail-Adresse einer renommierten Anwaltskanzlei wurde „übernommen“ und in deren Namen Dateien über Dropbox verschickt. Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren, wie es zu Fällen von Phishing oder Social Engineering kommen kann (schwache Passwörter, fehlende Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), Phishing-Angriffe) und welche Vorkehrungen seitens der Anwaltskanzleien angezeigt sind (Schulungen zum Thema Phishing). Weiter diskutieren sie ein Hörer-Feedback zum Podcast #632 und damit die Frage, ob bei ungerechtfertigter Zeugnisverweigerung eine wiederholte Bestrafung nach Art. 292 StGB möglich ist. Gregor unterscheidet zwischen einem Zustandsdelikt und einem Dauerdelikt. Ein Zustandsdelikt liegt vor, wenn das Delikt mit einem einmaligen rechtswidrigen Verhalten abgeschlossen ist, auch wenn die Rechtswidrigkeit fortbesteht. Die Aussageverweigerung von Zeugen findet einmalig statt und die fortgesetzte Missachtung dieser Pflicht kann deshalb nach Gregi’s Rechtsauffassung nicht zu einer erneuten Bestrafung führen. Er hält daher an seiner Auffassung fest. Schliesslich wird ein „Besuch“ von Gregor Münch bei der Kantonspolizei Zürich, Polizeiposten Winterthur, thematisiert. Dort wurde er, aufgeboten von eben dieser Kantonspolizei als Pikett-Anwalt für eine amtliche Verteidigung, am Eingang akribisch durchsucht. Duri und Gregi fragen sich, woher dieses tiefe institutionelle Misstrauen gegenüber dem Anwaltsstand kommt. Sie werfen die Frage auf, ob der Zürcher Regierungsrat die Rolle der Verteidigung genügend respektiert und anerkennt, dass Anwältinnen und Anwälte Teil des Rechtsschutzsystems sind, das letztlich dem Rechtsstaat dient.
Links zu diesem Podcast:
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
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#636 Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz: «Rechtsverweigerung» und «Schimäre» als Argumente?
Technische Tücken: Dateigrössenprobleme bei digitalen Eingaben
Zunächst wird die elektronische Einreichung von Eingaben bei Gericht von Duri Bonin und Gregor Münch thematisiert. Ein Anwaltskollege ist bei der elektronischen Einreichung an der Dateigrösse gescheitert, wie der Urteilsbesprechung BGer 7B_248/2024 vom 03.06.2024 auf strafprozess.ch zu entnehmen ist. Das Unverständnis für den Kollegen mischt sich mit dem Unverständnis, dass die Gerichte bei der Digitalisierung nicht endlich vorwärts machen. Weiter analysieren Gregi und Duri einen Artikel der Sonntagszeitung über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Fall Vincenz gegen den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts. Der Artikel trägt den Titel ‚Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsbeugung» und «Schimäre»‘. Was ist von dieser Begründung der Staatsanwaltschaft zu halten? Welche taktischen Überlegungen könnten dahinter stehen? Was ist bei der Zustellung der Entscheidung des Obergerichts kommunikativ schief gelaufen? Ist es tatsächlich unmöglich, bei einem Freispruch gegen das Anklageprinzip zu verstossen, wie es die Staatsanwaltschaft laut Artikel als Begründung anführt? In der SonntagsZeitung ist auch zu lesen, dass das Urteil des Bundesgerichts bis Ende Jahr erwartet wird. Ist dies realistisch?
Links zu diesem Podcast:
- Elektronische Eingabe bei Zivil- und Strafverfahren
- Strafprozess.ch – eGov-Fehlermeldung
- Fall Pierin Vincenz: Staatsanwaltschaft spricht von «Rechtsverweigerung» und «Schimäre» – Arthur Rutishauser in der SonntagsZeitung
- Bundesgerichtsurteil 6B_1010/2021: Rückweisung als nicht wiedergutzumachender Nachteil
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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#635 Sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte tatsächlich überlastet?
Zwischen Budget und Rechtsstaatlichkeit – eine Analyse mit Prof. Marc Thommen
In dieser Podcastfolge sprechen Duri Bonin und Prof. Marc Thommen über die Arbeitslast der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte. Was sagen die Zahlen? Gibt es tatsächlich eine Zunahme der Arbeitsbelastung? Wurden die Budgets von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten den wachsenden Aufgaben angepasst? Wird heute weniger Aufwand pro Fall betrieben als früher? Macht dies das Strafbefehlsverfahren so attraktiv, weil es den geringsten Aufwand pro Fall erfordert? Marc und Duri erörtern mögliche Ursachen für die Zunahme der Arbeitsbelastung und diskutieren, welches Strafverfahren das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis verspricht. Marc betont, dass eine reine Kostenrechnung an der Sache vorbeigeht: Ein Strafbefehl, der nicht zugestellt oder nicht verstanden wird, ist zwar „billig“, bringt aber keinen Nutzen und ist letztlich ineffizient. Das Geld ist schlecht angelegt. Abschliessend wird diskutiert, welche Auswege aus der Überlastung möglich sind. Laut Duri könnte die Überlastung der Behörden auch als Chance für echte Verbesserungen gesehen werden. Der Podcast bietet einen vertieften Einblick in die Herausforderungen der Strafverfolgung und mögliche Lösungsansätze – ein Muss für alle, die sich für das Thema interessieren.
Links zu diesem Podcast:
- Marc Thommen, Professor für Strafrecht Universität Zürich
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement
- Das Interviewbuch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Podcastfolgen zum Strafbefehl:
- #617 Das Strafbefehlsverfahren: Bankrotterklärung des Rechtsstaates?
- #622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #629 Strafjustiz ohne Richter – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #631 Wie Systemanreize das Strafbefehlsverfahren beeinflussen – Marc Thommens sechs Cs des Strafbefehlsverfahrens: Contact, Caution, Counsel, Custody, Conformity, Cookies
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#634 Vorführung in Handschellen: Der erste Eindruck im Gerichtssaal
Rechtliche Folgen des Verzichts auf Ergänzungsfragen bei Konfrontationseinvernahmen
Zunächst wird die vorverurteilende Wirkung bestimmter Umstände im Gerichtsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Central Criminal Court in London, von Duri Bonin und Gregor Münch diskutiert: Sie thematisieren den Umstand, dass die Geschworenen den Gerichtssaal erst betreten, nachdem der Angeklagte, ggf. aus der Haft und in Fesseln, vorgeführt wurde. Denn die Kenntnis hiervon könne die Unparteilichkeit der Geschworenen gefährden. Sie befassen sich sodann erneut mit der Frage, ob einem Mitbeschuldigten Ergänzungsfragen gestellt werden sollen oder ob es taktisch klüger ist, darauf zu verzichten. Hintergrund ihrer Diskussion ist das Bundesgerichtsurteil 6B_563/2023 vom 6. Dezember 2023. Gregor und Duri zeigen sich unsicher bezüglich der Auslegung des Entscheids. Namentlich bereitet ihnen die Erwägung Kopfzerbrechen, dass mit dem Verzicht auf Ergänzungsfragen auch auf das Konfrontationsrecht verzichtet werde. Sie schliessen mit der Feststellung „still confused, but on a higher level“.
Links zu diesem Podcast:
- Urteil 6B_563/2023 vom 6. Dezember 2023
- #626 Bundesgericht klärt Verhältnis zwischen Teilnahme- & Konfrontationsrecht (StPO 140, 141, 147, EMRK 6 Ziff. 3)
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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#633 Verbrechensbekämpfung: Nützen längere Gefängnisstrafen?
Wo ist das höchste Risiko in meinem Leben?
Ausgehend von den Arbeiten David W. Garlands, der den Wandel der Kriminalitätskontrolle in westlichen Gesellschaften untersucht, diskutieren Frank Renold und Duri Bonin die Wirksamkeit von Strafe. Garlands These ist, dass seit den 1970er Jahren in westlichen Gesellschaften eine neue „Kultur der Kontrolle“ entstanden ist. Diese Kultur ist durch einen starken Glauben an die Wirksamkeit von Strafe im Umgang mit Kriminalität gekennzeichnet. Frank und Duri gehen der Frage nach, inwiefern diese These für die Schweiz zutrifft, was ihre Ursachen (wirtschaftliche und soziale Veränderungen, politischer Wandel, politische Rhetorik, Medienlandschaft, Einstellung zur Strafe, Scheitern des Resozialisierungsideals) und ihre Auswirkungen sind. Die Diskussion bietet einen Einblick in die Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Strukturen und kriminalitätsbezogenen Politiken und stellt Überlegungen zu möglichen Zukunftsperspektiven der Kriminalitätskontrolle an.
Frank Renold und Duri Bonin diskutieren in ihrem monatlichen Podcast Mit 40i cha mers mit de Tiger aktuelle Herausforderungen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Frank, Scrum Master bei Liip, und Duri, Strafverteidiger, Autor und Podcaster, teilen ihre Einsichten und Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen.
Links zu diesem Podcast:
- David Garland: Kultur der Kontrolle. Verbrechensbekämpfung und soziale Ordnung in der Gegenwart / The Culture of Control: Crime and Social Order in Contemporary Society
- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
- Frank Renold
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Titelbild bydanay
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#632 Können sich Gregi und Duri mit ihrem Podcast auf Quellenschutz berufen? (StPO 172-176, StGB 28, 28a)
Wer entscheidet über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung?
In diesem Podcast diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch die Art. 172 bis 176 StPO, die verschiedene Aspekte des Zeugnisverweigerungsrechts und des Schutzes von Medienschaffenden und anderen Berufsgruppen regeln. Art. 172 StPO legt fest, dass Medienschaffende und ihre Hilfspersonen das Recht haben, über die Identität ihrer Quellen sowie über Inhalt und Herkunft ihrer Informationen zu schweigen, ausser bei schweren Straftaten oder bei Gefahr im Verzug. Art. 173 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht bei weiteren Geheimhaltungspflichten, die über die klassischen Berufsgeheimnisse hinausgehen. Art. 174 StPO regelt die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung. Art. 175 StPO befasst sich mit der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, wobei die betroffenen Personen das Recht haben, jederzeit von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder darauf zu verzichten, wobei frühere Aussagen verwertbar bleiben. Art. 176 StPO betrifft die Folgen einer ungerechtfertigten Zeugnisverweigerung: Wer ungerechtfertigt das Zeugnis verweigert, kann mit Ordnungsbusse bestraft und zur Tragung der durch die Zeugnisverweigerung verursachten Kosten verpflichtet werden.
Links zu diesem Podcast:
- StPO
- StGB
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
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- Das Buch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
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#631 Wie Systemanreize das Strafbefehlsverfahren beeinflussen
Marc Thommens sechs Cs des Strafbefehlsverfahrens: Contact, Caution, Counsel, Custody, Conformity, Cookies
In diesem Podcast analysiert Duri Bonin mit Prof. Marc Thommen die Problematik des Strafbefehlsverfahrens anhand der ‚fünf oder sechs Cs‘: 1. Contact: Die Notwendigkeit der persönlichen Interaktion auch im Strafbefehlsverfahren zwischen Verurteilendem und Verurteiltem (sog. Ulrich-Arbenz-Praxis). 2. Caution: Die Bedeutung einer umfassenden Belehrung über die Rechte und möglichen Folgen eines Strafbefehls. 3. Counsel: Die Rolle des Verteidigers. Wenn mehr als 9 von 10 Beschuldigten im Strafbefehlsverfahren keine Verteidigung beiziehen, zeigt dies, dass im System etwas nicht stimmt. Es reicht nicht aus, ein Recht auf dem Papier zu haben, wenn sich herausstellt, dass es nicht wahrgenommen wird. 4. Custody: Die Problematik des Freiheitsentzugs im Strafbefehlsverfahren. 5. Conformity: Die Notwendigkeit der Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf ein faires Verfahren. 6. Cookies: Die strukturellen Fehlanreize des heutigen Systems, wie z.B. die Hürden bei der Einstellung des Verfahrens im Vergleich zum Erlass eines Strafbefehls. In diesem Zusammenhang gehen Marc und Duri auch der Frage nach, warum ein Strafbefehlsverfahren günstiger ist als ein Gerichtsverfahren und was dies über den Zustand unseres Rechtsstaates aussagt. Ziel des Podcasts ist es, zur Diskussion über die Zukunft der Strafjustiz anzuregen.
Links zu diesem Podcast:
- Art. 352 ff. StPO – Strafbefehlsverfahren
- Nationalfondsstudie – Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren
- Marc Thommen, Professor für Strafrecht Universität Zürich
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Lehrbücher für Anwaltsprüfung und Anwaltsmanagement
- Das Interviewbuch zum Podcast: In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung
Podcastfolgen zum Strafbefehl:
- #622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #623 Strafbefehle: Zahlen, Fakten und Erkenntnisse – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #625 Einsprache gegen Strafbefehl (Art. 355 StPO) – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
- #629 Strafjustiz ohne Richter – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen
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