Podcast

Auf dem Weg als Anwält:in

Duri Bonin reflektiert mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche. Abobutton klicken und keine Folge verpassen.

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#620 Klientenbeziehung und Status: Welcher Auftritt überzeugt mehr?

Mit 40i cha mers mit de Tiger

Frank beginnt das Gespräch mit einer gefährlichen Frage: „Was kommt dir in den Sinn, wenn du an mich denkst?“ Diese Frage führt zu einer Diskussion über Perspektiven und damit wieder einmal zu Astronauten und Astronomen. Es gibt vielleicht keine bessere Demonstration der Torheit menschlicher Einbildungen als das ferne Bild unserer winzigen Welt. Vom Mond aus betrachtet erscheint zum Beispiel die internationale Politik so kleinlich. Man möchte einen Politiker am Kragen packen, ihn eine Viertelmillion Meilen nach draussen ziehen und sagen: ‚Sieh dir das an, du Mistkerl‘. Frank Renold und Duri Bonin fragen sich, wie nachhaltig solche Perspektivwechsel sind. Und was macht ein Astronaut in seiner Freizeit auf dem Mond? Im Gespräch geht es um Erinnerungen, Vorstellungen, Wünsche, Realitäten und Träume. Frank erzählt von seiner Tochter, die alles gleich gewichtet und vehement darauf besteht, dass sie Recht hat. Das erinnert Duri an ChatGPT, der mit der gleichen Vehemenz manchmal völligen Unsinn vertritt. Sie diskutieren weiter über die Selbstständigkeit und den damit verbundenen finanziellen Druck. Kann man diesem Druck als Selbständiger entgehen? Wie wichtig sind Statussymbole im Umgang mit Kunden? Verpasst man etwas, wenn man weniger konventionell auftritt? Duri macht die Probe aufs Exempel und will von Frank wissen, zu welchem Anwalt er gehen würde: zu Duri in seine ehemaligen gehobenen Kanzlei im Seefeld oder zu Duri und Nina in die Kanzlei im Kreis 4? Für Frank ist die Antwort klar.

Frank Renold und Duri Bonin diskutieren in ihrem monatlichen Podcast Mit 40i cha mers mit de Tiger aktuelle Herausforderungen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Frank, Scrum Master bei Liip, und Duri, Strafverteidiger, Autor und Podcaster, teilen ihre Einsichten und Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen.

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#619 Belastung am Limit: Stressfaktoren bei Staatsanwälten, Richtern und Polizisten

Mit Dr. Sebastian Haas im Gespräch

In dieser Podcast-Episode diskutieren Duri Bonin und Dr. Sebastian Haas über die täglichen Belastungen der Staatsanwält:innen, Richter:innen sowie Polizist:innen. Staatsanwält:innen stehen oft unter enormem Erledigungsdruck und ihr Jobprofil stellt bereits einen psychologisch kaum zu bewältigenden Spagat dar. Wie ergeht es den Staatsanwält:innen hierbei? Was für Personen zieht das Jobprofil an? Wie fortschrittlich ist die Staatsanwaltschaft als Arbeitgeberin? Was ist davon zu halten, dass für Krisen- und Belastungssituationen zwei Supervisor:innen zur Verfügung stehen (Die letzte Pendenz, Ausgabe 1/24, Februar 2024)? Weiter werfen Sebastian und Duri einen Blick auf die psychische Belastung von Strafgefangenen, einer oft übersehenen Gruppe. Zudem beleuchten sie den Karriereweg zum Richteramt im Kanton Zürich und die dafür notwendigen Kompetenzen: Führt das heutige System Personen mit dem richtigen Persönlichkeitsprofil zum Richteramt? Wird die psychische Gesundheit von Richter:innen ausreichend geschützt? Hat Duri ein zu idealistisches Bild von den Richter:innen? Ein letztes Thema sind die Anforderungen an Polizist:innen und deren psychische Gesundheit: Wie kommt es, dass Selbstmorde bei Polizist:innen erschreckend oft vorkommen? Sebastian und Duri diskutieren mögliche Ursachen und Stressfaktoren, die in diesem Beruf besonders ausgeprägt sind.

Podcastfolgen mit Dr. Sebastian Haas:

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#618 Misstraut das Bundesgericht den kantonalen Strafgerichten? Im Gespräch mit Dr. Thierry Urwyler

Amtliche Gutachten, Privatgutachten, kognitive Verzerrungen, Qualitätssicherung, Teufelskreiseffekte

Im heutigen Gespräch mit Dr. Thierry Urwyler geht es um die Bundesgerichtspraxis zur Bewertung von Privatgutachten: Auf welchen Grundlagen beruhen die aktuellen Beurteilungsmethoden und wie beeinflussen kognitive Verzerrungen die Objektivität und Qualität von amtlichen Gutachten? Diese Fragen leiten eine Diskussion ein, die beleuchtet, wie sich eine unterkomplexe Rechtsprechung etablieren konnte. Weiter diskutieren Thierry Urwyler und Duri Bonin, wie Teufelskreiseffekte und systematische Verzerrungen bei der Wahrheitsfindung durch die heutige Praxis entstehen können. Dabei wird auch die Bedeutung von sachverständigen Stellungnahmen und Beurteilungen betont, die für die Aufdeckung von Fehlern in amtlichen Gutachten unerlässlich sind. In diesem Zusammenhang wird ein Blick auf das Sozialversicherungsrecht und die Medizin geworfen, wo die Praxis der Second Opinion als wertvoll und qualitätssichernd angesehen wird. Das Gespräch wirft ein kritisches Licht auf die Rechtsprechung und zeigt auf, warum eine Praxisänderung unerlässlich ist.

Podcastfolgen mit Dr. Thierry Urwyler:

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#617 Das Strafbefehlsverfahren: Bankrotterklärung des Rechtsstaates?

Das grosse Duell Sarah gegen Stephan – die letzte Runde

In der sechsten Runde entfacht sich eine hitzige Debatte zwischen dem Strafverteidiger Stephan Bernard und der Staatsanwältin Sarah von Hoyningen-Huene, moderiert von Duri Bonin. Die Diskussion beginnt mit der Frage von Stephan: „Hältst du das Strafbefehlsverfahren und insbesondere die zehntägige Einsprachefrist für fair, wenn man weiss, dass rund 20% der Bevölkerung einen solchen Text überhaupt nicht verstehen können? Damit wird diesen Personen faktisch die Möglichkeit der Einsprache genommen und die Strafbefehle werden rechtskräftig, auch wenn sie inhaltlich gravierende Fehler enthalten“. Sarah antwortet, dass die Probleme des Strafbefehlsverfahrens bekannt seien, fragt aber zurück: „Was ist die Alternative? Wie können wir das Problem der Überlastung der Justiz angehen, wenn nicht durch effiziente Verfahren wie das Strafbefehlsverfahren?“ Duri schaltet sich mit der Frage ein, ob es tatsächlich eine Überlastung gebe. Die Diskussion kommt nun richtig in Fahrt. Stephan kritisiert die Staatsanwaltskonferenz für ihre ständigen Forderungen nach mehr Ressourcen, ohne sinnvolle Erklärungen oder Strategien für den Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu liefern. „Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung unterschrieben“, fügt er hinzu und betont die Notwendigkeit, das Strafrecht als ultima ratio zu verstehen. Die Diskussion beleuchtete nicht nur die unterschiedlichen Ansichten über die Effizienz und Fairness von Strafprozessen, sondern auch die tieferen Fragen von Gerechtigkeit und Verantwortung in einem Rechtsrahmen, der ständig zwischen Effizienz und ethischer Verantwortung abwägen muss.

Das grosse Duell Staatsanwaltschaft gegen Strafverteidigung:

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#616 Belastet oder Ausgebrannt? Die psychische Gesundheit von Anwälten

Mit Dr. Sebastian Haas im Gespräch

In einer tiefgründigen Unterhaltung erörtern Duri Bonin und Dr. Sebastian Haas ein brisantes Thema, das die Rechtsbranche stark betrifft: die psychische Gesundheit von Anwältinnen und Anwälten. Die schockierenden Statistiken zu Burnout-Erfahrungen in der Branche lösen bei Duri Bestürzung aus, während Sebastian, bereits vertraut mit den Zahlen, eine gelassene Kenntnis zeigt. Doch was sind die spezifischen Aspekte des Anwaltsberufes, die besonders zu Burnout beitragen? Liegt das Hauptproblem in der Überlastung oder steckt die Angst, nicht genug zu tun zu haben, dahinter? Während ihres Dialogs ziehen sie Vergleiche zu Ärzten, bei denen ähnliche Probleme bestehen, jedoch eine große Schamschwelle herrscht, diese offen zu diskutieren. Diese Parallelen werfen die Frage auf: Welche präventiven Strategien könnten speziell für Anwälte wirksam sein, um Burnout vorzubeugen? Sebastian hebt hervor, dass der Sinn des Lebens ein entscheidender Faktor im Kampf gegen Burnout sein kann. Was genau empfiehlt Sebastian also Anwältinnen und Anwälten, die mit Burnout kämpfen? Welche Ansätze sind allenfalls hilfreich?

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast Auf dem Weg als Anwält:in versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldige, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Rechtssystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

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#615 Staatsanwaltschaft gegen Strafverteidigung: Die Moral der Macht

Das grosse Duell Sarah gegen Stephan – Runde 5

In der fünften Runde des spannungsgeladenen Duells zwischen der Staatsanwältin Sarah von Hoyningen-Huene und dem Strafverteidiger Stephan Bernard entzündet sich die Diskussion an einer tiefgründigen Frage von Stephan: „In der Bibel steht, dass der als erster einen Stein werfen soll, der ohne Sünde ist (Joh 8,7), und der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch meinte, ein guter Jurist oder eine gute Juristin könne nur sein, wer in seinem Beruf ein schlechtes Gewissen habe: Macht es dir ein schlechtes Gewissen, dass du als Staatsanwältin qua Amt immer den ersten Stein werfen musst?“ Sarah antwortet, dass es Strafsachen gebe, in denen sie sehr gerne diejenige sei, die den ersten Stein werfe, weil ihr das eine tiefe Befriedigung verschaffe. Im Gegensatz dazu habe sie ein schlechtes Gewissen, wenn Taten nicht geahndet werden können. Stephan kritisiert, dass die Justiz über Menschen urteile, von deren sozialen Realitäten sie keine Ahnung habe, was seiner Meinung nach zu einer sozial selektiven Justiz führe. Die Diskussion vertieft sich zum Thema Fehlerkultur: Sarah erläutert, wie wichtig es ist, nach einer ungerechtfertigten Inhaftierung ein Debriefing durchzuführen und zu reflektieren, was schief gelaufen ist. Zum Schluss fragt Duri Bonin Sarah, ob sie moralische Bedenken sehe, die mit der Rolle einer Staatsanwältin verbunden seien. Sarahs Antwort veranlasst Stephan zu der pointierten Feststellung: „Ich beneide dich um deine robuste Selbstzweifelfreiheit. Als Richter und Staatsanwalt musst du wohl das Gefühl haben, dass die Welt so, wie ich sie mir vorstelle.“ Er fügte hinzu, dass der Beruf des Strafverteidigers ein Beruf des Zweifelns sei, was die grundlegenden Unterschiede in ihrem Berufsverständnis und ihren ethischen Überlegungen verdeutlicht. Diese Runde beleuchtet nicht nur die ethischen und moralischen Dilemmata, mit denen Juristen konfrontiert sind, sondern auch die tiefe Verantwortung, die ihre Rollen mit sich bringen.

Das grosse Duell Staatsanwaltschaft gegen Strafverteidigung:

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#614 Die Identität des Bezirksgerichts Zürich wurde missbraucht (Art. 179 decies StGB)

Falsche Vorladungen!

Duri Bonin und Gregor Münch sind auf eine Betrugswarnung auf der Homepage des Bezirksgerichts Zürich gestossen, wonach aktuell gefälschte Vorladungen in Umlauf sind. Diese Vorladungen beinhalten die Adresse und Telefonnummer des Bezirksgerichts sowie das Logo der Zürcher Zivil- und Strafgerichte, sind jedoch ansonsten frei erfunden. Besonders betont wird in der Warnung, dass man auf die angegebene Telefonnummer nicht anrufen und keine Zahlungsaufforderungen nachkommen sollte. Gregi und Duri überlegen, ob solche Betrügereien Aussicht auf Erfolg haben.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#613 Zeugnisverweigerungsrecht und Gesetzesbrecher: Verkuppeln auf der dunklen Seite (Art. 168 StPO)

Schweigegeldprozess gegen Trump: Wenn die Strasse nass ist, darf man davon ausgehen, dass es geregnet hat

Endlich hat Duri Bonin wieder einmal Gregor Münch zu Gast. Sie starten mit dem Trump-Prozess in New York und der Frage, wie das Verhalten des früheren Anwalts von Trump zu bewerten ist, der gegen seinen ehemaligen Mandanten aussagt. Gregi weist darauf hin, dass es in den USA eine Sensation darstellt, wenn der Beschuldigte von seinen Anwälten die Erlaubnis erhält, Aussagen zu tätigen. Weiter berichtet er von der Beweiswürdigungsregel „Wenn die Strasse nass ist, darf man davon ausgehen, dass es geregnet hat“. Sie leiten sodann über zum Art. 168 StPO: Dieser räumt gewissen Personen das Recht ein, die Aussage zu verweigern (Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund persönlicher Beziehungen). Dies schliesst Ehepartner, Lebensgefährten, direkte Verwandte, Stiefgeschwister und Pflegefamilien ein. Das Zeugnisverweigerungsrecht bleibt auch nach der Auflösung der Ehe oder Beendigung einer Pflegebeziehung resp. der eingetragenen Partnerschaft bestehen. Eine Einschränkung erfährt das Zeugnisverweigerungsrecht bei schweren Straftaten, wenn sich die Tat gegen eine der in Art. 168 I-III StPO genannten Personen richtet. So muss z.B. eine Tochter im Verfahren gegen ihre Mutter, die der Tötung ihres Vaters verdächtigt wird, als Zeugin aussagen.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#612 Zwischen Ich und Wir: Die Suche nach dem Teamgleichgewicht

Mit 40i cha mers mit de Tiger

Duri Bonin und Frank Renold erkunden das komplexe Thema der Balance zwischen persönlicher Autonomie und effektiver Teamarbeit. Frank wirft die Frage auf, wie viel persönliche Freiheit innerhalb eines Teams sinnvoll und tragbar ist, während Duri auf die Notwendigkeit hinweist, unterschiedliche Ansätze und Meinungen im Team zu akzeptieren und zu fördern. Beide sind sich einig, dass die Stärke eines Teams daraus resultiert, dass die Summe der Teile oft mehr als ihre Einzelkomponenten ergibt, vorausgesetzt, jedes Mitglied darf individuell agieren und sich einbringen. Eine Schlüsselherausforderung dabei ist es, den Grad der Diversität zu finden, der kreatives und produktives Arbeiten ermöglicht, ohne die Teamdynamik zu stören. Duri beschreibt seine Philosophie der „Ohne-Not-Praxis“, die besagt, dass nur eingegriffen werden sollte, wenn es unbedingt erforderlich ist. Frank hinterfragt, wie man erkennen kann, wann ein Eingreifen notwendig ist, und hebt die Bedeutung von gegenseitiger Wertschätzung und tiefem Verständnis der Teammitglieder untereinander hervor. Er schlägt vor, dass das Teilen persönlicher Geschichten und Erlebnisse innerhalb des Teams helfen könnte, einander besser zu verstehen und entsprechend zu handeln. Ihr Austausch bietet Einblicke in die notwendige Flexibilität, Akzeptanz und das Verständnis, das erforderlich ist, um ein produktives und innovatives Teamumfeld zu schaffen, in dem sich jedes Mitglied wertgeschätzt fühlt und motiviert ist.

Frank Renold und Duri Bonin diskutieren in ihrem monatlichen Podcast Mit 40i cha mers mit de Tiger aktuelle Herausforderungen in Beruf, Familie und Gesellschaft. Frank, Scrum Master bei Liip, und Duri, Strafverteidiger, Autor und Podcaster, teilen ihre Einsichten und Erfahrungen aus unterschiedlichen Lebensbereichen.

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#611 Thierry Urwyler: Ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Gutachten wissenschaftlich haltbar?

Beweiswerthierarchie wissenschaftlich destabilisiert, kognitive Faulheit, Second-Opinion-Prinzip zur Qualitätskontrolle

Ausgehend von der bundesgerichtlichen Beweiswerthierarchie bei Gutachten beleuchtet Thierry Urwyler die Rechtsprechung des Bundesgerichts, die amtlichen Sachverständigen in ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ein höheres Gewicht beimisst als Privatgutachtern. Duri Bonin möchte daraufhin wissen, inwieweit diese Position nach wissenschaftlichen Kriterien haltbar ist? Die Antwort destabilisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichts, so viel sei vorweggenommen. Beide sind sich auch einig, dass die heutige Rechtsprechung zu einer Art kognitiver Faulheit in dem Sinne führt, dass die Gerichte den amtlichen Gutachten folgen, sofern diese nicht sofort erkennbar fehlerhaft erscheinen. Eine sachkundige Auseinandersetzung mit alternativen Privatgutachten wird damit umgangen. Dies ist umso unverständlicher, als damit das Prinzip der ‚Second Opinion‘ als Standardverfahren zur kritischen Qualitätskontrolle von vornherein verhindert wird. Denn unabhängig davon, in welcher Funktion man tätig ist, ob als Anklägerin, Verteidiger, Richterin oder Gutachter, kommt es immer zu einer Verzerrung im eigenen Wahrnehmungsprozesses. Studien zeigen, dass amtliche Sachverständige nicht weniger von solchen kognitiven Verzerrungen betroffen sind als private Sachverständige. Schon deshalb wäre eine Kontrolle wichtig. Die rechtlichen und berufsethischen Anforderungen an Privatgutachter rechtfertigen bei richtiger Würdigung keine Ungleichbehandlung gegenüber amtlichen Sachverständigen. Auch diesbezüglich scheint die Sichtweise des Bundesgerichts verkürzt. Duri und Thierry finden auch keine Erklärung, weshalb im Strafrecht eine weniger strenge Dokumentationspflicht gelten soll als im Sozialversicherungsrecht. Sodann wird das Phänomen des ‚Gutachtenshoppings‘ thematisiert: Als maximaler Ausnahmefall legitimiert es keine Beweiswürdigungspraxis. Die Qualität von amtlichen Gutachten und Privatgutachten streut sehr stark: Es gibt in beiden Gruppen sehr gute und sehr schlechte mit überlappendem Qualitätsspektrum. Dies führt zu der eigentlich zwingenden Schlussfolgerung, dass eine formale Beweisregel nicht aufrechterhalten werden kann. Vielmehr müsste man die konkreten Gutachten miteinander vergleichen.

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