#439 Der Sündenfall (Art. 141 StPO)
Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren den Sündenfallartikel 141 StPO: Schutzrechte gelten umso weniger, je gravierender der staatliche Vorwurf lautet und
Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise Gregor Münch und Duri Bonin diskutieren den Sündenfallartikel 141 StPO: Schutzrechte gelten umso weniger, je gravierender der staatliche Vorwurf lautet und
Frank Renold schenkt als Vorweihnachtsgeschenkt Duri Bonin die Abramović-Methode und rennt damit offene Türen ein. Denn die Performancekünstlerin Marina Abramović sucht nach Möglichkeiten, physische und
Duri Bonin teilt die Bedenken von Gregor Münch: Die Delegation des staatlichen Gewaltmonopols resp. Auslagerung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben an private Sicherheitsdienste ist problematisch, sei es
Wie versteht Bernard Rambert seine Tätigkeit als Strafverteidiger? Weshalb interessiert ihn die Wahrheit nicht? Was ist eine der dümmeren Fragen an die Klient:innen? Wie baut
Gemäss Medienberichterstattungen von heute Nacht sind hochsensible Informationen der Zürcher Strafverfolgungsbehörden aus den Jahren 2004 bis 2012 in fremde Hände gelangt. Die Rede ist von
Anschein fehlender richterlicher Unabhängigkeit und Grundsätze der Beweiserhebung Am Zürcher Obergericht herrscht Aufregung. Auslöser ist der neue Bundesgerichtsentscheid 1B_420/2022: Dieser ortet einen Anschein fehlender Unabhängigkeit,
Wie ist es gekommen, dass Duri Bonin und Gregor Münch den Strafprozess gegen den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz medial begleitet haben? Wie hat Duri die Gerichtsverhandlung
Duri Bonin unterhält sich mit Nina Langner über die Vermummung bei Fussballspielen. Was sind die Konsequenzen? Wann führt die Vermummung zu einem Rayonverbot? Wann zu
Mit seiner Anwaltstäigkeit war Bernard Rambert prägend für den Zugang der Menschen zum Recht. Er nimmt Duri Bonin mit an seine Anfänge: Wann begann seine
Gregor Münch bringt den Punkt auf, dass kluge Klienten gegenüber intellektuell eingeschränkteren bevorteilt würden, wenn die anwaltliche Tätigkeit auf eine zielneutrale Informationsvermittlung beschränkt wäre. Er
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