#437 Verbotene Beweiserhebungsmethoden (Art. 140 StPO)

Duri Bonin teilt die Bedenken von Gregor Münch: Die Delegation des staatlichen Gewaltmonopols resp. Auslagerung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben an private Sicherheitsdienste ist problematisch, sei es bei den Zuführungen auf der Staatsanwaltschaft See/Oberland, in Bahnhöfen oder Sportstadien. Dies leitet über zur Anwendung von physischen und psychischen Zwangsmitteln, welche die Denkfähigkeit oder Willensfreiheit beeinträchtigen können. Solche Methoden sind bei Beweiserhebungen absolut untersagt (StPO 140).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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