Strafverfahren in Zeiten von Corona (Gespräch mit RA Gregor Münch)

So haben das Obergericht und die Bezirksgerichte des Kantons Zürich die Einstellung des Verhandlungsbetriebs einstweilen bis zum 26. April 2020 beschlossen. Davon ausgenommen sind einzig dringliche Verfahren, wozu natürlich Strafverfahren mit Inhaftierungen gehören (sog. Haftfälle). Gregor und Duri berichten, wie Einvernahmen, Besprechungen und Gefängnisbesuche neuerdings ablaufen; auch sind plötzlich Telefonate in die Untersuchungsgefängnisse möglich. Zum Schluss werfen sie einen Blick auf die Covid-19-Strafbestimmung.

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  • Interview aus dem Gefängnis
  • Frag den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger
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