Behörden im Jugendstrafverfahren

Nachdem wir im letzten Beitrag geklärt haben, wann das Jugendstrafrecht Anwendung findet, wollen wir die Behörden des Jugendstrafrechts betrachten:

Jugendanwaltschaft

Der Jugendanwaltschaft obliegt die Führung der Strafuntersuchung gegen Personen, welche im Alter von 10 bis 18 Jahren möglicherweise eine strafbare Handlung begangen haben.

Polizei

Unterstützt wird die Jugendanwaltschaft hierbei von der Polizei.

Sozialarbeit

Ebenfalls wird die Jugendanwaltschaft durch SozialarbeiterInnen unterstützt. Diesen obliegen namentlich die Umfeldabklärungen: Sie eruieren, ob die Straftat ein „Ausrutscher“ oder ein Zeichen für eine tiefergreifende persönliche Problematik darstellt. Sie führen hierzu Gespräche mit dem Jugendlichen, den Eltern sowie allenfalls weiteren Bezugspersonen.

Gutachten

Bei Hinweise auf eine tiefergreifende persönliche Problematik wird zur näheren Abklärung ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Beurteilung der Persönlichkeit

Anhand der Persönlichkeit des Jugendlichen und dessen Situation entscheidet die Jugendanwaltschaft,

  • ob dem Delikt resp. dem Straftäter pädagogisch zu begegnen ist (mit einer Massnahme) oder
  • ob „lediglich“ eine Strafe auszufällen ist.

Entscheid der Jugendanwaltschaft

In mehr als 90% der Fälle schliesst die Jugendanwaltschaft das Verfahren in eigener Kompetenz ab. Der Fall wird also nicht von einem (unabhängigen) Gericht berurteilt, sondern die Jugendanwaltschaft ist in diesen Fällen sowohl Untersuchungsbehörde als auch Richterin. Diese Machtballung ist rechtsstaatlich nicht unproblematisch und stellt sehr hohe Anforderungen an die JugendanwältInnen.

Entscheid durch das Jugendgericht

Der Straffall muss dem Jugendgericht zur Beurteilung vorgelegt werden, wenn die Jugendanwaltschaft

  • eine Strafe von mehr als drei Monaten oder
  • eine Unterbringung fordert.

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

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