#541 Wo liegen die Grenzen der Strafverteidigung? – im Gespräch mit Dr. Stephan Bernard

Erst mit dem Urteil wird jemand zum schuldigen Mörder

Im Gespräch von Duri Bonin mit Stephan Bernard zeigt sich, dass Stefans Lieblingsform des Dialogs der Monolog ist. Solange er Sätze raushaut, wie „Wenn man am Baum rüttelt, darf kein Blatt mehr herunterfallen“ oder Cato den Älteren mit „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“ zitiert, ist Duri begeistert. Er will von Stefan wissen, wie weit man bei der Strafverteidigung gehen darf? Wenn die Verteidigung über die rechtliche Grenze hinausgeht, dann verletzt sie das StGB. Wenn sie aber nicht bis an die rechtliche Grenze geht, verletzt sie das OR. Was ist unter limitierter Wahrheitspflicht zu verstehen? Weshalb bergen die rechtlichen Unschärfen die Gefahr einer Selbstzensur? Wie damit umgehen? Stefan schildert von seinem diesbezüglichen „Erweckungserlebnis“ im Fall Bryan. Es brauche einige Jahre, bis man seine Identität als Strafverteidiger:in gefunden habe.

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. Im Podcast Auf dem Weg als Anwält:in versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

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Podcast zur Dissertation:

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