#235 Als Beschuldigter (legal) reich werden (Art. 111- 113 & Art. 158 StPO)

Heute diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch über die beschuldigte Person (Art. 111 StPO) und deren Stellung im Strafverfahren (Art. 113 StPO). Es gibt einen Weg, als beschuldigte Person richtig reich zu werden (Whistleblowing bounties). Schnell landet das Gespräch sodann bei der Selbstbelastungsfreiheit (nemo-tenetur-Prinzip) mit den Inhalten Aussageverweigerungsrecht und Mitwirkungsverweigerungsrecht sowie der Belehrung der beschuldigten Person zu Beginn der ersten Einvernahme (Art. 158 StPO). Auch Unternehmen können beschuldigte Person in Strafverfahren sein (Art. 112 StPO).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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