Der Graubereich zwischen der Aufgabe der Verteidigung, den Mandanten bestmöglich zu verteidigen und damit die Grenzen zulässiger Verteidigung zu Gunsten des Mandanten vollständig auszuschöpfen und den durch das Strafgesetzbuch verbotenen Verhaltensweisen ist erneut Thema von Gregor Münch und Duri Bonin. Dürfen den Klient:innen rechtliche Auskünfte erteilt werden zur Rechtslage, der zugrunde liegenden Tatsachen, der prozessualen Rechte und der gemäss StPO zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten? Inwieweit dürften Klient:innen über den Inhalt der Untersuchungsakten unterrichtet werden? Und dürfen Beweismittel eingereicht werden, die zweifelhaft erscheinen?
Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.
Links zu diesem Podcast:
- Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html
- #421 Grenzen der Strafverteidigung (Art. 180 f., 251, 303 ff. StGB): https://www.duribonin.ch/421-grenzen-der-strafverteidigung-art-180-f-251-303-ff-stgb/
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin: http://www.duribonin.ch
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch: https://www.d32.ch/personen
- Titelbild bydanay: https://www.instagram.com/bydanay/
- Lehrbücher für die Anwaltsprüfung: https://www.duribonin.ch/shop/
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