#419 Kann die Polizei gelöschte WhatsApp wiederherstellen?

Der Fragen an Dimitar Bobev und Gregor Münch sind vieler: Wie unterbinden Strafverfolgungsbehörden, dass ein sichergestelltes Natel weiter kommuniziert? Was geschieht, wenn die Polizei Zugriff aufs Mobile erlangt? Wie geht eine Ermittler:in vor? Wie wird erreicht, dass möglichst alles indexiert und damit durchsuchbar ist? Können auch gelöschte Nachrichten und WhatsApp ausgelesen werden? Hat man mit der Working Copy Zugriff auf extern gespeicherte Daten von Messanger, Google Drive, Instagram, etc.? Können Looks Files gelöscht werden? Wie weit ist eDiscovery? Können Bewegungsprofile der Natelsbesitzer:in erstellt werden? Wie detailliert sind diese? Wie wird die Integrität von Beweismittelketten sichergestellt, mithin dass bei der Datenextraktion keine Manipulationen stattfinden? Hat die Verteidigung Überprüfungsmöglichkeiten? Mit welcher Software? Und: Welcher Umgang mit dem Mobile empfiehlt sich als Berufsgeheimnisträger:in?

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