#276 Fragwürdige Türpolitik beim Vincenz-Prozess

Ohne Anmeldung kein Zutritt zur Gerichtsverhandlung beim Raiffeisen-Prozess. Ist das zulässig? Beim Öffentlichkeitsprinzip geht es um Errungenschaften der Aufklärung. Gemäss einem Hörer sollte eigentlich in jede Strafverhandlung ein Anwalt als Vertreter der Öffentlichkeit reinsitzen!

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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