#270 Das Bezirksgericht Zürich will die Öffentlichkeit vom Vincenz-Prozess ausschliessen

Das Bezirksgericht Zürich hat mit Email von Freitag, 16.16 Uhr, angekündigt, die Öffentlichkeit an den Verhandlungstagen vom 27. und 28. Januar vom Vincenz-Prozess auszuschliessen. Auf telefonische Rückfrage hin wurde Duri Bonin beschieden, er kenne ja die „Spielregeln“, er müsse halt eine anfechtbare Verfügung verlangen, wenn er damit nicht einverstanden sei. Was ist von diesem Vorgehen zu halten? Trägt das Bezirksgericht der Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes mit diesem Entscheid hinreichend Rechnung? Und zeugt es von genügendem richterlichen Verantwortungsbewusstsein, diese Ankündigung erst drei Tage vor Prozessbeginn mitzuteilen?

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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