#265 Raiffeisen-Prozess: Umfasst das Akteneinsichtsrecht auch die digitalen Akten?

Gemäss zugetragenen Informationen wurden die Untersuchungsakten von der Staatsanwalt dem Bezirksgericht sowohl physisch (in einigen hundert Ordnern) als auch digital zugestellt. Das Bezirksgericht Zürich soll sich sodann auf den Standpunkt gestellt haben, Geschädigte wie Beschuldigte hätten kein Recht auf die digitalisierten Akten. Die Untersuchungsakten könnten aber nach Voranmeldung in einem Raum am Bezirksgericht eingesehen werden. Natürlich liefen die Parteivertreter gegen diese Anordnung Sturm. Selbst bei Gregor Münch und Duri Bonin führt dies zu einem Pulsaufschlag. Was ist von dieser Rechtsauffassung zu halten? Von diesem Umgang mit dem Mutterrecht aller Parteirechte? Und wie wurde der nur logisch losbrechende Konflikt gelöst?

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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