#579 Better Call GPT? (Art. 162 StPO)
Zeugen in der StPO: Klar definierte Rollen und ihre Grenzen Art. 162 StPO definiert eine Zeugin oder einen Zeugen als eine Person, die nicht an
Zeugen in der StPO: Klar definierte Rollen und ihre Grenzen Art. 162 StPO definiert eine Zeugin oder einen Zeugen als eine Person, die nicht an
Anwälte
Strafverteidiger
Vertretung Geschädigte
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Bonin & Langner
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CH-8004 Zürich
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