#511 Die Identität der einzuvernehmenden Person muss nicht vorgängig bekannt gegeben werden (Art. 150 StPO)
Begrüssungsformel, Grussformel, Aushändigung Plädoyernotizen, Zusicherung Anonymität Noch einmal sind die Begrüssungs- und Grussformel in Anwaltsschreiben Thema: Duri Bonin ist auf die Linie von Gregor Münch