#14 Verdient jede Tat eine Verteidigung?

Strafverteidigung ist eine Hilfestellung für die beschuldigte Person im Umgang mit den hochkomplexen Regeln eines Strafprozesses und bspw. dem Aufzeigen, welche Wertungen für die Strafjustiz überhaupt bedeutsam sind. Strafverteidigung bedeutet, auf die Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens zu pochen, auf die Einhaltung der vom Staat aufgestellten Regeln gegenüber deren Vertretern von Polizei und Staatsanwaltschaft – denn wie die Geschichte zeigt, neigt die Strafjustiz im Kampf gegen das vermeintliche Böse zu überborden (anschaulich für die Problematik siehe When They See Us). Effektive Strafverteidigung bedeutet ein kritisches Mitdenken und Hinterfragen, dem Forschen hinter den plakativen Motiven und Abläufen; wer sich mit den ersten Antworten zufrieden gibt, macht es sich oftmals zu einfach. Strafverteidigung ist ein Kampf um die Interessen der beschuldigten Person wider die massive Waffenungleichheit sowie die anders gelagerte staatliche Blick- und Zielrichtung.

Abgesehen von Notwehr und Notstand geht es also nicht um eine Verteidigung der Straftat, sondern um die Verteidigung der beschuldigten Person. Die Beschuldigung ist solange einzig eine Hypothese der Staatsanwaltschaft, bis das Strafgericht einen Schuld- oder einen Freispruch fällt.

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