Grund hierfür war die Auszahlung der Altersleistung von einem Freizügigkeitskonto fünf Jahre vor Erreichen des Pensionsalters (Art. 16 FZV) auf ein ausländisches Konto während laufender Lohnpfändung. In Diskussion stand die Mitwirkungspflicht sowie, ob und gegebenenfalls welcher Teil des Kapitals der Pfändung unterliegt. Ganz grundsätzlich kam hierbei die Frage auf, über welche Zwangsmassnahmen die Betreibungsämter verfügen und wann diese ergriffen werden. Aus diesem Anlass lud Duri eine Amtsleiterin Stellvertreterin/Fachspezialistin des Betreibungs- und Gemeindeammannamtes zu einem Gespräch ein. Darüber hinaus dreht sich die Diskussion um ungerechtfertigte Betreibungen, amtliche Befunde sowie die Stärken und Schwächen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts.
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