Heute gilt es in der Schweiz als selbstverständlich, dass alle beschuldigten Personen für ihre Strafverteidigung einen Rechtsanwalt beiziehen können. Die Polizei muss bei der ersten Einvernahme auch auf dieses Recht hinweisen (Art. 158 StPO). Einvernahme ohne diesen Hinweis sind nicht verwertbar.
Weshalb brauche Ich einen Strafverteidiger? Ich bin doch unschuldig
Dies ist zum Schutz der beschuldigten Personen, da diese der Polizei und Staatsanwaltschaft massiv unterlegen sind. Wenn man ein ernstes gesundheitliches Problem hat, kommt auch niemandem in den Sinn, dies ohne professionelle Hilfe zu lösen. Als besonders wichtig erweist sich diese Unterstützung durch einen/eine Strafverteidiger:in insbesondere, wenn Untersuchungshaft in Frage steht.
Ziel der Strafverteidigung
Strafverteidiger:innen treten neben der beschuldigten Person im Strafverfahren auf. Sie helfen der beschuldigten Person, ihre Interessen zu wahren. Unser Ziel als Strafverteidiger:innen ist, zu Gunsten der beschuldigten Person umfassend tätig zu werden und zu erreichen, dass das Gericht ein möglichst günstiges Urteil fällt.
Beratung der beschuldigten Person als Ausgangspunkt
Die Verteidigungstätigkeit findet auf verschiedenen Ebenen statt. Wichtig ist einmal die Beratung der beschuldigten Person. Das bedeutet:
- eine umfassende Information über den Inhalt der Akten und der Vorwürfe,
- die Aufklärung über die rechtliche Tragweite,
- die Höhe einer möglichen Strafe,
- die Erklärung der Rechte der beschuldigten Person und
- Beratung in taktischer Hinsicht.
Verteidigungsstrategie als Quintessenz
Die Quintessenz der Zusammenarbeit zwischen der beschuldigten Person und dem/der Strafverteidiger:in ist das Ausarbeiten einer Verteidigungsstrategie.
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass der/der Strafverteidiger:in (wie dem/der Ärzt:in einer Geheimhaltungspflicht) untersteht. Alles was die beschuldigte Person dem/der Strafverteidiger:in anvertraut, unterliegt strenger Geheimhaltung.
Wahl der Verteidigungsstrategie
Es gibt nicht die eine Verteidigungsstrategie! Welche Strategie klugerweise gewählt wird, hängt von den konkreten Umständen ab:
- Eignet sich die Beweislage, um einen Freispruch zu erzielen? Kann allenfalls sogar die Unschuld bewiesen werden?
- Oder ist die Beweislage im Gegenteil erdrückend, so dass die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden die bessere Strategie ist?
- Liegt die Problematik des Falles im Sachverhalt oder in der rechtlichen Würdigung?
- Braucht es allenfalls ein Gutachten? Oder anderweitiger Abklärungen?
- Etc.
Durchsetzung der Rechte der beschuldigten Person im Strafverfahren
Sodann hat der/die Strafverteidiger:in die Verteidigungsrechte der beschuldigten Person im Strafverfahren durchzusetzen und entsprechend die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu kontrollieren. Diese Kontroll- und Schutzfunktion ist ganz zentral. Denn jede beschuldigte Person (der Vorwurf kann noch so gravierend sein) hat den Anspruch auf ein faires Verfahren und einen korrekten Prozess. Dem/Der Strafverteidiger:in obliegt beispielsweise, von vornherein zu verhindern, dass die beschuldigte Person durch unzulässigen Druck oder Täuschung zu einer Anerkennung des Tatvorwurfs gedrängt wird. Auch weiss der/die Strafverteidiger:in, welche Tatsachen zugunsten der beschuldigten Person sprechen und sorgt dafür, dass diese Tatsachen vorgebracht werden können.
Fürsorgerische Unterstützung
Neben der spezifisch juristischen Hilfe kann zur Aufgabe des Strafverteidigers:in die fürsorgerische Unterstützung gehören. Zum Beispiel den Kontakt zur Familie der beschuldigten Person herzustellen oder mit dem Arbeitgeber zu schauen, dass es nicht vorschnell zu einer Entlassung kommt.
Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
Einen wichtigen Teil der Strafverteidigung bildet die Vorbereitung der beschuldigten Person auf die Hauptverhandlung sowie das Plädieren vor Gericht. Das Verhalten im Gerichtssaal hat regelmässig einen grossen Einfluss auf das Urteil, wobei die effektive Strafverteidigung natürlich bereits mit dem ersten Tag der Strafuntersuchung beginnen sollte.