Was tun, wenn man Bilder mit verbotener Pornographie oder Gewalt erhält? (Einordnung des Interviews mit Ernst Hofer)

Wie soll man sich daher verhalten, wenn man einen geschmacklosen Film bspw. von einer vermeintlichen Hinrichtung oder Sex eines Kindes mit einem Huhn erhält? Wichtig ist, dass man diese umgehend löscht und zwar überall – nicht nur in der WhatsApp, sondern auch in den Fotos und der Cloud! Denn der Besitz solcher Darstellungen ist strafbar, selbst wenn man diese ungefragt erhalten hat. Ebenfalls würde ich dem Absender mitteilen, man wolle auf keinen Fall wieder solchen Mist erhalten. Wer dies hingegen aufbewahrt, speichert oder gar weiterleitet, wird mit einer Geldstrafe und einer Busse bestraft, wenn er erwischt wird. Nicht genug: Hinzu kommen die Verfahrenskosten, der Eintrag ins Strafregister weger Kinder- und/oder harter Pornographie (sic!), allenfalls sogar eine obligatorische Landesverweisung und ein Berufs- sowie Tätigkeitsverbot.

Weitere Podcastreihen von Duri Bonin

  • Auf dem Weg zur Anwältin
  • Interview aus dem Gefängnis
  • Frag den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger
  • Strafverteidigung

Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach ‚Duri Bonin‘ suchen und abonnieren.