In diesem Blogbeitrag wollen wir den Fragen nachgehen,
- wann das Jugendstrafrecht Anwendung findet und
- welche Gesetze hierbei zu berücksichtigen sind.
Strafmündigkeit
Hier geht es um die Frage, ab welchem Alter man sich strafbar machen kann. In der Schweiz ist dies ab 10 Jahren.
In den meisten anderen europäischen Ländern liegt die Strafmündigkeit bei 12 oder 14 Jahren. In der Schweiz kann man also sehr früh mit dem Strafrecht in Berührung kommen.
Volljährigkeit
Der obere Rahmen für die Anwendung des Jugendstrafrechts bildet die Volljährigkeit. Ab dem 18. Lebensjahr gilt dann das Erwachsenenstrafrecht.
Da insbesondere bei jungen Männern die persönliche Entwicklung der körperlichen oftmals hinterherhinkt, ist diese strikte Regel unglücklich. In den umliegenden Ländern liegt denn auch diese Grenze für das Jugendstrafrecht meist höher.
Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren
Folglich sind Jugendliche vom 10. bis zum 18. Lebensjahr nach dem Jugendstrafrecht zu beurteilen.
Da aber natürlich ein Kind von 10 Jahren nicht gleich wie ein Jugendlicher von 18 Jahren behandelt werden kann, findet sich innerhalb des Jugendstrafrechts bei den Sanktionen eine Abstufung. Unabhängig vom Alter stehen dieselben Schutzmassnahmen zur Verfügung. Immerhin enthält das Gesetz Bestimmungen, welche bei der Unterbringung Einschränkungen festlegen.
Rechtsgrundlagen
Macht sich also ein Kind resp. Jugendlicher im Alter zwischen 10 und 18 Jahren strafbar, findet das Jugendstrafrecht auf ihn Anwendung. Welche Bestimmungen müssen hierbei beachtet werden?
Materielles Strafrecht
Bei der Frage, welche Verhaltensweisen strafbar sind, gibt das Strafgesetzbuch (abgekürzt StGB) die Antwort. Diese Normen gelten für Erwachsene und Jugendliche.
Jugendstrafprozessrecht
Die „Spielregeln“, wie ein Strafverfahren läuft, finden sich grundsätzlich in der Strafprozessordnung (abgekürzt StPO). Für Jugendliche gelten jedoch teilweise abweichende Bestimmungen. Diese sind in der Jugendstrafprozessordnung (abgekürzt JStPO) festgehalten.
Jugendstrafgesetzbuch
Ebenfalls gibt es ein Jugendstrafgesetzbuch (abgekürzt JStG). Dort sind vor allem die möglichen Sanktionen und Massnahmen für Kinder und Jugendliche geregelt.