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Überwachungsstaat Schweiz: Ein Geschenk für Kriminelle?

Ein Essay von Duri Bonin

Hilft Proton den Verbrechern?

Proton schützt E-Mails vor fremden Blicken. Auch Erpresser nutzen den Dienst. Nora Markwalder, Strafrechtsprofessorin an der Universität St. Gallen, konfrontiert Gründer Andy Yen mit diesem Einwand. Die beiden diskutieren am 4. September 2026 an der Tagung «Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts» in Zürich. Yens Warnung geht über die Privatsphäre hinaus: Wer Unternehmen wie Proton vertreibt, könnte ausgerechnet die Schweizer Strafverfolgung schwächen. [1]

Mit seiner 2025 vorgelegten Revision der Überwachungsverordnungen will der Bundesrat mehr Internetdienste stärker in die Pflicht nehmen. Je nach Einstufung müssten sie Nutzer identifizieren, Kommunikationsspuren sechs Monate aufbewahren und bestimmte Behördenanfragen automatisiert beantworten. Neue Auskunfts- und Überwachungstypen wurden ausdrücklich «auf Wunsch der Strafverfolgungsbehörden» aufgenommen. Das steht im erläuternden Bericht des Bundes. [2]

Die Rechnung lautet: mehr Daten, bessere Aufklärung. Yen erinnert an eine Möglichkeit, die diese Rechnung kippen kann. Das Unternehmen, das die Daten sammeln soll, muss nicht in der Schweiz bleiben.

Die Schweiz ist nicht das Internet

Warum soll Proton nicht tun, was Swisscom längst muss? Yen hält den Vergleich für verfehlt. Auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt stehen Anbieter mit vergleichbaren Pflichten miteinander im Wettbewerb. Proton konkurriert dagegen weltweit mit Google und Microsoft. Nach Yens Einschätzung träfen zusätzliche Schweizer Pflichten sein Unternehmen, nicht aber diese Konkurrenten in gleicher Weise. [1]

Entscheidend ist dabei, womit Proton konkurriert: mit dem Schutz vertraulicher Daten. Wer sich deshalb für den Dienst entscheidet, wird zusätzliche Datensammlungen kaum als Verbesserung empfinden. Die Schweiz würde ausgerechnet jener Firma einen Nachteil auferlegen, die von hier aus eine Alternative zu den grossen ausländischen Anbietern aufbauen will.

Ein Staat kann ein Unternehmen zur Datensammlung verpflichten. Das Vertrauen seiner Kunden kann er nicht verordnen.

Natürlich bestimmt ein Firmenchef nicht die Schweizer Rechtsordnung. Aber seine Reaktion auf eine Vorschrift gehört zu deren Folgen. Wer nur fragt, was er Proton auferlegen kann, und nicht, was Proton dann tut, hat die Hälfte der Rechnung vergessen.

Neue Server und Rechenzentren baut Proton laut Yen bereits im Ausland. Den Wegzug des Unternehmens bereitet es vor. Das sind zwei verschiedene Schritte. Käme es tatsächlich zum Wegzug, könnten Schweizer Ermittler für Auskünfte häufiger auf ausländische Behörden und internationale Rechtshilfe angewiesen sein. Genau davor warnt Yen: Heute biete Proton Zusammenarbeit an; morgen müsste man sich womöglich an Stellen wenden, auf deren Unterstützung man weniger Einfluss habe. [1]

Das wäre kein blosser Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Die Schweiz hätte einen erreichbaren Anbieter aus ihrem Rechtsraum gedrängt und wäre stärker von anderen Staaten abhängig. Aus einer Verschärfung der eigenen Vorschriften würde ein Verlust eigener Handlungsmöglichkeiten.

Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 eine Überarbeitung, eine Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen und eine zweite Vernehmlassung angekündigt. [3] Doch wer heute ein Rechenzentrum plant, kann nicht beliebig lange darauf warten, unter welchen Bedingungen er es morgen betreiben darf. Die politische Ungewissheit gehört bereits zu den Standortbedingungen. Eine Vorschrift muss noch gar nicht gelten, um Investitionen zu verlagern.

Der Staat bestellt einen Datenvorrat

Auch wenn Proton bliebe, wäre die Frage nach den Grenzen der Überwachung nicht erledigt.

Nehmen wir eine Mitarbeiterin einer Verwaltung, die einer Journalistin schreibt. Beide mögen gute Gründe haben, ihren Kontakt vertraulich zu halten. Wer weiss, dass sie miteinander kommunizieren, braucht den Inhalt ihrer Nachrichten möglicherweise gar nicht, um die Quelle einer Enthüllung zu vermuten.

Solche Angaben darüber, wer wann mit wem kommuniziert, heissen Metadaten. Der Ausdruck klingt, als handle es sich um die Verpackung. Dabei kann schon die Adresse empfindlich sein.

Yens Grenze verläuft zwischen der Hilfe bei einer konkreten Untersuchung und einer Speicherung, die sämtliche Nutzer eines Dienstes erfasst. Er lehnt ab, Kommunikationsspuren auch jener Menschen vorsorglich aufzubewahren, gegen die überhaupt kein Verdacht besteht. [1] Dass später für eine Herausgabe rechtliche Voraussetzungen gelten, beantwortet diesen Einwand nicht. Die Datensammlung über die Unverdächtigen wäre dann bereits angelegt.

Für die Strafverfolgung kann das nützlich sein. Wird eine Erpressung erst später entdeckt, lässt sich eine inzwischen gelöschte Spur nicht zurückholen. Diesen Nutzen bestreite ich nicht. Aber er ist nicht kostenlos zu haben. Die Politik entscheidet damit auch, welche Informationen über Unbeteiligte gesammelt und für Monate verfügbar gehalten werden müssen.

Was nicht gespeichert wird, kann bei einem Einbruch in diese Datensammlung nicht gestohlen werden. Zwingt man einen Anbieter, mehr aufzubewahren, verändert man daher auch, was ein Angreifer bei ihm erbeuten könnte.

Dazu kommt Yens Warnung vor automatisierten Behördenzugängen. Er spricht von einer Hintertür, die sich nicht ausschliesslich für die Guten öffnen lasse. [1] Vorgesehen sind bestimmte automatisierte Auskünfte, kein freies Mitlesen sämtlicher Nachrichten. Auch ein allgemeines Verbot der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung enthält die Vorlage nicht. [2] Die Frage nach den zusätzlichen Angriffsmöglichkeiten bleibt trotzdem bestehen.

Das Gesetz bestimmt, wer zugreifen darf. Es verhindert nicht von selbst, dass jemand Unberechtigtes Zugriff erlangt. Wer eine zusätzliche Datensammlung und neue Zugangswege verlangt, muss deshalb auch den möglichen Schaden durch Missbrauch, Datendiebstahl und Spionage berücksichtigen.

Sonst wird unter dem Titel der Sicherheit ein Risiko geschaffen, das bei der Begründung der Massnahme nicht mitgezählt wird.

Eine Befugnis ist noch kein Ermittlungsergebnis

Markwalders Frage verdient dennoch mehr als einen Vortrag über Privatsphäre. Was tut Proton gegen die Erpresser?

Yen schildert, wie das Unternehmen missbräuchliche Konten sperrt. Wer seine Kontaktadresse ständig verliert, soll den Dienst unattraktiv finden. [1] Das ist nachvollziehbar. Es ist aber noch keine aufgeklärte Erpressung. Vielleicht wechselt der Täter bloss den Anbieter. Für die geschädigte Person ist damit wenig gewonnen.

Ich muss Proton deshalb nicht für den besseren Kriminalitätsbekämpfer halten, um Yens Kritik ernst zu nehmen. Überzeugender ist seine Forderung, technisches Wissen und Zusammenarbeit zu stärken. Er berichtet von einer Strafjustiz, deren Kenntnisse mit der Entwicklung nicht überall Schritt gehalten hätten, und von Fachleuten in den Unternehmen, die helfen könnten. [1]

Ob Ermittlungen an fehlenden Daten, fehlendem Personal oder fehlendem Wissen scheitern, ist keine akademische Feinheit. Es entscheidet darüber, ob die nächste Überwachungspflicht das Problem überhaupt trifft. Eine zusätzliche Befugnis lässt sich beschliessen. Einen kompetenten Ermittler hat man damit noch nicht.

Polizei und Staatsanwaltschaft sollen sagen, was sie für ihre Arbeit brauchen. Daraus darf aber nicht schon das politische Programm werden. Die Politik muss auch danach fragen, welche Datenrisiken sie schafft, welche Anbieter sie verdrängt und ob die Ermittlungsbehörden danach tatsächlich besser arbeiten können. Es genügt nicht, eine Vorschrift aus der Sicht jenes Amtes zu beurteilen, das sie anwenden möchte.

Als Strafverteidiger möchte ich diese Debatte nicht bei der beruhigenden Absichtserklärung stehen lassen, man wolle doch nur die Kriminellen treffen. Mich interessiert, was die Regel bewirkt, wenn alle Beteiligten auf sie reagieren: Unternehmen, Kunden, Täter und ausländische Behörden.

Am Ende könnte die Schweiz mehr Überwachung vorgeschrieben und weniger Aufklärung erreicht haben.

Und die Staatsanwältin, der man helfen wollte, wartet auf die Rechtshilfe.


Gespräch und Quellen

[1] Gespräch: Nora Markwalder und Andy Yen, englischsprachiges Livegespräch an der Tagung «Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts», Zürich, 4. September 2026. Die hier wiedergegebenen Aussagen Yens stammen aus diesem Gespräch. Zur Tagungswebsite · Zur Podcastübersicht «Auf dem Weg als Anwält:in».

[2] Verordnungsvorlage: EJPD, Erläuternder Bericht zur Revision von VÜPF und VD-ÜPF vom 8. Januar 2025.

[3] Überarbeitung: Bundesrat, Mitteilung vom 11. Februar 2026 zur weiteren Überarbeitung und zur geplanten zweiten Vernehmlassung.

Das Gespräch zum Essay

Prof. Nora Markwalder befragt Proton-Gründer Andy Yen zu staatlicher Überwachung, vertraulicher Kommunikation und der Zusammenarbeit mit der Strafverfolgung. Das englischsprachige Livegespräch im Podcast «Auf dem Weg als Anwält:in».

→ Das Gespräch im Podcast hören: Überwachungsstaat Schweiz? Der Proton-Chef Andy Yen schlägt Alarm

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

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