#420 Einfluss der Protokollierung auf die Würdigung von Aussagen (Art. 78 Abs. 3 StPO)
In Einvernahmen bei Polizei und Staatsanwaltschaft wird kein Wortprotokoll erstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers geht es bei der Protokollierung darum, Wichtiges auszuwählen, zu „übersetzen“