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Den Tiger vom Berg locken

Sechs Strategeme für die Strafverteidigung. Von Duri Bonin.

«Mit einem kleinen h.»

London, 1889. Eine Untersuchungskommission prüft schwere Vorwürfe gegen den irischen Politiker Charles Stewart Parnell. Die Zeitung The Times hat einen angeblich von ihm geschriebenen Brief veröffentlicht. Darin scheint Parnell einen der beiden Morde zu billigen, bei denen 1882 in Dublin zwei britische Amtsträger getötet wurden. Parnell bestreitet die Echtheit. Die Briefe kamen über einen Verband zur Zeitung, der belastendes Material gegen ihn sammeln liess. Beschafft hatte sie der Journalist Richard Pigott. Er behauptet, sie in Paris gekauft zu haben. [1]

Vor der Kommission wird Pigott nun als Zeuge befragt. Im Kreuzverhör bittet Parnells Anwalt Charles Russell ihn, einige Wörter aufzuschreiben. Zuletzt fügt er, scheinbar beiläufig, «hesitancy» hinzu, das englische Wort für Zögern. Und betont: mit einem kleinen h.

Pigott schreibt «hesitency». Dasselbe falsche e statt a steht in einem der belastenden Briefe. Russell kennt den Fehler bereits aus einem echten Schreiben Pigotts. Er hat die Falle vorbereitet: Pigott soll seinen gewohnten Schreibfehler wiederholen, ohne dessen Bedeutung zu erkennen. Der Hinweis auf das h lenkt seine Aufmerksamkeit auf den falschen Buchstaben. [1]

«Den Tiger vom Berg in die Ebene locken» heisst das fünfzehnte Strategem. Der Tiger soll die Stellung verlassen, in der er im Vorteil ist. So lässt sich Russells Vorgehen lesen: Über die Herkunft der Briefe kann Pigott eine passende Geschichte erzählen. Seine eigene Schreibweise muss Pigott vorführen. Russell verlangt kein Geständnis. Er lässt den Zeugen einen Hinweis auf seine Urheberschaft liefern. Die List liegt darin, den Zweck der Schreibprobe zunächst zu verbergen. [2]

Die sogenannten 36 Strategeme sind eine anonym überlieferte chinesische Sammlung von Kriegslisten. Ihre genaue Entstehung ist umstritten. Sie geben wiederkehrenden Manövern Namen: einen Gegner ablenken, ihn aus einer sicheren Stellung locken oder ihm die Grundlage seiner Stärke entziehen. [2] Diese Bilder helfen, Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, die beim unmittelbaren Widersprechen leicht übersehen werden. Strategeme in der Strafverteidigung sind deshalb keine Sammlung von Tricks, sondern ein Vokabular für indirektes Denken: Wo liegt die Stärke der Gegenseite, welche Annahme trägt einen Vorwurf, und welche Reaktion sollte man gerade nicht liefern?

Im Osten lärmen, im Westen angreifen

Eine gedachte Verhandlung wegen einer angezeigten Vergewaltigung: Die Verteidigerin spricht eine konkrete, für den Vorwurf erhebliche Abweichung zwischen zwei Aussagen der Privatklägerin an. «Sie wollen doch nur das Opfer unglaubwürdig machen», fährt deren Anwalt dazwischen.

Dieser Einwurf erklärt nicht die Abweichung in den Aussagen. Er greift stattdessen die Fragenden an: Sie wolle die Privatklägerin herabsetzen. Beginnt die Verteidigerin nun, ihr Mitgefühl und ihr Berufsethos darzulegen, folgt sie diesem Themenwechsel. Ob sie dabei höflich bleibt oder laut wird, ändert daran nichts. Die ursprüngliche Frage ist unbeantwortet.

Der Angriff auf die Fragende droht die Antwort auf ihre Frage zu ersetzen. Darin liegt die mögliche Ablenkung, welche einem an das sechste Strategem gemahnen lässt. Die Verteidigerin braucht darüber keinen zweiten Streit zu eröffnen: «Sie versuchen, mich abzulenken!» würde die fehlende Antwort ebenfalls nicht ersetzen. Klugerweise bleibt sie bei ihrer Frage: «Es geht um diese beiden Angaben. Wie erklärt die Privatklägerin den Unterschied?» [2][4]

Ein berechtigter Einwand gegen eine unzulässige oder herabsetzende Befragung wäre etwas anderes. Aber der Hinweis auf Mitgefühl beantwortet für sich genommen keine erhebliche Beweisfrage.

Um 1830 untersucht Schopenhauer in seiner Kunst, Recht zu behalten solche Verschiebungen. Sein achtzehnter Kunstgriff beschreibt den Themenwechsel, mit dem man einer gefährlich werdenden Argumentation entkommt. Er fordert treffende Namen für die Kunstgriffe, damit man sie nicht jedes Mal neu entdecken muss. [3]

Das ist auch der Nutzen der chinesischen Listformeln. Nach der Verhandlung lässt sich nicht bloss sagen: «Das war unfair.» Man kann den Vorgang benennen und erklären: «Wir wollten eine widersprüchliche Aussage prüfen. Dann kam ein Vorwurf gegen unsere Absichten. Darauf haben wir so ausführlich geantwortet, dass die Widersprüche liegen blieben.» Wer dieses Ablenkungsmuster kennt, kann es beim nächsten Mal früher erkennen – und bei seiner Frage bleiben.

Das Brennholz unter dem Kessel wegziehen

Eine Behauptung steht im Polizeirapport, im Gutachten, in einer Frage bei der Beschuldigteneinvernahme und schliesslich in der Anklage. Vier Bestätigungen?

Nehmen wir an, eine befragte Person erklärt vor Ort, der Beschuldigte habe schon vor der Auseinandersetzung gedroht. Die Polizei hält das im Rapport fest; überprüft wird die Angabe nicht. Ein Gutachter übernimmt sie als Ausgangstatsache. Der Beweiswert von Polizeirapporten ist ihm nicht hinreichend bekannt. Der Staatsanwalt fragt gestützt darauf: «Weshalb hatten Sie ihm bereits vorher gedroht?» Schliesslich steht die Drohung in der Anklage.

Die Angabe ist durch die Akten gewandert und hat an Autorität gewonnen. Eine verwertbare Beobachtung ist dabei nicht hinzugekommen. Auch die Frage im Einvernahmeprotokoll bestätigt die Drohung nicht. Sie setzt sie voraus.

Schopenhauer beschreibt dasselbe Problem anhand von hundert Geschichtsschreibern, die voneinander abschreiben: Die vielen Fundstellen gehen auf die Aussage eines Einzigen zurück. Die Zahl der Verfasser wächst. Die Zahl der unabhängigen Quellen nicht. [3] Ein verwandtes Problem kann bei wiederholten Haftverlängerungen entstehen. Wird eine Haft jeweils um drei Monate verlängert, kann dieselbe Annahme vom ursprünglichen Haftantrag abgeschrieben worden sein und dann ungeprüft von Verfügung zu Verfügung wandern. Dann muss die Verteidigung fragen: Was wurde tatsächlich geprüft, was lediglich übernommen? Eine Behauptung gewinnt nicht dadurch an Beweiskraft, dass sie schon im vorletzten Beschluss stand. 

Das ist die Übertragung des neunzehnten Strategems: Statt jede Wiederholung einzeln zu bekämpfen, untersucht die Verteidigung die Grundlage, aus der alle schöpfen. [2]

Dabei darf sie nicht verschiedene Erkenntnisse vermengen. Eine Ärztin kann Beschwerden selbst feststellen und zugleich die Schilderung der Patientin über deren Entstehung wiedergeben. Ihr Befund ist eine eigene Erkenntnis. Die erzählte Vorgeschichte wird durch ihre Wiedergabe noch nicht zu einer zweiten Beobachtung des damaligen Geschehens. Zu prüfen ist, worauf die jeweilige Schlussfolgerung beruht – nicht pauschal, ob die Ärztin etwas Wertvolles beizutragen hat.

Wie weit eine gemeinsame Fehlerquelle reichen kann, zeigte das «Phantom von Heilbronn». Dieselbe weibliche DNA an zahlreichen Tatorten in mehreren Ländern schien auf eine aussergewöhnlich umtriebige Täterin hinzuweisen. 2009 stellte sich heraus: Die DNA befand sich schon vor der Spurensicherung auf den Wattestäbchen. Die Verbindung lag im Untersuchungsmaterial. [5]

Das Beispiel zeigt, weshalb die Herkunft eines Beweisergebnisses ebenso wichtig werden kann wie sein Inhalt. Hält die Ausgangsquelle der Prüfung stand, bleibt sie ein belastender Beleg. Ihre Wiederholung vervielfacht ihn nicht. Beseitigt ist er deswegen aber auch nicht.

Einen Backstein hinwerfen, um einen Jadestein zu erlangen

Ein Mandant liegt mit seinem Nachbarn im Streit. Nun ist dessen Auto zerkratzt. Gehässige Nachrichten des Mandanten liegen vor; ihre Urheberschaft ist unbestritten. Trotzdem möchte er, dass sein Anwalt alles bestreitet. Er fürchtet: Sobald er den Streit zugibt, hält man ihn auch für den Täter.

Warum den belegten Streit leugnen? Die Verteidigung kann sagen: «Ja, mein Mandant war wütend. Ja, er hat diese Nachrichten geschrieben.» Und dann fragen: «Was belegt, dass er auch das Auto beschädigt hat?»

Einen Ausgangspunkt anzuerkennen heisst nicht, die daraus gezogene Schlussfolgerung zu übernehmen. Diese Unterscheidung eröffnet einen Weg zwischen «alles bestreiten» und «alles einräumen». Die Verteidigung verzichtet auf die aussichtslose Darstellung eines friedlichen Nachbarn und konzentriert sich auf die offene Frage der Täterschaft. So lässt sich das siebzehnte Strategem übertragen: etwas preisgeben, um an anderer Stelle mehr zu erreichen. [2][3]

Das Zugeständnis muss allerdings begrenzt bleiben. Sagt die Gegenseite später: «Die Verteidigung räumt selbst ein, dass ihr Mandant dem Nachbarn schaden wollte», ist bereits etwas hinzugekommen. Eingeräumt wurden Wut und Nachrichten, nicht der Entschluss, das Auto zu beschädigen. Der Anwalt muss diese Erweiterung richtigstellen. Sonst wird ihm am Ende eine Absicht als zugestanden zugerechnet, deren Nachweis gerade fehlt. Ein Zugeständnis darf unterwegs nicht wachsen. [4]

Eine weitreichendere Entscheidung traf Clarence Darrow 1924 in Chicago. Seine Mandanten Nathan Leopold und Richard Loeb hatten den vierzehnjährigen Bobby Franks ermordet und bereits gestanden. Darrow liess sie auch vor Gericht auf schuldig plädieren. Damit entschied über die Strafe ein Richter statt einer Jury. Die Verteidigung konzentrierte sich darauf, die Todesstrafe abzuwenden. [6]

Der Schachzug veränderte in diesem Fall, wer über welche Frage entscheiden würde. Eine Zusage, dass die beiden verschont würden, gab es nicht; der Richter warnte ausdrücklich vor einem möglichen Todesurteil. [6] Was im Bild ein Backstein ist, kann im Verfahren ein schwerwiegender Verzicht sein. Der Mandant muss wissen, was er preisgibt, was weiterhin bestritten wird und was der erhoffte Gewinn keineswegs garantiert.

Die List der schönen Frau

Ibiza, Juli 2017. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und sein Parteikollege Johann Gudenus treffen eine Frau, die als vermögende russische Investorin auftritt. In einer Villa sprechen sie unter anderem über Spenden, öffentliche Aufträge und eine mögliche Übernahme der Kronen Zeitung. Die Begegnung wird heimlich gefilmt. Die Frau spielt eine Rolle. Im Mai 2019 veröffentlichen Süddeutsche Zeitung und Spiegel Ausschnitte des Videos. [7]

Als analytische Übertragung lässt sich darin eine Lockvogelvariante des einunddreissigsten Strategems erkennen. Der Name «Die List der schönen Frau» erklärt wenig, wenn man nur an sexuelle Verführung denkt. In der beschriebenen Inszenierung werden Geld, Geschäftsgelegenheiten und Einfluss in Aussicht gestellt. Das Gegenüber tritt als mögliche Partnerin auf, nicht als jemand, der belastende Äusserungen dokumentiert. [2][7]

Für die Strafverteidigung folgt daraus eine Prüfaufgabe, keine pauschale Entlastung. Wer hat die Begegnung angebahnt? Wer führt welche Themen ein? Was zeigt die vollständige Aufnahme? Was wurde besprochen, was tatsächlich getan?

Eine echte Aufnahme kann eine inszenierte Situation zeigen. Die Worte werden dadurch nicht ungeschehen. Ihre Bedeutung lässt sich aber nicht unabhängig davon beurteilen, worauf sie antworten. Die Kamera hält das Gespräch fest. Sie erklärt nicht von selbst, wie es zustande kam.

Weglaufen ist das Beste

Eine weitere gedachte Verhandlung: Eine Ärztin behandelt eine Frau nach einer angezeigten Körperverletzung. In ihrem Bericht bringt sie deren Panikattacken mit diesem Vorfall in Verbindung. In den Akten liegt jedoch eine Nachricht, die die Frau zwei Monate vor dem Vorfall geschrieben hat: «Schon wieder eine Panikattacke. Ich habe es nicht aus der Wohnung geschafft.»

Die Nachricht widerlegt den Vorwurf der Körperverletzung nicht. Sie wirft aber die Frage auf, ob die Ärztin bei ihrer Beurteilung auch frühere Beschwerden berücksichtigt hat. Vor Gericht erklärt die Ärztin, beim Verfassen des Berichts habe ihr diese Nachricht nicht vorgelegen.

Der Verteidiger fragt: «Sie kennen diese Nachricht also nicht?» Er erwartet ein Nein. Er möchte dem Gericht zeigen, dass die Ärztin ihre Einschätzung ohne diese Information abgibt.

Die Antwort lautet: «Damals kannte ich sie nicht. Inzwischen habe ich sie gelesen.»

Das erhoffte Nein ist ausgeblieben. Der Anwalt hat aus einer früheren Wissenslücke auf eine heutige geschlossen. Nun steht fest, dass die Ärztin die Nachricht kennt. Der geplante Angriff trifft ihre gegenwärtige Einschätzung so nicht.

Jetzt wäre die Versuchung gross, die Sache zu klären: «Aber dann müssen Sie Ihre Einschätzung doch ändern?» Damit würde der Anwalt die Ärztin einladen, ausführlich zu erklären, weshalb sie trotz der Nachricht bei ihrer Beurteilung bleibt. Er hätte nicht nur die gewünschte Antwort verfehlt, sondern könnte selbst den Anlass für einen zusätzlichen belastenden Vortrag schaffen.

Die bessere Reaktion kann unspektakulär sein: «Danke für Ihre Antwort.» Ein ruhiger Blick in die Notizen. Der nächste Punkt.Weitergehen, als habe die Antwort genau das geklärt, was geklärt werden sollte.

«Weglaufen ist das Beste» bedeutet hier: den misslungenen Frageblock verlassen, bevor der Versuch, ihn zu retten, den Nachteil vergrössert. Die Antwort verschwindet dadurch nicht. Aber der Anwalt legt nicht auch noch durch dreimaliges Nachfragen offen, wie wichtig ihm das ausgebliebene Nein gewesen wäre.

Später lässt sich anhand der gesamten Aussage prüfen, wie überzeugend die Ärztin frühere Beschwerden und mögliche Folgen des Vorfalls auseinanderhält. Einwände dazu kann die Verteidigung dem Gericht vortragen. Sie braucht die Ärztin nicht erst zu dem Satz zu bewegen: «Meine Einschätzung überzeugt nicht.» Über deren Beweiswert entscheidet das Gericht, nicht die Befragte.

«Danke für Ihre Antwort. Kommen wir zum nächsten Punkt.»


Zum Weiterhören

Folge #187: Die Kunst der List
Mit Frank Renold über die 36 Strategeme und ihre Anwendung in der juristischen Arbeit.

Folge #209: Das Huhn töten, um den Affen zu erschrecken
Mit Frank Renold über Cicero, eigene Strategeme und Anti-Strategeme.

Folge #220: Die Strafverteidigung, das Theater und die Wahrheit
Mit Frank Renold über die Adressaten einer Äusserung und darüber, weshalb eine List scheitert.

Folge #321: Vincenz-Prozess – Die Kunst Recht zu behalten
Mit Nina Langner über rhetorische Strategeme – und den Trick, anderen Tricks vorzuwerfen.

Quellen und Anregungen

[1] Pigott und Russell: Francis L. Wellman, The Art of Cross-Examination, Ausgabe 1904, Kapitel XI. Ergänzend Frank McNally, Under a bad spell, The Irish Times, 26. Februar 2014.

[2] Strategeme und Strafverteidigung: Harro von Senger, 36 Strategeme für Juristen, Stämpfli, Bern 2020. Stephan Bernard, Was ist Strafverteidigung? Eine Praxiseinführung, 2. Auflage, sui generis, 2021, insbesondere S. 150–154.

[3] Arthur Schopenhauer: Eristische Dialektik / Die Kunst, Recht zu behalten, um 1830. Insbesondere «Basis aller Dialektik», die Kunstgriffe 4, 9, 14, 18 und 30 sowie die Anmerkung zu Kunstgriff 2 über ihre Benennung. Zugängliche Textfassung bei Projekt Gutenberg.

[4] Edward E. Ott: Juristische Dialektik. 50 dialektische Argumentationsweisen und Kunstgriffe, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen Recht zu behalten, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Helbing & Lichtenhahn, Basel und Frankfurt am Main 1995. Insbesondere S. 23–31, 41–48 und 54–59.

[5] Phantom von Heilbronn: ISO, The mystery of the Phantom of Heilbronn, 6. Juli 2016.

[6] Clarence Darrow: Douglas O. Linders Dokumentation zum Verfahren gegen Leopold und Loeb, einschliesslich Darrows Schuldbekenntnis und der richterlichen Belehrung.

[7] Ibiza: ORF, Chronologie der Ibiza-Affäre, 17. Mai 2020.

Die Zuordnungen historischer Vorgänge zu den Strategemen sind analytische Übertragungen. Der Heilbronn-Fall veranschaulicht eine gemeinsame Fehlerquelle, keine Listanwendung durch einen Verteidiger. Die Alltagsszenen und die darin wiedergegebenen Nachrichten sind entwickelte Beispiele, keine Berichte über konkrete Mandate.

Duri Bonin

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