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Rückfallgutachten prüfen: Warum plausibel nicht genügt

Gleicher Fall, anderes Risiko? Wie viel hängt vom Gutachter ab? Von Duri Bonin.

Wie stark hängt eine Rückfallprognose davon ab, wer das Gutachten erstellt?

Stellen wir uns vor: dieselben Akten, derselbe Fall. Eine Fachperson spricht von einem mittleren Risiko, eine andere von einem hohen. Für den betroffenen Menschen kann dieser Unterschied die Aussicht auf Freiheit verändern.

Mit Prof. Thierry Urwyler bespreche ich in Teil 4 von «Gefahr ist kein Gefühl», was Justiz und Verteidigung hier prüfen müssen.

Wo entsteht die Abweichung? Bei der Auswahl der Informationen? Bei der Auslegung einer Bewertungsregel? Oder beim Schritt vom Punktwert zur Risikoeinschätzung?

Gutachten können schlüssig klingen, ohne diese Fragen zu beantworten.

Rückfallgutachten prüfen: drei Fragen

Beim Lesen würde ich deshalb einmal rückwärts vorgehen:

  • Welche konkrete Bewertung trägt das Ergebnis?
  • Auf welche Aktenstelle stützt sie sich?
  • Welche Regel rechtfertigt die vergebenen Punkte?

Kann ich diesen Weg nicht nachvollziehen, verlange ich die fehlende Herleitung. Auch bei korrekter Anwendung bleibt zu klären: Wie stark würden andere Fachpersonen bei derselben Grundlage abweichen?

Unsicherheit offenlegen

Im Gespräch spitze ich die Kritik bis zum Vergleich mit Hexenprozessen zu. Thierry widerspricht – und erklärt, warum bessere Instrumente und strengere Kontrolle zusammengehören.

Wer Entscheidungen über Freiheit begründet, muss auch die Unsicherheit seiner Entscheidungsgrundlage sichtbar machen.

Wie stellen wir in der Strafverteidigung, an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften sicher, dass wir die Bewertungsregeln eines verwendeten Instruments tatsächlich überprüfen können?


Zum Weiterhören

Rückfallgutachten: Warum plausibel nicht genügt | Gefahr ist kein Gefühl 4
Duri Bonin und Thierry Urwyler im Podcast «Auf dem Weg als Anwält».
Zur Podcastübersicht

Die Reihe «Gefahr ist kein Gefühl»

Thierry Urwyler: Gefahr und Risikonachweis im Präventionsstrafrecht. Eine Untersuchung zur stationären Massnahme nach Art. 59 StGB – zur Publikation auf ResearchGate.

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

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