Podcast
Auf dem Weg als Anwält:in
Duri Bonin reflektiert mit spannenden Gästen über die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger und darüber, wie Strafverfahren und Strafjustiz funktionieren. Was macht eine gute Anwältin, einen guten Anwalt aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie führt man Mandate? Wie begegnet man Beschuldigten und Opfern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Gegenseite? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie entsteht eine Verteidigungsstrategie? Es geht um Strafverfahren, Handwerk, Berufsethos, Zweifel, Druck und das Allzumenschliche im Recht.
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#80 Antrag um vorsorgliche Massnahmen am Freitag um 17 Uhr?
Sandra kann Duri Bonin davon überzeugen, dass ein Antrag um vorsorgliche Massnahmen an einem Freitag um 17 Uhr keine gute Idee ist. Nach Einreichung am Montag passiert dann jedoch eine ganze Woche einfach mal nichts, worauf ein Kampf um das Vorgehen entbrennt, anstatt dass die dringlichen Frage zu klären versucht wird.
Weitere Podcastreihen von Duri Bonin
- Auf dem Weg zur Anwältin
- Interview aus dem Gefängnis
- Fragen den Anwalt
- Mit 40i cha mers mit de Tiger
- Strafverteidigung
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#79 Ungültige Einvernahme (Art. 131 Abs. 3 StPO)
In einem Fall notwendiger Verteidigung (Art. 130 StPO) führte die Polizei die Einvernahme ohne Verteidigung durch. Als Folge hiervon ist diese Einvernahme ungültig (BGer 1B.445/2013 E. 2.3; BGer 6B.883/2013 E. 2.3), sofern der Beschuldigte nicht auf eine Wiederholung verzichtet (Art. 131 Abs. 3 StPO). Die Einvernahme ist separat unter Verschluss zu halten und nach rechtskräftiger Erledigung des Strafverfahrens zu vernichten.
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#78 Verzögerte Erstattung des Gutachtens
Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Untersuchungshaft mit der Begründung befristet, dass das psychiatrische Gutachten bis sodann zu erstatten sei; danach sei gestützt auf dieses der Haftgrund der Wiederholungsgefahr neu zu beurteilen. Nach Ablauf der Erstattungsfrist war auf Nachfrage beim Gutachter zu erfahren, die Begutachtung sei abgeschlossen, mit der schriftlichen Ausformulierung der Untersuchungsergebnisse sei er wegen Krankheit jedoch drei Wochen in Verzug!? Dies irrtiert Sandra und Duri Bonin aus mehreren Gründen. Sie gelangten deshalb an die Staatsanwaltschaft mit dem Antrag, dem Gutachter sei kurze Nachfrist zur Erstattung des Gutachtens resp. zur Einschätzung der Wiederholungsgefahr anzusetzen. Da der Staatsanwalt hiervon nichts wissen wollte, macht die Verteidigung nun im Rahmen des Haftverfahrens geltend, der Gutachter sei zu einer Anhörung vor dem Zwangsmassnahmengericht vorzuladen zwecks Äusserung zur Wiederholungsgefahr (Art. 225 Abs. 4 StPO) oder aber der Beschuldigte sei aus der Haft zu entlassen.
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#77 Vernehmungsstil und Fragetaktik einer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme
Sandra und Duri Bonin diskutieren anhand einer konkreten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme, wie sie Vernehmungsstil und Fragetaktik erlebt haben:
Der Staatsanwältin ist es durch freundliches, interessiertes sowie zugewandtes Verhalten gelungen, den Zeugen zum Reden zu ermutigen. Dass man spontanere und längere Antworten erhält, je mehr man seine eigene Gesprächsaktivität zurückhält und dem Sprechenden das Gefühl der Wichtigkeit seiner Aussage gibt, ist offensichtlich.
Voraussetzung für den Erhalt eigenständiger Aussagen ist ebenfalls die Kenntnis der Wirkungen bestimmter Fragen in einer konkreten Vernehmungssituation (Unterschied offene/geschlossene Fragen, Vermeidung von Angriffsflächen, Suggestionen oder Milderung von Dominanz durch die Art der Fragen). Aufgrund dessen, dass Vernehmungen (unbewusst) erfolgsorientiert sind, werden Suggestivfragen unnötig oft eingesetzt, welche meist so auch nicht im Protokoll erscheinen.
Ebenfalls nicht unbeachtet darf die Gefahr bleiben, dass der Vernehmungsbeamte aufgrund seines Vorwissens und der Situationsroutine den Vernehmungsablauf derart beeinflusst, dass inhaltliche Erwartungen zu einer einseitigen Schwerpunktbildung führen. Untersuchungen haben ergeben, dass erfahrene Beamte dazu tendieren, sich früh im Verfahren ein Bild über den Tathergang und von der befragten Person anzueignen und deren Erläuterungen entsprechend zu interpretieren. Offenbar führt die Vernehmungsroutine in grösserem Masse zu fixierten Erwartungen.
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Die vorgeschlagene Revision der Teilnahmerechte macht Angst (Gespräch mit RA Gregor Münch)
Anders als noch der Vorentwurf zielt der Entwurf massiv über das Ziel hinaus:
Gemäss geltender (massvoller) Regelung steht dem Beschuldigten als Kontrolle ein Teilnahmerecht bei Beweisabnahmen zu. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Störung der Wahrheitssuche ernsthaft zu befürchten ist, kann dieses Recht eingeschränkt werden.
Die vom Bundesrat vorgelegte Änderung will nun dieses Teilnahmerecht pauschal einschränken. Und zwar ohne jegliche Kontrolle! Sogar mehr noch: Die Kontrollrechte sollen vom Aussageverhalten des Beschuldigten abhängig gemacht werden.
Es kann mithin keine Rede davon sein, dass mit dieser Änderung die Teilnahmerechte massvoll eingeschränkt werden sollen. Im Gegenteil würden mit dieser Simplifizierung fundamentale (blutig erkämpfte) Prinzipien des Rechtsstaates untergraben. Der richtig verstandenen «Wahrheitssuche» dient ein solches mitnichten: Faktisch wird es damit zu noch mehr falschen «Geständnissen» kommen – Bestrafungswille anstatt Rechtsgeist um den Preis von Fairness, Wahrheit und Gerechtigkeit.
Für weiterführende Informationen:
- Vorgeschlagene Änderung der Spielregeln in Strafverfahren auf Kosten von Fairness, Gerechtigkeit und Wahrheit – dass ein solcher Vorschlag in einem (scheinbar) modernen Rechtsstaat überhaupt angedacht wird, zeigt, wie rechtsstaatsmüde der vorherrschende Zeitgeist ist
- Staatsanwälte wollen Einfluss auf Gesetzgebung stärken – NZZ vom 18.2.2020
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
- Anwaltskanzlei von Gregor Münch
- Titelbild bydanay
- Lernhilfen für die Anwaltsprüfung
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#76 Strafverteidigung bei Gutachten – ein Interview
Thierry Urwyler und Duri Bonin haben sich erneut zum Gespräch getroffen. Sie widmen sich bei ihrem Interview aus dem Gefängnis den beiden brisanten Fragen:
- Wie ist die Verteidigung bei Begutachtungen zu führen?
- Wie würden sie sich als beschuldigte Person bei der Begutachtung verhalten?
Die weiteren Gespräche von Thierry und Duri sind zu hören unter
- Podcast Auf dem Weg zur Anwältin 🎧 – Folge 65: Wie schreibt man eine Dissertation – via Spotify sowie Applepodcasts
- Podcast Interview aus dem Gefängnis 🎧 – Folge 5: Soll man die Gutachtertätigkeit einer Kontrolle zugänglich machen? – via Spotify sowie Applepodcasts
Schliesslich noch die beiden Buchempfehlungen: Thierry Urwyler, Teilnahmerecht bei gutachterlichen Explorationsgesprächen sowie Gfeller/Bigler/Bonin, Untersuchungshaft – Ein Leitfaden für die Praxis.
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Strafverteidigung bei Gutachten (Interview mit Dr. Thierry Urwyler)
Die früheren Gespräche von Thierry und Duri Bonin sind zu hören unter
- Podcast Auf dem Weg zur Anwältin 🎧 – Folge 65: Wie schreibt man eine Dissertation – via Spotify sowie Applepodcasts
- Podcast Interview aus dem Gefängnis 🎧 – Folge 5: Soll man die Gutachtertätigkeit einer Kontrolle zugänglich machen? – via Spotify sowie Applepodcasts
Und hier noch die beiden Buchempfehlungen: Thierry Urwyler, Teilnahmerecht bei gutachterlichen Explorationsgesprächen sowie Gfeller/Bigler/Bonin, Untersuchungshaft – Ein Leitfaden für die Praxis.
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#75 Arbeit an der Neuauflage der Lernhilfen – Neuerungen im StGB
Sandra und Duri Bonin arbeiten an den Neuauflagen der Lernhilfen für die Anwaltsprüfung. Sandra bemerkt hierbei, dass die Einarbeitung der Neuerungen viel mehr Zeit braucht, als vorab gedacht. Der neue Band im Prozessrecht (28. Auflage) liegt nun druckfertig vor. Duri ist momentan am StGB und erläutert Sandra die Neuerung zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (Fälle von häuslicher Gewalt): Ab dem 1. Juli 2020 kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht während der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt anordnen.
- Lernhilfen für die Anwaltsprüfung
- Bundesgesetz
über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen - Weitere Neuerungen im StGB: Änderung der Wiedergutmachungsregelung, Transparenz und Informationsaustausch
für Steuerzwecke sowie Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung
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#74 Mitwirkungs- und Substanziierungsobliegenheit im Entsiegelungsverfahren
Die Mitwirkungspflichten der Parteien im Entsiegelungsverfahren gehen weiter als sonst im Strafverfahren. Namentlich haben die Betroffenen, welche die Versiegelung beantragen, die prozessuale Obliegenheit, den Entsiegelungsrichter bei der Sichtung und Klassifizierung von Dokumenten zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht wird damit begründet, dass der Inhaber der Dokumente mit deren Inhalt besser vertraut ist als die Behörde. Kommt der Betroffene seiner Mitwirkungs- und Substanziierungsobliegenheit im Entsiegelungsverfahren nicht nach, ist das Zwangsmassnahmengericht nicht gehalten, von Amtes wegen nach allfälligen materiellen Durchsuchungshindernissen zu forschen.
- Das angesprochene Urteil des Bundesgerichts vom 16.12.2019, wonach im Strafverfahren niemand gehalten ist, zu seiner Belastung beizutragen (nemo tenetur se ipsum accusare), demzufolge der Betroffene auch nicht dazu verpflichtet werden kann, den Gerätesperrcode und den PIN- oder PUK-Code der SIM-Karte offenzulegen
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#73 Überlegungen von Sandra zum Interview ‚Soll man die Gutachtertätigkeit einer Kontrolle zugänglich machen‘?
Sandra hat das Interview ‚Soll man die Gutachtertätigkeit einer Kontrolle zugänglich machen?‘ von Duri Bonin mit Thierry Urwyler gehört. Sie kann es kaum glauben, wie sich die heutige Praxis gestaltet, zumal die technischen Möglichkeiten längst zur Verfügung stehen würden. Ausgehend von der Frage, wie man es selbst haben möchte, wenn man in dieser Situation stehen würde, erachtet Sandra das dem Gutachter Ausgeliefertsein ohne materielle Prüfungsmöglichkeit als unverständlich.
Das Interview von Duri mit Thierry ist zu hören unter
- Podcast Interview aus dem Gefängnis 🎧 – Folge 5: Soll man die Gutachtertätigkeit einer Kontrolle zugänglich machen? – via Spotify sowie Applepodcasts
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