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Auf dem Weg als Anwält:in

Duri Bonin reflektiert mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche. Abobutton klicken und keine Folge verpassen.

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#203 Wie ist es, in Cambridge zu studieren?

Der Rechtsphilosoph Tobias Schaffner hat für einen Schweizer Anwalt einen sehr aussergewöhnlichen Werdegang: Studium an den Universitäten Zürich und Genf, LLM sowie PhD in Cambridge, dazwischen Tätigkeiten in Anwaltskanzleien sowie am International Court of Justice (ICJ). Wie sich im Gespräch mit Duri Bonin zeigt, hat dieser viel mit den Friedensgesprächen von Yitzhak Rabin und Jassir Arafat sowie der Suche nach Werten (Liebe, Gerechtigkeit, Sinn des Lebens) zu tun.

Als Strafverteidiger erhält man Einblicke in die unglaublichsten Fälle und arbeitet eng mit sehr unterschiedlichen und spannenden Menschen zusammen. In diesem Podcast versucht der Anwalt Duri Bonin gemeinsam mit seinen Gesprächspartnern (Beschuldigte, Verurteilte, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Gutachter, Opfer, Unschuldigte, Schuldige …) zu ergründen, wie diese ticken, was sie antreibt und wie sie das Justizsystem erleben. Behandelt werden urmenschliche Themen. Bei genauerem Hinsehen findet man Antworten auf eigene Fragen des Lebens und der Gesellschaft.

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#202 Ein teuer erkaufter Erfolg vor Bundesgericht (Art. 56- 60 StPO)

Duri Bonin und Gregor Münch folgen dem Reporter Christoph Biermann in die Umkleidekabine des 1. FC Union Berlin und fragen sich, ob da nicht ein Ausstandsgrund gegeben ist? Duri glaubt ein persönliches Interesse an der Sache (Art. 56 lit. a StPO), Gregor eher einen Fall von Freundschaft (Art. 56 lit. e StPO) zu sehen. Daran knüpft sich eine Diskussion über Anwendungsbeispiele aus ihrer Praxis an, bei welchen ihnen Ausstandsgründe begegnet sind und/oder sie diese aus taktischen Erwägungen zur Disposition gestellt haben. Schliesslich kommen sie auch auf das Ausstandsverfahren zu sprechen (Art. 57 ff. StPO).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#201 Vom Schliessen von Türen

Rechtzeitig zum Homeoffice in Griechenland hat Frank Renold für Duri Bonin CD’s im Gepäck. Man merkt sofort, dass sie nicht die gleichen Jahrgänge sind: Duri kennt fast kein Album von Frank’s Lieblingsmusik. Sie schwelgen in Erinnerung an Hörerlebnisse, wie man Musik aufwendig kuratiert und gehört hat. Dies leitet über zur Sinnhaftigkeit des Lebens (sense of purpose): Warum genau steht man jeden Morgen auf? Lässt sich ein Ziel und Zweck im Leben aktiv finden? Verändern sich diese? Braucht Sinnhaftigkeit Mut? Nein, meinen Frank und Duri. Aber man muss die „Fallen“ (Autoleasing, Hypothek) und die eigene Freiheit erkennen sowie die Vorstellung von sich selbst ändern können (das Bild von sich als Anwalt oder Schauspieler oder Hausbesitzer). Wie sich schon in den vergangenen Podcast’s abgezeichnet hat, stehen bei Frank die Zeichen auf Veränderung: Er hat Türen nun geschlossen. Wo geht wohl die nächste Türe auf?

Duri Bonin – www.duribonin.ch – und Frank Renold – www.pfirsi.ch – unterhalten sich einmal im Monat im Podcast ‚Mit 40i cha mers mit de Tiger‘ – https://40i.podigee.io – über aktuelle Herausforderungen in Familie, Beruf und Gesellschaft. Frank ist Mitgründer des theater anundpfirsich und arbeitet als Schauspieler, Improvisationstrainer und Coach. Duri Bonin arbeitet als Anwalt, ist Autor verschiedener Publikationen und Podcasts und führt mit Frank ab und an den Workshop ‚Souverän durch die mündliche Anwaltsprüfung‘ durch.

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#200 Solothurn am Rheinfall? (Art. 43- 55 StPO)

Thema von Duri Bonin und Gregor Münch ist die nationale Rechtshilfe: Als Grundsätze lässt sich festhalten, dass die Behörden zur Rechtshilfe verpflichtet sind (Art. 44 StPO) und zwar unentgeltlich (Art. 47 StPO). Durchgeführt werden kann die Rechtshilfe entweder direkt durch den „ersuchenden“ Kanton im anderen Kanton (Art. 52 f. StPO – vorgängige oder nachträgliche Benachrichtigung) oder mittels Rechtshilfeersuchen an den „betroffenen“ Kanton (Art. 49 ff. StPO – Rechtshilfe i.e.S.). Kurz streifen sie sodann noch das komplexe Thema der internationalen Rechtshilfe, welche im IRSG, bilateralen und multilateralen Staatsverträgen geregelt ist (Art. 54 f. StPO).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#199 Jeden so verteidigen, wie man es für sich selbst gerne hätte

Auf eine Zigilänge unterhalten sich Duri Bonin und Nina Langner darüber, was für eine Strafverteidigerin sie für sich selbst wünschen würden. Dies muss der Massstab, für die eigene Arbeit sein: Jeden nach derjenigen Maxime verteidigen, durch die du zugleich wollen kannst, dass man sich auch für dich einsetzen würde.

Im Podcast ‚Auf dem Weg zur Anwältin‘ – https://anwaltspruefung.podigee.io – reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

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#198 Eine Stadt, zwei Vereine (Art. 31- 40 StPO)

Thema von Duri Bonin und Gregor Münch sind die Gerichtsstandregeln bei den verschiedenen möglichen Konstellationen:

  • Tat eines Täters an einem Tatort (Art. 31 Abs. 1 & 2 StPO),
  • mehrere Straftaten eines Täters am gleichen oder an verschiedenen Orten (Art. 31 Abs. 3 & Art. 34 Abs. 1 StPO),
  • Gerichtsstand der Anstifter, Gehilfen und Mittäter (Art. 33 StPO),
  • besondere Gerichtsstände bei Mediendelikten (Art. 35 StPO), strafbaren Handlungen im Ausland oder ungewissem Tatort (Art. 32 StPO), bei SchkG-Delikten und Strafverfahren gegen Unternehmen (Art. 36 StPO).
    Schliesslich gehen sie noch auf das Gerichtsstandsverfahren bei innenkantonalen und interkantonalen Konstellationen ein (Art. 39 f. StPO).

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch jeden Freitag in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann macht Aussageverweigerung Sinn? Weshalb braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Stimmung im Einvernahmeraum? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und noch viel mehr Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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#197 Eigenschaften einer guten Strafverteidigerin

Sandra und Duri Bonin – http://www.duribonin.ch – diskutieren erneut, was es braucht, um als StrafverteidigerIn hochstehende Arbeit abzuliefern. Thema sind Leistungsbereitschaft, Kompetenzvermittlung, Organisationsvermögen, Klientenumgang, Spezialisierung, Neugierde, Wissensdurst, Fantasie, geistige Grosszügigkeit im Verhältnis mit Kollegen und Mandanten, Angstfreiheit, Konfliktfähigkeit, Argumentationskunst.

Im Podcast ‚Auf dem Weg zur Anwältin‘ – https://anwaltspruefung.podigee.io – reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

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#196 Die Verteidigung lässt sich viel zu leicht austricksen (Art. 29 f. StPO)

Duri Bonin und Gregor Münch unterhalten sich über die unsägliche Praxis, wonach Verfahren gegen Mitbeschuldigte getrennt geführt werden (Art. 29 f. StPO). Ein solches ist meist unrechtmässig. Viele Strafverteidiger scheinen sich aber der mit Verfahrenstrennungen einhergehenden Problematik viel zu wenig bewusst zu sein. Namentlich hat dies immense Auswirkungen auf die Teilnahmerechte und begünstigt faktisch eine „Kronzeugenregelung“, obwohl eine solche vom Gesetzgeber mit Bedacht nicht in die Strafprozessordnung aufgenommen wurde.

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#195 Nur ein glaubwürdiger Anwalt hat Erfolg

Endlich ist Sandra wieder einmal bei Duri Bonin – http://www.duribonin.ch – in einem Podcast zu Gast. Sie unterhalten sich über die Sekundärtugenden des Anwaltes. Thema ist die Glaubwürdigkeit des Anwaltes, die Glaubhaftigkeit seiner Sachdarstellungen, der Aufbau einer Reputation, der anwaltliche Einfluss auf die Verfahren sowie der Umgang mit Klientschaft und Behörden.

Im Podcast ‚Auf dem Weg zur Anwältin‘ – https://anwaltspruefung.podigee.io – reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

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#194 Wie wählt man aus, wo man Strafanzeige erstattet? (Art. 22 ff. StPO)

Das heutige Thema ist die Zuständigkeit: Im Grundsatz ist die Strafverfolgung Sache der Kantone (Art. 22 StPO). Die Bundesgerichtsbarkeit ist als Ausnahme für besondere Delikte konzipiert (Art. 23 und 24 StPO sowie div. Spezialgesetze). Ausgehend von der sachlichen über die örtliche zur funktionalen Zuständigkeit diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch diverse Fragen: Wie genau ist es mit den innerkantonalen Zuständigkeiten? Weshalb können interkantonale Zuständigkeitsstreitigkeiten zu für die beschuldigte Person schönen Nebeneffekten führen? Welche weiteren Bundesbehörden sind ebenfalls mit Strafverfolgungsaufgaben betraut? Wie wählt man aus, wo man Strafanzeige erstattet? …

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