Kinder im Scheidungskonflikt

Wenn der Konflikt zwischen den Eltern eskaliert, dominieren bei diesen Gefühle wie Wut, Anklage und sogar Hass. Man traut dem Partner plötzlich das Schlimmste zu.

Natürlich ist es bei solch heftigen Emotionen sehr schwierig, gerade bei den Kinderbelangen sich zurück zu halten. Im Gegenteil meinen die Eltern oftmals, sie müssten die Kinder vor dem anderen schützen, womit sie jedoch beim Kind, welches bereits unter den Streitigkeiten und allenfalls der Trennung seiner Eltern zu leiden hat, nur noch zusätzlich belasten. Denn wenn sich Eltern oft streiten und/oder nicht mehr miteinander reden können, ist dies für die Kinder eine schlimme Zeit. Es entsteht viel Schmerz, Trauer, Kummer und Wut.

Reaktionen der Kinder

Kindern merkt man jeweils sofort an, wenn Zuhause etwas vorgefallen ist. Bei Scheidungen ist immer wieder feststellbar, dass die Kinder spürbar schlechter in ihren schulischen Leistungen werden und sich aggressiver verhalten. Gemäss Psychologen ist dies eine normale Reaktion der Kinder auf die aussergewöhnlichen Lebensumstände. Besonders schlimm für das Kind ist es, wenn sich die Eltern einen erbitterten Ehekrieg liefern und die Kinder in ihren Streit einbeziehen.

Zur Situation der Kinder im Konflikt der Eltern und deren Reaktionsverhalten findet sich auf der Homepage der Gerichte Zürich ein sehr lesenswerter Aufsatz mit dem Titel „Kinder und Jugendliche im Konflikt der Eltern“ von Heiner Krabbe und Roger Weber. Dieser behandelt auch die wichtige Frage, was Eltern tun können, um den Kindern die Trennung erträglicher zu machen.

Verfahrensrechte der Kinder in der Ehescheidung der Eltern

Das Gesetz sieht im Grundsatz vor, dass Kinder durch das Gericht oder durch eine beauftragte Drittperson anzuhören sind, wenn nicht ihr Alter oder andere wichtige Gründe gegen eine Anhörung sprechen (Art. 298 ZPO).

Sinn dieser Anhörung

Das Kindeswohl ist für das Gericht zentral. Um dieses beurteilen zu können, muss sich das Gericht ein eigenes Bild über die Situation der Kinder machen, insbesondere wenn sich die Eltern über Kinderbelange streiten. Hierzu kann das Gericht die Kinder anhören und sich damit unmittelbar über die Bedürfnisse und die Situation der Kinder innerhalb der Familie ein Bild machen.

Zudem gibt die Anhörung den Kindern die Möglichkeit, sich zu allen Fragen zu äussern, welche sie betreffen (Besuchsrecht, Sorgerecht, etc.). Dadurch wird auch das Bewusstsein des Kindes gefördert, im Scheidungsprozess seiner Eltern ernst genommen zu werden.

Bedeutung der Meinung des Kindes

Für die Beurteilung der Kinderbelange muss das Gericht alle für das Kindeswohl wichtigen Umstände berücksichtigen, wobei die Aussagen des Kindes je nach dessen Alter ein Element sind. Bei der Beurteilung des Kindeswohl ist das Gericht aber weder an einen gemeinsamen Antrag der Eltern noch an die Meinung des Kindes gebunden. Das Gesetz hält entsprechend fest, dass das Gericht auf die Meinung des Kindes, soweit tunlich, Rücksicht zu nehmen hat.

Soweit die Anhörung darauf abzielt, den Willen des Kindes als eine Entscheidgrundlage zu ermitteln, setzt die Anhörung die Urteilsfähigkeit des Kindes voraus. Kinder unter elf Jahren erfassen nun die Bedeutung des elterlichen Konfliktes meist noch nicht in der ganzen Bedeutung: Ihnen fehlt hierzu im Allgemeinen die nötige Reife. Entsprechend macht es auch keinen Sinn, wenn Eltern ihre Kinder zu beeinflussen versuchen, denn die hierbei geäusserte Meinung ist für das Gericht nicht von Belang – im Gegenteil wirft es allenfalls ein schlechtes Licht auf den entsprechenden Elternteil.
Bei der Anhörung von Kindern unter elf Jahren geht es dem Gericht darum, sich ein Bild über die Situation des Kindes zu machen und diesem das Bewusstseins zu vermitteln, im Prozess seiner Eltern ernst genommen zu werden.

Verzicht auf Anhörung

Aus wichtigen Gründen oder dem Alter der Kinder kann auf die Anhörung verzichtet werden.

Ob im Einzelfall eine Anhörung stattfindet, entscheidet das Gericht aufgrund der konkreten Umstände.
Falls sich die Eltern über die Folgen der Trennung verständigen konnten, hierbei die Kinder in die Lösung einbezogen haben und die Kinder von sich aus keine Anhörung wünschen, verzichtet meist auch das Gericht auf eine solche.

Inhalt der Anhörung

Die Anhörung des Kindes bleibt vertraulich. Den Eltern wird normalerweise lediglich eine Zusammenfassung des Gesprächs bekannt gegeben, wobei auf Wunsch des Kindes Teile des Gesprächsinhalts ausgeklammert werden können.

Wer führt die Anhörung durch?

Die Anhörung kann durch das Gericht erfolgen oder eine beauftrage Drittperson (zum Beispiel einen Kinderpsychologen oder -psychiater).

Wenn für die Bewertung der Äusserungen der Kinder besonderes Fachwissen nötig erscheint, was bei ganz verhärteten Fronten der Eltern meist der Fall ist, lässt das Gericht ein Gutachten über die Situation der Kinder erstellt.

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

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