Verdacht auf strafbares Verhalten im Zusammenhang mit den Credit Suisse-Greensill-Fonds

Was ist falsch gelaufen?

Greensill Capital ist ein britisches Finanzdienstleistungsunternehmen, welches Supply-Chain- Finanzierungen anbot. Die Credit Suisse bewarb und betreute diverse dieser Fonds als Portfoliomanager. Unter anderen handelt es sich hierbei um den Credit Suisse (Lux) Supply Chain Finance Fund, welcher als voll versicherte, risikoarme, diversifizierte Anlage angepriesen wurde.

Da das Kreditrisiko für ausstehende Zahlungen von bereits gelieferten Waren durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, ist dies grundsätzlich richtig, vorausgesetzt man hat eine Versicherung (konkret agierte die von der Tokio Marine übernommene BCC Trade Credit Pity Ltd als Hauptversicherungsgesellschaft), handelt den Versicherungsbedingungen gemäss und diversifiziert.

Stand heute scheint gesichert, dass Greensill nicht nur tatsächlich bestehende Verpflichtungen finanzierte hat, sondern auch prognostizierte (zukünftige) Forderungen, was den Versicherungsschutz in Frage stellt. Auch scheint es zu Risikokonzentrationen bei wenigen, mitunter nicht kreditwürdigen Firmen gekommen zu sein. Und mehr noch: Die Tokio Marine erneuerte die per Ende Februar 2021 auslaufende Versicherung nicht mehr (wie im Sommer 2020 angedroht und im September 2020 definitiv kommuniziert).

Greensill konnte weder Tokio Marine in einem Gerichtsverfahren in Australien zur Versicherungsfortsetzung «zwingen», noch eine andere Versicherung als Ersatz gewinnen, und musste in der Folge Insolvenzschutz beantragen.

Über die zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes wie auch über die Warnung von Tokio Marine, den auslaufenden Versicherungsschutz nicht zu verlängern, wurden die Anleger nicht zeitnah informiert, also weder von Greensill noch durch die Credit Suisse. Im Gegenteil wurde der Credit Suisse (LUX) Supply Chain Finance Fund fast bis zum Schluss, mithin trotz des absehbaren Auslaufens des Versicherungsschutzes, als u.a. «vollversichertes Produkt» vermarket und verkauft. Es liegen in diesem Zusammenhang widersprüchliche Angaben vor, wann die Credit Suisse von der Kündigung der Versicherungspolicen erfuhr: Gemäss eigenen Angaben hat die Credit Suisse erst im Februar 2021 davon erfahren, gemäss Lex Greensill viel früher.

Liegt ein strafbares Verhalten vor?

Einer der beiden ehemaligen Geschäftspartnern scheint nicht die Wahrheit zu sagen. Je nachdem, wie sich der Sachverhalt zugetragen hat, liegt ein strafbares Verhalten bei Greensill und/oder der Credit Suisse vor resp. den verantwortlichen Personen. Ebenfalls Anlass für ein genaueres Hinsehen sind die Finanzierung von lediglich prognostizierten Forderungen, wie auch die Risikokonzentrationen bei wenigen und allenfalls gar kreditunwürdigen Firmen.

Rechtsanwalt Duri Bonin hat bereits im April 2021 Strafanzeige erstattet und dieser Strafanzeige immer wieder mit neuen Erkenntnissen Nachdruck verliehen. Er geht gemeinsam mit dem Investor Allon Khakshouri unter anderem der Frage nach, ob die Fonds als sichere, vollversichert Anlage vermarktet und verkauft werden durften und ab wann wer von welchen Tatsachen wusste.

Sie stossen hierbei auf immer neue Beweise, bspw. die Muster der Versicherungspolicen. Diesen gemäss sind Zahlungsausfälle bei tatsächlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesichert, es finden sich aber keine Hinweise, dass auch Ausfälle von «zukünftigen Forderungen» gedeckt sein sollen. Zudem haben sie Einsicht in Dokumente, welche die Credit Suisse zu informieren scheinen, dass die Fonds auch Forderungen aus Termingeschäften umfassen (zukünftige Forderungen), was im Widerspruch zu den Präsentationen und Propectus der Credit Suisse zu stehen scheint.

Duri Bonin und Allon Khakshouri stehen im Austausch mit zahlreichen Experten, Journalisten und Auskunftspersonen, welche sich ebenfalls vertieft mit der Greensill/Credit Suisse-Sache beschäftigen. Es gibt wohl wenige Personen, die derzeit den Sachverhalt tiefer durchdringen.

Haben auch Sie Verluste erlitten?

Falls Sie selbst auch Verluste erlitten haben und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren möchten, zögern Sie nicht mit der Kontaktnahme. Allenfalls sind auch Sie Opfer einer strafbaren Handlung!

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

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