Kategorie: blog

Das Erwachsenenstrafrecht

Das Erwachsenenstrafrecht richtet sich an Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahr. Rechtsgrundlagen (StGB, StPO) Ab der sog. Volljährigkeit wird man bestraft, wenn man im Strafgesetzbuch

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Das Anwaltsgeheimnis

Anwält:innen unterstehen wie Ärzte oder Geistliche einem strengen Berufsgeheimnis. Sie dürfen deshalb niemanden von ihren Fällen oder Klienten:innen erzählen. Dieses Geheimnis gilt absolut. Also auch

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