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Urkundendelikte

Der Begriff der „Urkunde“ wird in Art. 110 Ziff. 4 StGB definiert: „Urkunden sind Schriften, die bestimmt und geeignet sind, oder Zeichen, die bestimmt sind,

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Strafbare Handlungen gegen die Ehre

Die Ehrverletzungsdelikte sind in Art. 173 bis 178 StGB geregelt. Sie lassen sich folgendermassen einteilen: Tatsachen sind empirisch feststellbar, können also nachgewiesen oder weiterverbreitet werden. Bei

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