Ausserordentliche Kündigung wegen Verzug der Mietzinszahlung

Die Hauptpflicht des Mieters besteht darin, den Mietzins sowie die Nebenkosten zu bezahlen. 

Vorgehen des Vermieters bei Zahlungsverzug

1. Androhung der Kündigung

Wenn der Mieter mit der Bezahlung in Rückstand ist, so kann der Vermieter diesem eine Frist für die Zahlung von mindestens 30 Tagen setzen und ihm androhen, dass er bei Nichtbezahlung das Mietverhältnis nach Ablauf der Frist kündet.

Wem muss diese Kündigungsandrohung geschickt werden?

Zuerst einmal natürlich dem Mieter. Falls der Mieter verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, ist die Androhung der Kündigung in einem separaten Schreiben ebenfalls dem Partner zuzustellen.

2. Kündigung des Mietvertrags

Bleibt die Zahlung trotz Kündigungsandrohung aus, so kann der Vermieter den Vertrag mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Monatsende künden. 

Form der Kündigung

Für die Kündigung muss der Vermieter das amtliche Formular verwenden. 

Wem muss die Kündigung geschickt werden?

Dem Mieter sowie dessen Ehegatten oder eingetragenen Partner muss das Formular separat zugestellt werden.

Kann der Mieter Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen?

Nein, eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgeschlossen.

Mit der Nichtbezahlung ist nicht zu spassen

Folglich ist mit der Nichtbezahlung von Mietzinsen und Nebenkosten nicht zu spassen: Man risikiert, dass man die Kündigung erhält.

Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die nicht bezahlte Summe beträgt und wie lange man schon Mieter ist. 

Rechtsprechung des Bundesgerichts

In diesem Zusammenhang hat das Bundesgericht in einem Entscheid vom 19. November 2014 entschieden, dass eine Kündigung zulässig ist, wenn „bloss“ Nebenkosten von Fr. 165.– nicht bezahlt wurden (Urteil 4A_271/214 vom 19.11.14). 

Zur Begründung führt das Bundesgericht aus, ein solcher Betrag könne nicht als unbedeutend angesehen werden, denn sonst gebe man dem Mieter die Möglichkeit, bei geringen Beträgen allgemein keine Zahlungsfrist einzuhalten . 

Hauptpflicht gilt unabhängig von den konkreten Umständen

Die Hauptpflicht des Mieters gilt folglich unabhängig von den Umständen des Einzelfalles und dürfen nicht umgangen werden.

Duri Bonin

Gute Rechtsberatung ist teuer! Hier sollen deshalb Hilfestellungen zur Selbsthilfe gegeben werden. Auch soll das  Verständnis für meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger gefördert werden, damit wir für eine optimales Ergebnis zusammenarbeiten können.

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