#96 Gutachten zur Verhandlungs- und Schuldfähigkeit

Nach Ansicht von Sandra und Duri Bonin müsste über einen Beschuldigten ein Gutachten zur Verhandlungs- und Schuldfähigkeit eingeholt werden (StPO 182 ff.): Denn gemäss zweier Arztberichte liegt eine langjährige psychische Erkrankung (schwere Form einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie chronische Depression), ein Verdacht auf einen hirnorganischen Abbauprozess (eventuell beginnende Demenz) sowie Spielsucht und Alkoholmissbrauch vor. Die Justiz will hiervon bis jetzt nichts wissen, obwohl das Verfahren mittlerweile 4 Jahre alt ist. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts bleiben Sandra und Duri dennoch zuversichtlich, dass letztlich eine Begutachtung zu erfolgen hat: Bspw. gemäss BGE 116 IV 273 ist ein Sachverständiger beizuziehen, wenn Anzeichen vorliegen, die geeignet sind, Zweifel hinsichtlich der vollen Schuldfähigkeit zu wecken, wie etwa (…) wenn der Beschuldigte in ärztlicher Behandlung stand oder steht (…) oder die Schuldfähigkeit eines Hirngeschädigten zu beurteilen ist.

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