Sandra und Duri Bonin hat die Frage erreicht, wie man Aussagen soll, wenn der Mandant grundsätzlich die Möglichkeit hat, die Vorwürfe zu entkräften. Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da es u.a. von der Persönlichkeit der befragten Person, deren momentanen Verfassung sowie deren Vertrauensverhältnis zum Anwalt abhängig ist. Zumindest wenn keine Haft droht, mahnt Duri selbst in solchen Konstellationen zur Aussagezurückhaltung: Zum einen deshalb, da Lebenssachverhalte meist so klar nicht sind und zum anderen, da sich auf Papier protokollierte Aussagen im Laufe eines Strafverfahrens nicht voraussehbar „verselbstständigen“ können (der Interpretationsspielraum wird deutlich grösser, da die Aussagen komprimiert und nicht im Originalton festgehalten werden und zudem das Nonverbale wegfällt).
Weitere Podcastreihen von Duri Bonin
- Auf dem Weg zur Anwältin
- Interview aus dem Gefängnis
- Fragen den Anwalt
- Mit 40i cha mers mit de Tiger
- Strafverteidigung
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