Sandra und Duri Bonin diskutieren kontrovers ein Plädoyer des Anklägers: Auf Sandra wirkte die Variantenbildung im Plädoyer so, als ob der Staatsanwalt sich nicht festlegen möchte, was seiner Überzeugungskraft abträglich gewesen sei. Duri hingegen hat gerade die Variantenbildung als souverän und überzeugend empfunden.
Weiter kommt der Umstand zur Sprache, dass die Zürcher Staatsanwälte gemäss der Oberstaatsanwaltschaft gehalten sind, bei medienträchtigen Fällen vor Gericht zu plädieren, selbst wenn diese in die Spruchkompetenz des Einzelrichters fallen. Sandra und Duri begrüssen ein solches und finden gar, ein häufigeres Auftreten wäre der Urteilsqualität sowie -akzeptanz zuträglich.
Weitere Podcastreihen von Duri Bonin
- Auf dem Weg zur Anwältin
- Interview aus dem Gefängnis
- Fragen den Anwalt
- Mit 40i cha mers mit de Tiger
- Strafverteidigung
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