#630 Ob der Anwalt aussagen will, entscheidet er allein, nicht die Aufsichtsbehörde (Art. 170 & 171 StPO)

Amtsgeheimnisse, Aussagepflicht, Ermächtigung, Berufsgeheimnisse, Geheimhaltung, Entbindung

In diesem Podcast diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch die spezifischen Aspekte des Zeugnisverweigerungsrechts, wie es in den Art. 170 und 171 StPO festgelegt ist. Art. 170 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Amtsgeheimnisses: Amtsträger könnten zur Aussage von der vorgesetzten Behörde ermächtigt werden, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Der Art. 171 StPO behandelt das Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Berufsgeheimnisses, das Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten und Psychologen das Recht gibt, über bestimmte ihnen anvertraute Geheimnisse zu schweigen.

Bei einem Freispruchbier kam die Idee auf, die Strafprozessordnung Artikel für Artikel zu besprechen: Deshalb treffen sich Duri Bonin und Gregor Münch freitags in den „Heiligen Stunden“ des 5-Uhr-Clubs und diskutieren einen Artikel der Strafprozessordnung. Wann ist Aussageverweigerung sinnvoll? Warum braucht es Teilnahmerechte? Wie läuft eine Einvernahme ab und wie ist die Atmosphäre im Vernehmungszimmer? Wann finden die meisten Verhaftungen statt? Diesen und weiteren Fragen gehen Duri und Gregi in diesem Podcast nach.

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