#629 Strafjustiz ohne Richter – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

Drei von vier zu Freiheitsstrafen Verurteilte haben keinen Richter gesehen

Duri Bonin geht mit Prof. Marc Thommen der Frage nach, wie sich das Strafbefehlsverfahren in der Schweiz entwickelt hat. Bei der Einführung war man sich der rechtsstaatlich problematischen Elemente sehr bewusst. Ursprünglich war es ausschliesslich für Bagatelldelikte gedacht. Mit zunehmender Gewöhnung verlor sich das Bewusstsein für die Problematik, die mit einem inquisitorischen Modell verbunden sind. Dementsprechend wurde das System in den letzten 100 Jahren Schritt für Schritt zugunsten der Staatsanwaltschaft verändert. Marc und Duri werfen auch einen kurzen Blick über die Landesgrenzen und diskutieren, warum das System dort anders ist und woher die Strafgläubigkeit der Schweiz kommt. Die Schweiz fokussiert deutlich stärker auf Verurteilungen als die Nachbarländer. Man muss sich die Zahlen vor Augen führen: Drei von vier zu Freiheitsstrafen Verurteilte haben keinen Richter gesehen. Umgekehrt ausgedrückt: 75% der Freiheitsstrafen fällen Staatsanwälte aus.

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