#622 Der Strafbefehl (Art. 88 IV, 352 ff. StPO): Chancen und Risiken – im Gespräch mit Prof. Marc Thommen

Strafbefehlsverfahren: Von Bagatellen bis zur mittleren Kriminalität

Das heutige Thema ist der Strafbefehl. Die Professoren Marc Thommen und André Kuhn haben eine Nationalfondsstudie zum Strafbefehlsverfahren verfasst. Beim Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes schriftliches Verfahren, mit dem die Masse der weniger schwerwiegenden Straffälle mit geringem Verfahrensaufwand prozessual erledigt werden kann. Es werden über 90 % aller nicht eingestellten Strafverfahren durch Strafbefehl erledigt. Dabei kommt es weder zu einer Anklageerhebung vor Gericht noch zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. In der Regel entfällt selbst das Beweisverfahren. Erlassbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte kann durch Einspruch eine gerichtliche Beurteilung herbeiführen. Angesichts der möglichen Strafobergrenze von sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen zeigt sich, dass Strafbefehle keineswegs auf blosse Bagatellfälle beschränkt sind, sondern weit in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen. Diese Art der Verfahrenserledigung ist zwar schnell und kostengünstig, aber keineswegs unbedenklich. Ein Grundproblem liegt darin, dass das Faktenwissen über das Strafbefehlsverfahren sehr rudimentär ist. Duri Bonin unterhält sich deshalb mit Marc Thommen über die Erkenntnisse aus der Nationalfondstudie.

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