#546 Besondere Massnahmen zum Schutz von Kindern als Opfer (Art. 154 StPO)

In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung

Kinder unter 18 Jahren, die Opfer eines Verbrechens geworden sind, erhalten während des Strafprozesses besonderen Schutz, insbesondere bei Einvernahmen. Gregor Münch und Duri Bonin erörtern die in Art. 154 StPO statuierten Schutzmassnahmen. Ab dem 1. Januar 2024 besteht sogar die Möglichkeit, die beschuldigte Person vollständig von den Einvernahmen auszuschliessen, falls deren Anwesenheit für das Kind eine schwere psychische Belastung darstellen könnte und das rechtliche Gehör auf andere Weise gewahrt werden kann. Nicht ausgeschlossen werden kann die Verteidigung.

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