#543 Gregi bereut seine Kritik: Ein zweiter Blick auf das Bundesgerichtsurteil 7B_186/2022

Übertretung, Art. 398 Abs. 4 StPO, stillschweigender Verzicht auf das Konfrontationsrecht, Beweisanträge, Bombendrohung am Obergericht

Ein reumütiger Gregor Münch kommt darauf zu sprechen, dass er bei seiner Kritik am Bundesgerichtsurteil 7B_186/2022 den Art. 398 Abs. 4 StPO übersehen hat. Dieses Urteil ändert demnach wohl nichts daran, dass Beweisanträge in einem Berufungsverfahren bei Vergehen und Verbrechen auch in der zweiten Instanz gestellt werden können. Es bleibt jedoch für Duri Bonin unklar, ob dieses Urteil in der Herleitung glücklich ist, wenn es von einem stillschweigenden Verzicht auf das Konfrontationsrecht ausgeht. Oder ob die zutreffende rechtliche Lösung nicht bereits in den Einschränkungen des Art. 398 Absatz 4 StPO zu finden ist.

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