#53 Rechtsstaat quo vadis?

Sandra und Duri Bonin unterhalten sich über einen abschlägigen Entscheid des Bundesgerichts. Sie stören sich daran, dass der Verteidigung eine Verletzung von Substantiierungsobliegenheiten vorgehalten wird, welche diese überhaupt nicht erfüllen kann. Wie will man mangels Akteneinsicht substantiieren, was für Material sich wo auf den Festplatten befindet? Bei der Staatsanwaltschaft hingegen begnügt sich das Obergericht wie auch das Bundesgericht ohne Rückprüfung alleine auf deren unbelegten Angaben, es befinde sich keine weitere Anwaltskorrespondenz auf den Datenträgern. Es wäre doch ein leichtes, dies mittels Stichproben zu verifizieren. Weiter scheint das Bundesgericht der Meinung zu sein, dass man bei einem Verzicht auf Siegelung auch auf ein effektives Beschlagnahmeverbot (welches die Behörden gemäss Gesetzestext von Amtes wegen zu beachten hätten) verzichtet. Es wird also kein Unterschied zwischen den beiden Rechtsinstituten gemacht. Schliesslich äussert das Bundesgericht den Verdacht, die Verteidigung handle „trölerisch“, also aus dem Motiv der Verzögerung. Es entsteht aufgrund dieses Vorwurfs der Eindruck, dass sich hinter dieser Vermutung der tatsächliche Grund für den Entscheid des Bundesgerichts verbirgt, sich inhaltlich nicht mit der aufgeworfenen spannenden Rechtsfrage zu beschäftigen. Sandra und Duri diskutieren die Folgen dieses Entscheides und welche Empfehlungen sicher hieraus für die Staatsanwaltschaften und die Verteidigungen ableiten lassen. In ihren Augen sollten in einem Rechtsstaat die Fragen des Verfahrensrechts vom Schutz des Einzelnen her gedacht werden, mithin losgelöst von den konkreten Tatvorwürfen. An diesem Punkt scheiden sich Rechtsgeist von Machtwillen.

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  • Interview aus dem Gefängnis
  • Fragen den Anwalt
  • Mit 40i cha mers mit de Tiger
  • Strafverteidigung

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