#479 Inside Beat Stocker: Über die „Wahrheit“ stimmt das Gericht ab

Kontrollmechanismen des Rechtsstaates: Beweisabnahmen, Urteilsberatung, Instanzenzug

Beat Stocker und Duri Bonin unterhalten sich über die vom Rechtsstaat vorgesehenen Qualitätsmechanismen für Strafurteile. Es sind diese die Möglichkeit von Beweisabnahmen, die Urteilsberatung und -fällung im Richtergremium sowie der Instanzenzug. Weshalb die Zürcher Gerichte nicht mehr Beweise abnehmen, bleibt unverständlich. Würde man sich als Richter:in nicht den „Service“ wünschen, Originalstimmen zu hören? Die Akten sind dagegen doch platt und partiell stumm, was paradoxerweise aber den Interpretationsspielraum öffnet. Und die in die Tiefe reichende, kollegiale Urteilsberatung von gleich starken Richter:innen scheitert wohl oftmals bereits an der zu hohen Geschäftslast. Bleibt als Kontrolle der Instanzenzug, wobei die Begründungsdichte der Strafurteile das dialektische Ringen um die Wahrheit nicht fördert. Namentlich eine Auseinandersetzung mit den Argumenten der Verteidigung sucht man in den Urteilen meist vergebens. Beat Stocker und Duri Bonin versuchen zu ergründen, weshalb das Narrativ der Staatsanwaltschaft das Bezirksgericht Zürich in der Causa Vincenz mehr überzeugt hat, als dasjenige der Verteidigungen? Haben sich die Verteidigungen allenfalls gar selbst geschwächt? Wie einem Narrativ begegnen, wo alle noch so gerne dazu nicken?

Was gäbe es für eine bessere Gelegenheit, als den Strafprozess und die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, der Privatkläger und des Gerichts anhand des Vincenz-Prozesses zu besprechen? Duri Bonin und Gregor Münch pausieren deshalb mit ihrer Besprechung der Strafprozessordnung und begleiten den Prozess in der Causa Raiffeisen vor Ort.

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