Eine dreimal durch den Klienten mittels Nichterscheinen „verschobene“ Besprechung kann unmittelbar vor Fristende stattfinden. Froh, dass der Klient endlich da ist, geht Sandra in die Besprechung und versäumt, den fortgesetzt nicht bezahlten Kostenvorschuss zu Beginn der Besprechung einzufordern. Als sie den Vorschuss zum Ende der Besprechung anspricht, zeigt sich, dass der Klient den Vorschuss nicht dabei hat. Ein solches ist nicht nur vor dem Hintergrund des Vorbereitungs-, Verschiebungs- und Besprechungsaufwandes ärgerlich, sondern zusätzlich deshalb, da man das Mandat unmittelbar vor Fristende nicht leichthin niederlegen kann, da zur Unzeit.
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