Mit der Sieglung soll eine unrechtmässige Einsichtnahme der Strafbehörden in nicht beschlagnahmbare Aufzeichungen oder Gegenstände verhindert werden. Sandra und Duri Bonin diskutieren das Siegelungsverfahren gemäss Art. 248 StPO (Siegelungsantrag, Entsiegelungsgesuch, Entsiegelungsverfahren) mit den sich hierbei stellenden Substantiierungsproblemen. Da der Eingriff ins Private mitunter massiv ist, würden Sandra und Duri ihre Daten selbst dann siegeln lassen, wenn sie nichts zu verbergen hätten.
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